User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.958 Mitglieder
Neuestes Mitglied: pish15047

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Technikerausbildung  (Gelesen 2490 mal)
m314mm413m
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 24. September 2007, 21:43:45 »

Hallo

meine Frage ist zählt meine Ausbildung zum staatlich geprüftem Techniker als Zurückstellungsgrund vom Zivildienst?
Ich bin anerkannter Zivildinstleistender.

Ich habe die Ausbildung dieses Jahr September begonnen und habe eine vorankündigung zur heranziehung zum 2.1.08 bekommen.
Ich schrieb darauf hin an das Bundesamt für Zivildienst, dass ich in einer Ausbildung bin. Sie lehnten meinen Antrag auf Zurückstellung, ab. Mit der Begründung das ich bis zum Abschluss des ersten Drittels einberufen werden kann. Kann ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen?

Gilt eine Technikerausbildung als eine schulische Ausbildung oder Studium laut §11 Abs. 4 ?

Hoffe auf schnelle Antwort

Grüsse
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 25. September 2007, 00:21:48 »

Gilt eine Technikerausbildung als eine schulische Ausbildung oder Studium laut §11 Abs. 4 ?

Jedenfalls nicht als schulische Ausbildung. Damit ist ein Schulbesuch mit dem Ziel Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife bzw. ähnliche Geschichten nach dem jeweiligen Landesrecht gemeint.

Man könnte evtl. prüfen, ob es sich um eine Berufsausbildung handelt, dazu müsste man aber genauere Informationen haben (wer nimmt die Prüfung vor, welcher Abschluss wird erreicht).
Gespeichert
m314mm413m
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 25. September 2007, 13:05:15 »

Hallo

am Ende der Ausbildung ist man staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik.

Prüfung wird soweit ich weiss in der Schule gemacht.

Grüsse
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 25. September 2007, 13:39:33 »

Hallo

am Ende der Ausbildung ist man staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik.

Prüfung wird soweit ich weiss in der Schule gemacht.

Trotz allem würde ich jetzt einfach mal behaupten, es handelt sich dabei um eine Berufsbezeichnung, also um eine Berufsausbidlung. Je nach Bundesland kann parallel noch die Fachhochschulreife erworben werden, wenn das der Fall ist, dann handelt es sich auch noch um eine zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung.

Ich würde Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und eben genau ausführen, dass es sich nicht um ein Hochschulstudium sondern um eine Berufsausbildung handelt und hier eben nicht das 3. Semester erreicht werden muss, genauso eben, wenn auch die Fachhochschulreife erreicht werden kann, dann soltlest du zusätzlich noch mit der zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung argumentieren.

Du musst aber damit rechnen, dass das BAZ auch im Widerspruchsverfahren eine andere Meinung vertritt. Ggf. solltest du dann (oder auch vorher schon) einen Anwalt einschalten

-> http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm

Ich bin aber überzeugt davon, dass ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 11 Zivildienstgesetz vorliegt.
Gespeichert
Schlucke
Newbie
*
Beiträge: 1


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 25. September 2007, 17:55:43 »

Hallo,
Bei mir sieht ezwas anders aus..: Ich habe im Januar meine Ausbildung abgeschlossen und Arbeite seit dem weiter als Facharbeiter. Nächsten Sommer möchte ich mit dem Techniker in Teilzeit anfangen. Nun ist vor wenigen tagen mein Musterungsbescheid ins Haus geflattert und ich möchte wissen ob ich in dieser situation zurück gestellt werde / werden kann.
Angemeldet fr die Schule bin ich, eine zusage bekomme ich allerdings erst noch.

Folgendes steht auf der HOmepage der Schule:
Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Techniker-Abschluss erwerben Sie bei uns die Fachhochschulreife, sofern Sie diese noch nicht erreicht haben. Damit können Sie an jeder Fachhochschule studieren.

Der Techniker-Abschluss wird in Niedersachsen außerdem als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Sie können sich als Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin an niedersächsichen Hochschulen und Universitäten prinzipiell für jedes Studienfach einschreiben. 

Gegen Zahlung einer geringen Prüfungsgebühr können Sie zusätzlich die sog. "Ausbildereignungsprüfung" vor der IHK ablegen.



Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Gruß
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 25. September 2007, 23:19:57 »

und ich möchte wissen ob ich in dieser situation zurück gestellt werde / werden kann.

ich meine ja, aber erst wenn eine Einberufung die Schulausbildung tatsächlich unterbrechen würde.

Der Zurückstellungsanspruch ergibt sich aus § 12 WPflG, die Entscheidung erfolgt aber erst bei der Musterung.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits