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Autor Thema: vorgezogene Musterung - ein Jahr früher  (Gelesen 5094 mal)
Hans Uffda
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« am: 26. September 2007, 12:09:27 »

Hallo Leute,


vor ein paar Tagen habe ich beim Kreiswehrersatzamt angerufen, denn ich sollte trotz Abschluss im Jahr 2009 in diesem November gemustert werden, da auf meiner Schulbescheinigung 2008 fälschlicherweise als Abschlussjahr angegeben war.


Der Mann am Telefon bemerkte, dass ich mich auch dieses Jahr mustern lassen könnte, denn bei meinen Attesten stünde nicht fest, ob ich überhaupt zugelassen würde.


Zur Information: Ich habe zwei Atteste für meine Lactoseintoleranz und die Migräne mit Begleiterscheinungen beigefügt.
Ferner werde ich mir mindestens noch ein Attest wegen meiner Hausstaubmilbenallergie und (hoffentlich) meines Tennisarmes beschaffen.




Welche Vor- und/oder Nachteile könnten daraus  erwachsen, die Musterung ein Jahr vorzuziehen?

Habt ihr noch Tipps/Tricks für die Musterung und Krankheitsvorschläge, die zur definitiven Musterung führen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 26. September 2007, 13:14:59 »

Welche Vor- und/oder Nachteile könnten daraus  erwachsen, die Musterung ein Jahr vorzuziehen?

Nachteil: Es stehen mehr Einberufungstermine zur Verfügung und im Falle von "wehrdienstfähig" könntest du sofort nach der Schule einberufen werden, wenn kein Zurückstellungsgrund vorliegt.

Habt ihr noch Tipps/Tricks für die Musterung und Krankheitsvorschläge, die zur definitiven Musterung führen?

Was ist denn eine definitive Musterung? Gemeint ist sicherlich die "Ausmusterung". Krankheitsvorschläge wirds hier nicht geben, Wehrdienstentziehung durch Täuschung ist nämlich strafbar.

Interessant zu wissen ist aber, dass psychische Probleme meist weder wirklich beweisbar noch widerlegbar sind. Im Zweifel wird das KWEA also davon ausgehen müssen, dass solche behaupteten Probleme auch tatsächlich vorliegen.
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Hans Uffda
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« Antworten #2 am: 26. September 2007, 14:02:26 »

Was würdest du mir ergo raten?
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svennie
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« Antworten #3 am: 26. September 2007, 19:58:00 »

Was würdest du mir ergo raten?

1. Mal ganz nett schreiben, dass du noch über ein Jahr zur Schule gehst und fragen, ob die Musterung nicht verschoben werden kann.

2. Eine vernünftige ärztliche Stellungnahme zu deiner Lactoseintoleranz holen und wenn der Musterungstermin nicht aufgehoben wird dort erscheinen.
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Hans Uffda
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« Antworten #4 am: 27. September 2007, 13:55:39 »

Gut,

habe ich denn mit den Leiden eine realistische Chance, ausgemustert zu werden?
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svennie
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« Antworten #5 am: 27. September 2007, 14:05:20 »

Gut,

habe ich denn mit den Leiden eine realistische Chance, ausgemustert zu werden?

ja, guck mal hier:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-49.pdf

auf Seite 2, rechts. Gradation VI reicht für "nicht wehrdienstfähig". Der Arztbericht bzw. deine Schilderung muss aber auch das hergeben, was da steht.
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Hans Uffda
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« Antworten #6 am: 28. September 2007, 13:36:20 »

Eine abschließende Frage noch:


Dort ist zwar die Lactoseintoleranz als 6. Spalte aufgelistet, dennoch wird auf Seite 3 von der Möglichkeit, bei der Truppenverpflegung zu alternieren (keine Milchprodukte?), berichtet.

Widerspricht das nicht dem Ausschlusskriterium?
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svennie
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« Antworten #7 am: 28. September 2007, 15:00:16 »

Dort ist zwar die Lactoseintoleranz als 6. Spalte aufgelistet, dennoch wird auf Seite 3 von der Möglichkeit, bei der Truppenverpflegung zu alternieren (keine Milchprodukte?), berichtet.

Hier müsste man dann sehen, wie der Musterungsarzt seine Entscheidung begründet (vermutlich überhaupt nicht) und im Widerspruchsverfahren müsste das KWEA dann darlegen, wie garantiert wird, dass du nicht mit Milchprodukten in der Truppenverpflegung in Kontakt gerätst.

Du müsstest dann einwenden, dass die entsprechende Verpflegung dann möglicherweise nicht ausgewogen ist und du einen derartig radikalen "Therapieansatz" womöglich ablehnst.

Auf Deutsch: Es ist die Frage zu klären, ob du privat (für dich) die Symptomatik (Durchfälle) in Kauf nimmst, dies dann aber zu Einschränkungen in der Grundausbildung führen würde, weil eben nicht immer und püberall Toiletten zur Verfügung stehen.

So ist das eben, wenn sich Dienstvorschriften selbst widersprechen. Man kann nur vermuten, dass die Entscheidung (Gradation VI bei Lactoseintolleranz) durch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung erst in die Dienstvorschrift hineingekommen ist und man hinterher bemerkt hat, dass eine Vielzahl von Wehrpflichtigen sich darauf beruft.
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