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Autor Thema: T2 trotz erheblicher beschwerden! was tun?!  (Gelesen 11429 mal)
Fresssack2005
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« am: 12. Oktober 2007, 17:55:46 »

Hallo,

Gestern wurde ich gemustert.
Trotz einem umfassenden Attest meines Schmerztherapeuten - in dem chronische, vor allem belastungsbedingte Rückenschmerzen (LWS, HWS) und eine chronische, ebenfalls belastungsbedingte rechte Handgelenksschwäche beschrieben wurden - wurde ich als T2 eingestuft.
In dem Attest wurden außerdem noch eine Reihe von Allergien aufgelistet: Gräser aller Art und Hausstaubmilben.

Alle gesundheitlichen Probleme wurden wohl nur geringfügig beachtet, der Arzt meinte, ich wäre trotz allem fähig im Bund zu dienen.
Mit dieser Einschätzung bin ich nicht einverstanden und nach dem Durchlesen der "Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung" kann meine Meinung nur unterstützt werden!
Wie zB soll ich mit meinem kaputten Handgelenk und den Rückenproblemen 3-7kg Kampfausrüstung und weitere Lasten tragen, ziehen etc.?

Ich bitte dringend um Rat, damit ich irgendwie eine Ausmusterung erlange oder auf sonst einem Weg um die Wehr-/Zivildienstpflicht herumkomme da ich in Großbritannien studieren will und die Bewerbung schon eingereicht ist - diese nur zu dem jetzigen Zeitpunkt kompetetiv zu werten ist...

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße,

der fresssack Smiley
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2007, 18:29:12 von Fresssack2005 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 12. Oktober 2007, 19:03:35 »

Alle gesundheitlichen Probleme wurden wohl nur geringfügig beachtet, der Arzt meinte, ich wäre trotz allem fähig im Bund zu dienen.

Richtig, viel Bla Bla aber keine genauen Informationen.

-> Akteneinsicht beantragen.

Mit dieser Einschätzung bin ich nicht einverstanden und nach dem Durchlesen der "Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung" kann meine Meinung nur unterstützt werden!

Dann solltest du fristgemäß Widerspruch einlegen.

Ich bitte dringend um Rat, damit ich irgendwie eine Ausmusterung erlange oder auf sonst einem Weg um die Wehr-/Zivildienstpflicht herumkomme da ich in Großbritannien studieren will und die Bewerbung schon eingereicht ist - diese nur zu dem jetzigen Zeitpunkt kompetetiv zu werten ist...

Die Sache mit Großbrittanien ist schwierig, die müsstest du dir nämlich genehmigen lassen. Ich würde erstmal Widerspruch einlegen, Akteneinsicht (Übersendung einer Aktenkopie) beantragen und dann sehen, was wie berücksichtigt wurde und dann Argumente bringen, was daran falsch ist.
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Fresssack2005
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« Antworten #2 am: 12. Oktober 2007, 19:38:18 »

Hi,
vielen dank für die schnelle antwort...
Wie muss so ein Widerspruch aussehen? Also formell? Was genau muss ich da rein schreiben und was nicht? Und wie soll die Akteneinsichts-Beantragung formell aussehen? Gibt es ein Muster (Link?)? Inwiefern und wann ist es außerdem sinnvoll einen Anwalt einzuschalten? Und wieso muss ich das UK Studium beantragen? Ist es nicht mein gutes recht zu studieren wo ich möchte?! Dder wird bei einem Auslandsstudium anders verfahren? Danke noch einmal für die Mühen...! Hoffe es hilft mir!! ;-)
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svennie
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« Antworten #3 am: 12. Oktober 2007, 20:40:38 »

Hi,
vielen dank für die schnelle antwort...
Wie muss so ein Widerspruch aussehen? Also formell?

Gegen den Musterungsbescheid vom xx.xx.xx (PKZ xxxxx-x-xxxxx) lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach.

Und wie soll die Akteneinsichts-Beantragung formell aussehen? Gibt es ein Muster (Link?)?

Ich beantrage die Gewährung von Akteneinsicht in die Gesundheitsakte durch Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsakte binnen zwei Wochen.

Inwiefern und wann ist es außerdem sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

Das kommt auf das weitere Vorgehen des KWEA an, also ob sie kooperativ sind oder nicht und darauf, was du erreichen willst, also nur Zeit schinden oder ob du wirklich Resultate sehen willst und allein nicht weiterkommst.

