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Autor Thema: Ausmusterung bei Hausstauballergie  (Gelesen 7436 mal)
wavemaster
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« am: 1. Oktober 2007, 18:15:59 »

Bin beim Hautarzt gewesen und habe dort einen Allergietest gemacht, dabei kam heraus, dass ich gegen Katzen und Hausstaubmilben allergisch bin.

Reicht eine Hausstauballergie schon für die Ausmusterung oder müssen noch spezielle Beschwerden die bei dieser Allergie auftreten in dem Attest stehen, um die Ausmusterung zu erreichen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 1. Oktober 2007, 23:41:34 »

Bin beim Hautarzt gewesen und habe dort einen Allergietest gemacht, dabei kam heraus, dass ich gegen Katzen und Hausstaubmilben allergisch bin.

Reicht eine Hausstauballergie schon für die Ausmusterung oder müssen noch spezielle Beschwerden die bei dieser Allergie auftreten in dem Attest stehen, um die Ausmusterung zu erreichen?

Es müssten spezielle Beschwerden sein, die typischerweise auch im Grundwehrdienst auftreten können. Eine Katzenhaarallergie dürfte da also nichts bringen.

Es geht sogar so weit, dass "der Bund" in solchen Fällen spezielle Bettwäsche für Allergiker zur Vefügung stellt.
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wavemaster
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« Antworten #2 am: 5. Oktober 2007, 12:26:55 »

Ich bekomme sobald ich irgendwie mit Staub in Kontakt komme sofort Atembeschwerden. Kann mir kaum vorstellen, dass die beim Bund alles staubfrei haben. Vorallem in den Schlafsäcken in denen man eventuell im Freien übernachten soll, wimmelt es doch von Milben.
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svennie
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« Antworten #3 am: 5. Oktober 2007, 23:23:16 »

Ich bekomme sobald ich irgendwie mit Staub in Kontakt komme sofort Atembeschwerden. Kann mir kaum vorstellen, dass die beim Bund alles staubfrei haben. Vorallem in den Schlafsäcken in denen man eventuell im Freien übernachten soll, wimmelt es doch von Milben.

Wenn das so ist, du also tatsächlich nicht an derartigen Freiluftgeschichten (Biwak) teilnehmen kannst und das KWEA davon überzeugen kannst, dann bist du wehrdienstunfähig.
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wavemaster
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2007, 11:52:24 »

Danke erstmal für deine Antwort.
Also ich habe in dem Attest vom Arzt stehen, dass ich an einer Hausstauballergie leide (inklusive Testergebniss) und dass ich deshalb den Kontakt zu Staub meiden müsse.
Reicht es jetzt, dass ich beim KWEA sage, dass ich deshalb nicht nicht an bestimmten Tätigkeiten währrend des Grundwehrdienstes teilnehmen kann, oder muss das auch noch in den Attest rein? Dann geh ich nämlich noch mal zum Arzt und lass mir einen neuen schreiben.
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. Oktober 2007, 16:07:08 »

Danke erstmal für deine Antwort.
Also ich habe in dem Attest vom Arzt stehen, dass ich an einer Hausstauballergie leide (inklusive Testergebniss) und dass ich deshalb den Kontakt zu Staub meiden müsse.
Reicht es jetzt, dass ich beim KWEA sage, dass ich deshalb nicht nicht an bestimmten Tätigkeiten währrend des Grundwehrdienstes teilnehmen kann, oder muss das auch noch in den Attest rein? Dann geh ich nämlich noch mal zum Arzt und lass mir einen neuen schreiben.

Es müsste genau begründet werden, welche der spezifizierten Tätigkeiten nicht möglich sind und warum. Es kann natürlich sein (und das ist auch wahrscheinlich), dass das KWEA hierzu eine ganz andere Meinung haben wird.
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