Ich habe in der ZD 46/1 nachgeguckt und da steht Laktose-Intoleranz auf Seite zwei unter 49Gnr bei T6! Auf der nächsten Seite (3) steht aber:
Vorab, es gibt
kein T6. Tauglichkeits- und Verwendungsgrade sind
überhaupt nicht numeriert und sind auch nicht in der zDv 46/1 geregelt sondern im Wehrpflichtgesetz. Aus der Tabelle ergibt sich lediglich eine "Gradation" (hier: VI), die dem Musterungsarzt bei seinem Vorschlag zum Tauglichkeitsgrad unterstützen soll.
Dass ein Wehrpflichtiger vom Musterungsarzt auf das Widerspruchsverfahren verwiesen wird ist bezeichnend und zeigt nur, dass er gerne mal Vorschläge zum Tauglichkeitsgrad unterbreitet ohne die gesamte Faktenlage zu kennen.
Erläuterungen zu GNr 49
Beurteilung des Malabsorptions-Svndroms bei Laktoseman~el-Nachweis
Die Laktose-Intoleranz stellt zweifelsfrei die häufigste Funktionsstörung innerhalb des Malabsorptionssyndroms
dar. Nach dem gastro-enterologischen Ausschluss einer anderen, organischen Ursache
der Intestinal-Symptomatik besteht die Therapie der Wahl in der Vermeidung der entsprechenden Lebensmittel-
Komponenten, was auch bei der üblichen Truppen-Verpflegung möglich ist. Deswegen sollte
bei Laktose-Intoleranz die Gesundheitsziffer 11/49 [also T2 oder?]vergeben werden
Ist Laktose-Intoleranz nun T2 oder T6?
Diagnosen sind nie "T-Irgendwas". Es kommt auf die Belastbarkeit für den Grundwehrdienst (speziell für die Grundausbildung) an. Hierbei liefert die zDv 46/1 Anhaltspunkte. Es ist aber im Einzelfall zu entscheiden.
Der Nachtrag oben verwirrt mich.
nicht nur dich und es ist nicht nur dieser Hinweis, der (bewusst?) so merkwürdig formuliert ist.
Habe ich die Chance, meine Laktose-Int-Attest nachzureichen und
damit ausgemustert zu werden?
Natürlich hast du die. Argumentativ hast du aber ein Problem:
Hast du in der Grundausbildung und im Grundwehrdienst
voraussichtlich tatsächlich Probleme damit?
Auch wenn ich den Antrag auf KatS
(also arbeiten im Katastrophenschutz für 6 Jahre)
gestellt habe (es aber noch nicht bestätigt wurde).
so einen Mist sollte man tunlichst utnerlassen solange es noch andere Möglichkeiten gibt.
Läuft die Widerspruchsfrist noch?
Ist man sofort mit
einer T6-Krankheit raus aus allem, auch aus Kats?
Zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet man sich freiwillig, das hat
nichts mit dem Wehrdienst und mit der Tauglichkeit für den Wehrdienst zu tun, außer dass bei vorliegen der Voraussetzungen während der 6 Jahre Dienstzeit keine Einberufung erfolgen kann
und nach Ablauf der 6 Jahre die Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes (in Friedenszeiten) erlischt.