Und wieso muss ich das UK Studium beantragen? Ist es nicht mein gutes recht zu studieren wo ich möchte?![ Oder wird bei einem Auslandsstudium anders verfahren?

Nein, ein Auslandsaufenthalt über 3 Monate ist genehmigungspflichtig, steht in § 3 Wehrpflichtgesetz. Das hat mit dem Studium an sich nichts zu tun, nur mit dem Ort.
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Fresssack2005
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« Antworten #4 am: 12. Oktober 2007, 20:45:32 »

also ist dieses verfahren mit widerspruch und akteneinsichts-beantragung standard - egal ob ich nun eine ausmusterung erreichen möchte oder zeit schinden? welches wäre denn wahrscheinlicher? wie hoch stehen die chancen für diese möglichkeiten? thanks...
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. Oktober 2007, 22:03:13 »

also ist dieses verfahren mit widerspruch und akteneinsichts-beantragung standard - egal ob ich nun eine ausmusterung erreichen möchte oder zeit schinden?

Was willst du sonst machen? Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid ist das einzige Rechtsmittel im Wehrpflichtrecht, das aufschiebende Wirkung hat.

welches wäre denn wahrscheinlicher? wie hoch stehen die chancen für diese möglichkeiten? thanks...

Das hängt von den näheren Umständen ab. Also ob bewiesen werden kann, dass du den Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen bist oder eben nicht.
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Fresssack2005
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« Antworten #6 am: 13. Oktober 2007, 11:27:39 »

hm... also werde ich jetzt erstmal einen widerspruch, zusammen mit einer akteneinsicht beantragen (auf das gleiche papier?).
wie sieht das aus mt der begründung? wer schreibt mir die, wie müssen die fakten darin belegt weren? muss man sich direkt auf die "tätigkeitsmerkmale in der grundausbildung beziehen"? --> wie sieht eine begründung aus und in welchem umfang muss diese geschrieben werden... und geht die beantragung der akteneinsichts an die selbe adresse wie der widerspruch? denn ich muss den widerspruch nach hannover schicken, mein zuständiges kwea ist aber in göttingen - wohin geht dann die akteneinsichtforderung?
danke für die riesenhilfe!
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2007, 11:29:46 von Fresssack2005 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 13. Oktober 2007, 12:19:03 »

wie sieht das aus mt der begründung? wer schreibt mir die,

immer der, der fragt  Lächelnd

Du kannst auch einen Anwalt beauftragen, dann würde ich einen nehmen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat.

wie müssen die fakten darin belegt weren? muss man sich direkt auf die "tätigkeitsmerkmale in der grundausbildung beziehen"? --> wie sieht eine begründung aus und in welchem umfang muss diese geschrieben werden...

Man sollte sich auf die Tätigkeitsmerkmale beziehen. Es ist aber grundsätzlich Aufgabe der Gegenseite, die Beweise zu erheben und daraus die richtige Schlussfolgerung zu ziehen, du könntest dich also auf den Standpunkt stellen, dass der Vorschlag des Musterungsarztes zum Tauglichkeitsgrad auf die wesentlichen Punkte überhaupt nicht eingeht.

Der Umfang hängt vom Einzelfall ab. Es kann ein Satz genügen wenn die ganze Geschichte offensichtlich ist, du kannst mehrere Seiten darüber schreiben, warum dir (vielleicht) eine Zurückstellung zusteht.

und geht die beantragung der akteneinsichts an die selbe adresse wie der widerspruch?

eigentlich schon.

denn ich muss den widerspruch nach hannover schicken, mein zuständiges kwea ist aber in göttingen - wohin geht dann die akteneinsichtforderung?

Göttingen hat kein kreiswehrersatzamt sondern ein "Musterungszentrum", welches organisatorisch Teil des KWEA Hannover ist. Demnach ist es (eigentlich) egal, wo man das hinschickt. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung Hannover steht, würde ich alles nach Hannover schicken. Kann auch beides in einem Brief stehen.
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« Antworten #8 am: 8. November 2007, 17:43:53 »

Hallo,

ich habe Heute eine Antwort auf meinen noch unbegründeten Widerspruch erhalten, mit einer vollständigen Kopie der Gesundheitsunterlagen.
Nun soll ich bis zum 23.11.07 eine Begründung einreichen.
Wie soll ich vorgehen?
Svennie - was brauchst du für Informationen, um mir konkret zu helfen?
Die Ausmusterung/Zurückstellung ist mir extrem wichtig, da ich ein Studium in England vorsehe, dass sofort nach dem Abitur beginnen wird und meine Rücken- und Handgelenksprobleme eigentlich ausreichen sollten um das zu erreichen - das wurde ja jetzt widerlegt Traurig
Vielen herzlichen Dank
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svennie
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« Antworten #9 am: 9. November 2007, 01:28:47 »

Svennie - was brauchst du für Informationen, um mir konkret zu helfen?

