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Autor Thema: Zivildienst nicht antreten?  (Gelesen 2636 mal)
Mamüll
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Beiträge: 1



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« am: 19. September 2007, 15:12:51 »

Hallo,
ich war letztes Jahr 3 Wochen beim Bund und habe das nicht ausgehalten.
Ich stellte meinen KDV, dem leider erst nachdem ich beim Psychologen auf T4 eingestuft worden bin, statt gegeben wurde.
Ich hatte zu dieser Zeit schon eine Zivistelle die ich auf Grund einer Zurückstellung(T 4) nicht antreten durfte.
Nun habe ich mit dem Vorstudium begonnen und bin auch für mein Studium eingeschrieben, was jetzt im Oktober beginnt.
Kann ich noch irgendetwas tuen damit ich nicht zum Zivildienst rangezogen werden kann?
Wenn das nicht mehr geht ist ein Studium neben dem Zivildienst möglich?
Sollte ich auf Grund eines ärtzlichen Attest z.B. Psychisches Syndrom zurück gestellt werden können, würde dies bei späteren Gesundheitsprüfungen z.B. Einstellungsuntersuchung für neue Arbbeitsstelle etc. zum tragen kommen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
 
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 19. September 2007, 19:10:48 »

Hallo,
ich war letztes Jahr 3 Wochen beim Bund und habe das nicht ausgehalten.
Ich stellte meinen KDV, dem leider erst nachdem ich beim Psychologen auf T4 eingestuft worden bin, statt gegeben wurde.

Vorsicht, auch wenn seitens der Behörden dieser Eindruck hervorgerufen wird:

Ein Psychologe bzw. überhaupt irgendein Arzt kann niemanden "auf T4 einstufen". Er kann Vorschläge machen, mehr nicht. Hier hat dieser Vorschlag wohl zur Entlassung aus dem Grundwehrdienst geführt, zu mehr nicht.

Ich hatte zu dieser Zeit schon eine Zivistelle die ich auf Grund einer Zurückstellung(T 4) nicht antreten durfte.

Wie bereits geschrieben:

"T4" ist rechtlich ein Vorschlag, im Ergebnis so viel Wert wie nichts. Insbesondere ist es keine Zurückstellung.

Wichtig wäre also herauszufinden, welchen Status du derzeit überhaupt hast.

Nun habe ich mit dem Vorstudium begonnen und bin auch für mein Studium eingeschrieben, was jetzt im Oktober beginnt.
Kann ich noch irgendetwas tuen damit ich nicht zum Zivildienst rangezogen werden kann?

Wenn das BAZ auf dich zukommen sollte, dann solltest du unbedingt die Übersendung einer Kopie der Gesundheitsakte anfordern. Wenn du dich geschickt anstellst, dann hast du noch immer die selben psychologischen Probleme und aus dem "vorübergehend nicht verwendungsfähig" (was "T4" im laufenden Grundwehrdienst heißt) wird bestenfalls ein "nicht zivildienstfähig".

Wenn das nicht mehr geht ist ein Studium neben dem Zivildienst möglich?

schwierig, ich würds nicht darauf ankommen lassen.

Zivildienst ist rechtlich nicht viel anders als Grundwehrdienst. Auch im Zivildienst kann man dir den Ausgang verweigern. Auch kann dies zumindest zu versicherungsrechtlichen Problemen führen.

Sollte ich auf Grund eines ärtzlichen Attest z.B. Psychisches Syndrom zurück gestellt werden können, würde dies bei späteren Gesundheitsprüfungen z.B. Einstellungsuntersuchung für neue Arbbeitsstelle etc. zum tragen kommen?

in aller Regel nicht.
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