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Autor Thema: Widerspruch zur Musterung / Ersatzdienst in Abschnitten  (Gelesen 7448 mal)
Nils
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« am: 6. Oktober 2007, 16:50:59 »

Hallo,

ich besuche zurzeit die 13. Klasse und werde im Frühling/Sommer 2008 mein Abitur machen und möchte danach Physik, Elektrotechnik oder (technische) Informatik studieren.

Bei meiner Musterung bin ich mit T2 tauglich gemustert worden.
Damit hatte ich mich eigentlich bereits abgefunden, doch nachdem ich gesehen habe, wie viele meiner Mitschüler (denen es – soweit ich das beurteilen kann – körperlich sicherlich nicht schlechter geht als mir) wegen Kleinigkeiten ausgemustert worden sind, stelle ich mir die Frage, ob eine Chance besteht, das Musterungsergebnis zu verändern.
Denkt ihr, dass es was bringen würde, Widerspruch einzulegen und wie müsste ich dabei vorgehen?
Wäre es sinnvoll, sollte ich mich entscheiden, Widerspruch einzulegen, bereits jetzt zu verweigern oder sollte ich die erneute Musterung abwarten?

Sollte ich es nicht schaffen, doch noch ausgemustert zu werden, werde ich wohl Ersatzdienst leisten.
Da die für mich interessanten Studiengänge im Wintersemester beginnen, würde ich gerne dennoch mit meinem Studium im Wintersemester 2008 beginnen, da ansonsten etwa 1,5 Jahre zwischen Schulabschluss und Studienbeginn liegen würden. Die Vorlesungen in diesem Wintersemester beginnen am 13.10.2008.
Die mündliche Prüfung im 4. Abiturfach wird am 20.05.2008 stattfinden, eventuelle Nachprüfungen am 06.06.2008. Die Ausgabe der Abiturszeugnisse erfolgt am 14.06.2008.

Nun stellt sich die Frage, ob dieses Vorhaben irgendwie zu realisieren ist.
Ich habe gehört, dass die Möglichkeit besteht, den Ersatzdienst in Abschnitten zu leisten, von dem der erste 6 Monate lang ist und zwei weitere jeweils 1,5 Monate lang sind.
Soweit ich weiß habe ich Anspruch auf 6 Wochen Urlaub während meines Zivildienstes.
Wäre es möglich, dass ich diesen so lege, dass ich direkt nach meinem Schulabschluss mit dem ersten Abschnitt des Zivildiensts beginne und die zwei weiteren Abschnitte in den folgenden beiden Semesterferien ableiste?

Gäbe es noch weitere Alternativen, um dies zu erreichen?
Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Roten Kreuz, THW oder der freiwilligen Feuerwehr und wären diese eine ernst zu nehmende Alternative? Würden sie sich zeitlich mit dem Studium vereinbaren lassen?

Viele Grüße

Nils
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svennie
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« Antworten #1 am: 6. Oktober 2007, 19:27:11 »

Denkt ihr, dass es was bringen würde, Widerspruch einzulegen und wie müsste ich dabei vorgehen?

Ob es etwas bringt, Widerspruch einzulegen hängt davon ab, ob die Widerspruchsfrist noch läuft oder nicht.

Wenn sie noch laufen sollte, dann unbedingt schnell (formlos) Widerspruch einlegen und (wichtig!) Akteneinsicht in die Gesundheitsakte beantragen.

Wäre es sinnvoll, sollte ich mich entscheiden, Widerspruch einzulegen, bereits jetzt zu verweigern oder sollte ich die erneute Musterung abwarten?

Ein KDV-Antrag macht - solange eine Einberufung in naher Zukunft nicht absehbar ist - wenig bis gar keinen Sinn. Wenn man noch zurückgestellt ist (als Schüler) dann erst recht nicht. Eine "erneute Musterung" wird es nicht geben.

Sollte ich es nicht schaffen, doch noch ausgemustert zu werden, werde ich wohl Ersatzdienst leisten.
Da die für mich interessanten Studiengänge im Wintersemester beginnen, würde ich gerne dennoch mit meinem Studium im Wintersemester 2008 beginnen, da ansonsten etwa 1,5 Jahre zwischen Schulabschluss und Studienbeginn liegen würden. Die Vorlesungen in diesem Wintersemester beginnen am 13.10.2008.
Die mündliche Prüfung im 4. Abiturfach wird am 20.05.2008 stattfinden, eventuelle Nachprüfungen am 06.06.2008. Die Ausgabe der Abiturszeugnisse erfolgt am 14.06.2008.

Nun stellt sich die Frage, ob dieses Vorhaben irgendwie zu realisieren ist.

Nein.

Ich habe gehört, dass die Möglichkeit besteht, den Ersatzdienst in Abschnitten zu leisten, von dem der erste 6 Monate lang ist und zwei weitere jeweils 1,5 Monate lang sind.
Soweit ich weiß habe ich Anspruch auf 6 Wochen Urlaub während meines Zivildienstes.

