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Autor Thema: Laktose-Intoleranz: Eigentlich Grund für Ausmusterung  (Gelesen 6176 mal)
Cappes
Newbie
*
Beiträge: 1


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« am: 3. Oktober 2007, 16:42:10 »

Hey Leute Smiley

Ich hatte letztens meine Musterung und habe dort angegeben, dass
der Verdacht besteht, dass ich Laktose-intolerant bin (keinen Milchzucker
verdaure). Die haben nachgehakt, warum denn nur Verdacht und nicht
Bestätigung vom Arzt. Ich dachte im nicht, dass man damit ausgemustert werden kann und hab die Diagnose des Darm-Arztes vorher nicht fortgeführt, obwohl der Darm-Arzt (gastoentologe) seeeeehr
sicher war (hatte schon den Wasserstoff-test) dass das Laktose ist.
Damit wurde ich T2 gemustert, mit dem Hinweiß, bitte vom Hausarzt das nachreichen zu lassen, dass ich GESICHTERTE Laktose-Intoleranz hätte,
also offiziel bestätigt.

Ich habe in der ZD 46/1 nachgeguckt und da steht Laktose-Intoleranz auf Seite zwei unter 49Gnr bei T6! Auf der nächsten Seite (3) steht aber:

Zitat
Erläuterungen zu GNr 49
Beurteilung des Malabsorptions-Svndroms bei Laktoseman~el-Nachweis
Die Laktose-Intoleranz stellt zweifelsfrei die häufigste Funktionsstörung innerhalb des Malabsorptionssyndroms
dar. Nach dem gastro-enterologischen Ausschluss einer anderen, organischen Ursache
der Intestinal-Symptomatik besteht die Therapie der Wahl in der Vermeidung der entsprechenden Lebensmittel-
Komponenten, was auch bei der üblichen Truppen-Verpflegung möglich ist. Deswegen sollte
bei Laktose-Intoleranz die Gesundheitsziffer 11/49 [also T2 oder?]vergeben werden

Ist Laktose-Intoleranz nun T2 oder T6? Der Nachtrag oben verwirrt mich.
Habe ich die Chance, meine Laktose-Int-Attest nachzureichen und
damit ausgemustert zu werden? Auch wenn ich den Antrag auf KatS
(also arbeiten im Katastrophenschutz für 6 Jahre)
gestellt habe (es aber noch nicht bestätigt wurde). Ist man sofort mit
einer T6-Krankheit raus aus allem, auch aus Kats?

Wäre totaaaal nett wenn ihr das beantworten könntet.
LG!

« Letzte Änderung: 3. Oktober 2007, 16:48:40 von Cappes » Gespeichert
svennie
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*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 4. Oktober 2007, 12:14:25 »

Ich habe in der ZD 46/1 nachgeguckt und da steht Laktose-Intoleranz auf Seite zwei unter 49Gnr bei T6! Auf der nächsten Seite (3) steht aber:

Vorab, es gibt kein T6. Tauglichkeits- und Verwendungsgrade sind überhaupt nicht numeriert und sind auch nicht in der zDv 46/1 geregelt sondern im Wehrpflichtgesetz. Aus der Tabelle ergibt sich lediglich eine "Gradation" (hier: VI), die dem Musterungsarzt bei seinem Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad unterstützen soll.

Dass ein Wehrpflichtiger vom Musterungsarzt auf das Widerspruchsverfahren verwiesen wird ist bezeichnend und zeigt nur, dass er gerne mal Vorschläge zum Tauglichkeitsgrad unterbreitet ohne die gesamte Faktenlage zu kennen.

Zitat
Erläuterungen zu GNr 49
Beurteilung des Malabsorptions-Svndroms bei Laktoseman~el-Nachweis
Die Laktose-Intoleranz stellt zweifelsfrei die häufigste Funktionsstörung innerhalb des Malabsorptionssyndroms
dar. Nach dem gastro-enterologischen Ausschluss einer anderen, organischen Ursache
der Intestinal-Symptomatik besteht die Therapie der Wahl in der Vermeidung der entsprechenden Lebensmittel-
Komponenten, was auch bei der üblichen Truppen-Verpflegung möglich ist. Deswegen sollte
bei Laktose-Intoleranz die Gesundheitsziffer 11/49 [also T2 oder?]vergeben werden

Ist Laktose-Intoleranz nun T2 oder T6?

Diagnosen sind nie "T-Irgendwas". Es kommt auf die Belastbarkeit für den Grundwehrdienst (speziell für die Grundausbildung) an. Hierbei liefert die zDv 46/1 Anhaltspunkte. Es ist aber im Einzelfall zu entscheiden.

Der Nachtrag oben verwirrt mich.

nicht nur dich und es ist nicht nur dieser Hinweis, der (bewusst?) so merkwürdig formuliert ist.

Habe ich die Chance, meine Laktose-Int-Attest nachzureichen und
damit ausgemustert zu werden?

Natürlich hast du die. Argumentativ hast du aber ein Problem:

Hast du in der Grundausbildung und im Grundwehrdienst voraussichtlich tatsächlich Probleme damit?

Auch wenn ich den Antrag auf KatS
(also arbeiten im Katastrophenschutz für 6 Jahre)
gestellt habe (es aber noch nicht bestätigt wurde).

so einen Mist sollte man tunlichst utnerlassen solange es noch andere Möglichkeiten gibt.

Läuft die Widerspruchsfrist noch?

Ist man sofort mit
einer T6-Krankheit raus aus allem, auch aus Kats?

Zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet man sich freiwillig, das hat nichts mit dem Wehrdienst und mit der Tauglichkeit für den Wehrdienst zu tun, außer dass bei vorliegen der Voraussetzungen während der 6 Jahre Dienstzeit keine Einberufung erfolgen kann und nach Ablauf der 6 Jahre die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes (in Friedenszeiten) erlischt.
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