Dort ist zwar die Lactoseintoleranz als 6. Spalte aufgelistet, dennoch wird auf Seite 3 von der Möglichkeit, bei der Truppenverpflegung zu alternieren (keine Milchprodukte?), berichtet.
Hier müsste man dann sehen, wie der Musterungsarzt seine Entscheidung begründet (vermutlich überhaupt nicht) und im Widerspruchsverfahren müsste das KWEA dann darlegen, wie garantiert wird, dass du nicht mit Milchprodukten in der Truppenverpflegung in Kontakt gerätst.
Du müsstest dann einwenden, dass die entsprechende Verpflegung dann möglicherweise nicht ausgewogen ist und du einen derartig radikalen "Therapieansatz" womöglich ablehnst.
Auf Deutsch: Es ist die Frage zu klären, ob du privat (für dich) die Symptomatik (Durchfälle) in Kauf nimmst, dies dann aber zu Einschränkungen in der Grundausbildung führen würde, weil eben nicht immer und püberall Toiletten zur Verfügung stehen.
So ist das eben, wenn sich Dienstvorschriften selbst widersprechen. Man kann nur vermuten, dass die Entscheidung (Gradation VI bei Lactoseintolleranz) durch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung erst in die Dienstvorschrift hineingekommen ist und man hinterher bemerkt hat, dass eine Vielzahl von Wehrpflichtigen sich darauf beruft.