Nicht (mehr) Ersatzdienst sondern Zivildienst. Und 6 Wochen Urlaubsanspruch gibt es da auch nicht. Über die Möglichkeit diesen Dienst so zu leisten entscheidet das BAZ auf Antrag, im wesentlichen eigentlich auch nur dann, wenn dadurch ein Zurückstellungsgrund umgangen wird. Es ist also vom Prinzip her keine Regelung für den Zivildienstpflichtigen sondern eine gegen ihn.

Dass du zwischen Mitte Mai und Mitte Oktober keine 6 Monate Zivildienst leisten kannst (schon weil der Zivildienst im Regelfall am Monatsanfang beginnt) ist eben so.

Wäre es möglich, dass ich diesen so lege, dass ich direkt nach meinem Schulabschluss mit dem ersten Abschnitt des Zivildiensts beginne und die zwei weiteren Abschnitte in den folgenden beiden Semesterferien ableiste?

Es geht zeitlich nicht, das dürfte offensichtlich sein. Selbst wenn es zeitlich klappen würde, dann müsstest du eine Dienststelle finden, die sich darauf einlässt.

Gäbe es noch weitere Alternativen, um dies zu erreichen?

Du solltest ernsthaft an eine Ausmusterung denken.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem Roten Kreuz, THW oder der freiwilligen Feuerwehr und wären diese eine ernst zu nehmende Alternative? Würden sie sich zeitlich mit dem Studium vereinbaren lassen?

Du bist dort Freiwild. Die Organisationen wissen genau, dass du den kompletten Wehrdienst (bzw. Zivildienst) ableisten musst wenn du dort rausfliegst oder freiwillig gehst.

Anders mag es aussehen, wenn du schon lange vorher dort aktiv warst und womöglich eine leitende Position hast.
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Nils
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« Antworten #2 am: 6. Oktober 2007, 20:20:18 »

Hallo,

wie lange läuft die Widerspruchsfrist? Ehrlich gesagt befürchte ich, dass diese bereits abgelaufen sein könnte...

Zitat
Du solltest ernsthaft an eine Ausmusterung denken.
Da hätte ich sicherlich nichts gegen, wie könnte ich so was jetzt noch gut erreichen?

Was würdest du empfehlen, wie ich weiter vorgehen sollte?

Es gibt von unserer Universität ein Projekt "Schüler an die Uni", bei dem Schüler parallel zur Schule die regulären Vorlesungen in einem Fach besuchen und auch die entsprechenden Scheine machen können. Ich bin diesbezüglich dieses Jahr wieder einmal angesprochen worden; eigentlich würde ich das nur ungerne machen, weil ich das letzte halbe Jahr lieber alleine für die Abitursvorbereitung zur Verfügung haben würde, aber eigentlich müsste auch das zu schaffen sein.
Weißt du, ob so was zum Studium dazu zählt? Wenn ja, wäre es wohl wirklich möglich, das so gesehen 3. Semester zu erreichen, bevor ich eingezogen werde - aber das ist unwahrscheinlich, oder?

Viele Grüße

Nils
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« Antworten #3 am: 7. Oktober 2007, 00:13:45 »

Hallo,

wie lange läuft die Widerspruchsfrist? Ehrlich gesagt befürchte ich, dass diese bereits abgelaufen sein könnte...

Es sind 2 Wochen, muss auch auf dem Musterungsbescheid draufstehen.

Zitat
Du solltest ernsthaft an eine Ausmusterung denken.
Da hätte ich sicherlich nichts gegen, wie könnte ich so was jetzt noch gut erreichen?

Was würdest du empfehlen, wie ich weiter vorgehen sollte?

Die Gesundheitsakte beim KWEA anfordern, diese durchlesen und nach Unstimmigkeiten suchen und dann bei Gelegenheit eine Überprüfungsuntersuchung beantragen (Begründung: Gesundheitszustand hat sich geändert).

Es gibt von unserer Universität ein Projekt "Schüler an die Uni", bei dem Schüler parallel zur Schule die regulären Vorlesungen in einem Fach besuchen und auch die entsprechenden Scheine machen können. Ich bin diesbezüglich dieses Jahr wieder einmal angesprochen worden; eigentlich würde ich das nur ungerne machen, weil ich das letzte halbe Jahr lieber alleine für die Abitursvorbereitung zur Verfügung haben würde, aber eigentlich müsste auch das zu schaffen sein.
Weißt du, ob so was zum Studium dazu zählt? Wenn ja, wäre es wohl wirklich möglich, das so gesehen 3. Semester zu erreichen, bevor ich eingezogen werde - aber das ist unwahrscheinlich, oder?

Da bin ich überfragt, ggf. müsste die Uni dazu etwas sagen können (also konkret müssten sie dir sagen, ob du da als Gasthörer zugelassen wirst oder ob du dann tatsächlich sofort bescheinigt bekommst, dass du da im 1. Semester studierst).

