Hallo
am Ende der Ausbildung ist man staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik.
Prüfung wird soweit ich weiss in der Schule gemacht.
Trotz allem würde ich jetzt einfach mal behaupten, es handelt sich dabei um eine Berufsbezeichnung, also um eine Berufsausbidlung. Je nach Bundesland kann parallel noch die Fachhochschulreife erworben werden, wenn das der Fall ist, dann handelt es sich auch noch um eine zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung.
Ich würde Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und eben genau ausführen, dass es sich nicht um ein Hochschulstudium sondern um eine Berufsausbildung handelt und hier eben nicht das 3. Semester erreicht werden muss, genauso eben, wenn auch die Fachhochschulreife erreicht werden kann, dann soltlest du zusätzlich noch mit der zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung argumentieren.
Du musst aber damit rechnen, dass das BAZ auch im Widerspruchsverfahren eine andere Meinung vertritt. Ggf. solltest du dann (oder auch vorher schon) einen Anwalt einschalten
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http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htmIch bin aber überzeugt davon, dass ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 11 Zivildienstgesetz vorliegt.