Wichtig wäre der konkrete Befund (die Diagnose) und die deshalb vergebene Gesunheitsziffer (mit Gradation) und man müsste eben wissen, ob man schon die Diagnose als solche anzweifelt oder ob aus der Diagnose eine andere Schlussfolgerung gezogen werden sollte.
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« Antworten #10 am: 9. November 2007, 22:20:01 »

Die Gesundheitsziffern:

II 2
II 22.1
II 28
II 30
II 31
III 59
III 42
II 16
III 46
II 48
III 49
III 45

Meinst du die Diagnose des Wehrarztes, oder die Befunde meines attestierenden Arztes, der mir Atteste zu meinen gesundheitlichen Einschärnkungen geschrieben hat? Denn eine Diagnose des Wehrarztes in Textform ist nicht enthalten, bzw. weiß ich nicht, was du meinst...
Vielen Dank
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« Antworten #11 am: 10. November 2007, 12:57:15 »

Meinst du die Diagnose des Wehrarztes, oder die Befunde meines attestierenden Arztes, der mir Atteste zu meinen gesundheitlichen Einschärnkungen geschrieben hat?

Im Zweifel beides, es geht ja darum, Widersprüche zwischen beiden Aussagen zu finden

Denn eine Diagnose des Wehrarztes in Textform ist nicht enthalten, bzw. weiß ich nicht, was du meinst...

Irgendwo muss der Musterungsarzt (eigentlich) begründen, wie er (z.B.) auf II30 kommt (z.B. II30, verengte Nasenhöhle) oder besteht die übersandte Aktenkopie ausschließlich aus einer Tabelle mit Gesundheitsziffern?
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« Antworten #12 am: 10. November 2007, 21:27:30 »

ich werde morgen die eingescannten dokumente hier verlinken, damit du siehst, wie die sachen eingestuft und diagnostiziert wurden, auch meine atteste.
kann ich eine verlängerung der frist beantragen? wie muss ich die begründen?
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« Antworten #13 am: 11. November 2007, 13:40:41 »

hier sind die links zu den gescannten dokumenten.

























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svennie
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« Antworten #14 am: 12. November 2007, 11:40:16 »

Trotz einem umfassenden Attest meines Schmerztherapeuten - in dem chronische, vor allem belastungsbedingte Rückenschmerzen (LWS, HWS) und eine chronische, ebenfalls belastungsbedingte rechte Handgelenksschwäche beschrieben wurden - wurde ich als T2 eingestuft.

so, das mit dem Schmerztherapeuthen hat er offenbar wirklich nicht für voll genommen, daher auch immer die Betonung "Hausarzt". Ist der Mann Facharzt? Liegen genauere Befunde vor?

In dem Attest wurden außerdem noch eine Reihe von Allergien aufgelistet: Gräser aller Art und Hausstaubmilben.

Das bringt alles nichts, bei den Lebensmittelallergien bist du ihm auf den Leim gegangen in dem du gesagt hast (gesagbt haben sollst), du würdest diese Lebensmittel nicht meiden. Damit bekommst du ihn aber vielleicht am Arsch weil er hierzu keine weiteren Beweise erhoben hat und nicht auf die Frage eingegangen ist, ob ein oralallergisches Syndrom drohen könnte. Bei den Lebensmittelallergien würde ich in jedem Fall nochmals deutlich nachhaken.

Was das Handgelenk angeht, so würde ich damit nochmal zum Facharzt gehen und entsprechend der Gesundheitsnummern

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-42.pdf
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-59.pdf

versuchen, dies vernünftig einsortieren zu lassen (mindestesns Gradation IV).

Ferner würde ich mal ganz einfach in den Raum stellen, wie das KWEA gedenkt eine Belastbarkeitspronose zu erstellen, ohne dich im Rahmen der Untersuchung einer Belastung (Kniebeugen, Liegestütze) auszusetzen.

Ich würde daher erstmal den Widerspruch hinsichtlich der Lebensmittelallergie und der körperlichen Belastungsfähigkeit begründen und wegen dem Rest Fristverlängerung zur Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme beantragen.
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