Darauf würde ich es abe nicht unbedingt ankommen lassen, könnte ja sein die Doppelbelastung ist doch etwas zu viel und du bekommst dann später irgendwelche Probleme mit dem Bafög weil du die Regelstudienzeit nicht mehr einhalten kannst.
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« Antworten #4 am: 7. Oktober 2007, 15:17:49 »

Hallo,

Hallo,

wie lange läuft die Widerspruchsfrist? Ehrlich gesagt befürchte ich, dass diese bereits abgelaufen sein könnte...

Es sind 2 Wochen, muss auch auf dem Musterungsbescheid draufstehen.

Dann habe ich die richtige Frist gesehen und richtig befürchtet - die zwei Wochen sind leider abgelaufen.

Zitat
Du solltest ernsthaft an eine Ausmusterung denken.
Da hätte ich sicherlich nichts gegen, wie könnte ich so was jetzt noch gut erreichen?

Was würdest du empfehlen, wie ich weiter vorgehen sollte?

Die Gesundheitsakte beim KWEA anfordern, diese durchlesen und nach Unstimmigkeiten suchen und dann bei Gelegenheit eine Überprüfungsuntersuchung beantragen (Begründung: Gesundheitszustand hat sich geändert).

Muss ich dabei noch irgendwas besonderes beachten oder reicht ein einfacher Brief an das KWEA, in dem ich die Akte einfach fordere?

Danke im Voraus und viele Grüße

Nils
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« Antworten #5 am: 7. Oktober 2007, 22:36:46 »

Muss ich dabei noch irgendwas besonderes beachten oder reicht ein einfacher Brief an das KWEA, in dem ich die Akte einfach fordere?

Du hast einen Rechtsanspruch auf Übersendung einer Aktenkopie (ergibt sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz). Das KWEA wird da aber anderer Meinung sein. Zunächst sollte man es mit einer einfachen (schriftlichen) Anforderung versuchen und dann sehen, was passiert.
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« Antworten #6 am: 19. Oktober 2007, 13:07:59 »

Hallo,

ich habe gestern das Antwortschreiben des KWEA erhalten.
In diesem steht, dass eine Aushändigung der Gesundheitsunterlagen auch in Kopie nicht möglich sei, ich diese jedoch im Rahmen der Öffnungszeiten vor Ort einsehen könne.

Habe ich wirklich nur dieses Recht und wie sollte ich jetzt vorgehen?

Viele Grüße

Nils
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« Antworten #7 am: 19. Oktober 2007, 16:04:29 »

Hallo,

ich habe gestern das Antwortschreiben des KWEA erhalten.
In diesem steht, dass eine Aushändigung der Gesundheitsunterlagen auch in Kopie nicht möglich sei, ich diese jedoch im Rahmen der Öffnungszeiten vor Ort einsehen könne.

Habe ich wirklich nur dieses Recht und wie sollte ich jetzt vorgehen?

Rechtsgrundlage für die Übersendung einer Kopie der Unterlagen ist das Informationsfreiheitsgesetz.

Gegen die Ablehnung der Übersendung sollte Widerspruch eingelegt werden (§ 9 (4) IFG) -> http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__9.html

Alternativ sollte man (wenn sich der Aufwand hierfür in Grenzen hält) das KWEA aufsuchen und dort Akteneinsicht verlangen und dann um Erstellung eine kompletten Kopie bitten. Hierzu ggf. einen Ausdruck des IFG mitnehmen ( -> http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/BJNR272200005.html ).
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« Antworten #8 am: 30. Oktober 2007, 19:18:20 »

Hallo,

ich habe heute die Antwort von meinem KWEA erhalten, dass ich keinen Widerspruch einlegen könne, da §9 des Informationsfreiheitsgesetzes hier nicht zur Anwendung komme.
Ich hätte lediglich gemäß §25 Absatz 6 Wehrpflichtgesetz das Recht, meine Gesundheitsunterlagen vor Ort einzusehen.

Stimmt es, dass $9 IFG hier nicht zur Anwendung kommt? Wenn ja, wie sollte ich weiter vorgehen?
Ansonsten könnte ich Ende der Woche persönlich zu meinem KWEA fahren; was kann ich denen antworten, wenn die den gleichen Einwand bringen?

Viele Grüße

Nils
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« Antworten #9 am: 30. Oktober 2007, 23:53:00 »

Stimmt es, dass $9 IFG hier nicht zur Anwendung kommt?

Nö!

Wenn ja, wie sollte ich weiter vorgehen?
Ansonsten könnte ich Ende der Woche persönlich zu meinem KWEA fahren; was kann ich denen antworten, wenn die den gleichen Einwand bringen?

Offensichtlich ist man dort ziemlich resistent gegen die bestehende Rechtslage. Du könntest jetzt klagen oder dorthingehen und versuchen, dass man dir wenigstens den Einblick in die Akte gewährt.

Eine Alternative wäre es, die vorgesetzte Behöred (das ist die zuständige Wehrbereichsverwaltung) anzuschreiben und um Aufklärung zu bitten. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (zu richten an den Leiter des KWEA) ist eine weitere Möglichkeit.
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