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Autor Thema: Einschreiben nachträglich oder Zivistelle suche?  (Gelesen 2272 mal)
Ispeedy
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ispeedyle@hotmail.com
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« am: 18. September 2007, 17:28:23 »

Ich hab mein KDV antrag jetzt doch durch bekommen und bin jetzt 22 und wollte eigentlich mit dem Studium anfangen, dass dumme ist das mein KDV antrag ect. erst seit ein paar tagen anerkannt ist, ich hab das schreiben noch nicht zugesand bekommen habe aber meine Bearbeiter angerufen und nachgefragt. Ich weis nicht was ich tun soll ? Soll ich mich für das Wintersemester nachträglich einschreiben lassen oder könnte das BAZ mich da raus ziehen ? Ich werde im August 23Jahre alt, hab gelesen das ab 23 nicht mehr gezogen wird ? Einschreiben nachträglich oder Zivistelle suche? Ich hab ja auch noch kein direktes schreiben vom BAZ bekommen das eine einberufung stattfinden wird, ich hab wie gesagt nur angerufen und gefragt ob mein Gewissensentscheid ausreicht und ob ich nun am 1.10 zum Bund muss und da war die antwort nein.

lg Stephan
« Letzte Änderung: 18. September 2007, 17:44:04 von Ispeedy » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 19. September 2007, 14:31:42 »

Ich hab mein KDV antrag jetzt doch durch bekommen und bin jetzt 22 und wollte eigentlich mit dem Studium anfangen, dass dumme ist das mein KDV antrag ect. erst seit ein paar tagen anerkannt ist, ich hab das schreiben noch nicht zugesand bekommen habe aber meine Bearbeiter angerufen und nachgefragt. Ich weis nicht was ich tun soll ? Soll ich mich für das Wintersemester nachträglich einschreiben lassen oder könnte das BAZ mich da raus ziehen ?

Warum wurder der Antrag denn gestellt!?

Ich werde im August 23Jahre alt, hab gelesen das ab 23 nicht mehr gezogen wird ? Einschreiben nachträglich oder Zivistelle suche? Ich hab ja auch noch kein direktes schreiben vom BAZ bekommen das eine einberufung stattfinden wird, ich hab wie gesagt nur angerufen und gefragt ob mein Gewissensentscheid ausreicht und ob ich nun am 1.10 zum Bund muss und da war die antwort nein.

Das BAZ wird vermutlich versuchen, eine Einberufung bis spätestens 1.8.2008 vorzunehmen. Wenn du bis dahin das 3. Semester erreicht hast und sicher bist, dann noch mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in diesem Studiuengang zu bleiben, dann könnte dieses Vorgehen durchaus Sinn machen.
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Ispeedy
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« Antworten #2 am: 20. September 2007, 16:21:34 »

Der KDV Antrag wurde gestellt weil ich kein dienst an der Waffe leisten will.

Ich hab jetzt das schriftliche Schreiben vom BAZ das anerkannt bin, aber eine Einberufungsbescheid war nicht in dem Schreiben. Kann ich mich jetzt nachträglich an der HTWK einschreiben oder soll ich noch warten?

Also bis spätestens 1.8 wäre mir ja notfalls auch egal, ich kann ja den Zivildienst in 3 mal 3 Monate aufteilen und ihn somit zwischen den Semstern ableisten.

Ja das Bauingeneursstudium geht meines erachtens so lange das ich mindestens 25 bin .
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svennie
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« Antworten #3 am: 25. September 2007, 00:32:36 »

Der KDV Antrag wurde gestellt weil ich kein dienst an der Waffe leisten will.

Ich hab jetzt das schriftliche Schreiben vom BAZ das anerkannt bin, aber eine Einberufungsbescheid war nicht in dem Schreiben. Kann ich mich jetzt nachträglich an der HTWK einschreiben oder soll ich noch warten?

je früher du anfängst zu studieren, desto besser (jedefalls grundsätzlich). Aber ohne Not (drohende Einberufung zum Grundwehrdienst) sollte mein keinen KDV-Antrag stellen.

Also bis spätestens 1.8 wäre mir ja notfalls auch egal, ich kann ja den Zivildienst in 3 mal 3 Monate aufteilen und ihn somit zwischen den Semstern ableisten.

nein. Aber das BAZ kann dich im Zweifel (spätestens wenn du einen entsprechenden Antrag stellst) zwingen, Zivildienst in getrennten Abschnitten zu leisten (6 Monate und 2 mal 6 Wochen).

Ja das Bauingeneursstudium geht meines erachtens so lange das ich mindestens 25 bin .

Dann solltest du zusehen, eine mögliche Einberufung so weit wie möglich in die Zukunft zu verlegen damit du der Einberufung dann einen Zurückstellungsgrund entgegenhalten kannst.
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Ispeedy
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« Antworten #4 am: 20. Oktober 2007, 16:53:49 »

Das Studium hat angefangen alles i.o. und was für ein Bescheid bekomme ich , einberufung zum Zivildienst zum 1.3.2008 ... Das ist natürlich jetzt ziemlich ungünstig da ich ja dann das Wintersemester nicht antreten könnte  bzw. meine 8 Wochen Pflichtpraktikum(fürs Studium) nicht ausführen könnte die dann in den Sommerferien anfällig wären , was könnte ich am besten tun das sie mich nich einberufen ?
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svennie
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« Antworten #5 am: 21. Oktober 2007, 14:36:34 »

...einberufung zum Zivildienst zum 1.3.2008 ...

Ankündigung oder tatsächlich Einberufung?

Ich würde erstmal Widerspruch dagegen einlegen, du bist am 1.1.08 nicht in der vorlesungsfreien Zeit (nehme ich einfach mal an). Ergänzend würde ich eine Zurückstellung beantragen.

Führt das nicht zum Erfolg, so könnte man darüber nachdenken, auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu verzichten. Ansonsten könnte es sich anbieten, einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
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Ispeedy
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« Antworten #6 am: 21. Oktober 2007, 15:05:36 »

ja zum 1.1.08 bin ich noch in nicht in der Vorlesungsfreie Zeit, aber die Ankündigung ist doch zum 3.3.08 , also soll ich erstmal Wiederspruch einlegen, was hat dass für ein Sinn wenn ich mein KDV antrag zurück zu ziehen, da müsst ich ja dann doch zum Bund, was ja nun nich von vorteil wäre für mich.
Wo kriege ich addressen zu solchen Anwälten her?
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svennie
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« Antworten #7 am: 21. Oktober 2007, 16:52:57 »

ja zum 1.1.08 bin ich noch in nicht in der Vorlesungsfreie Zeit, aber die Ankündigung ist doch zum 3.3.08 ,

ich meinte auch den 1.3.   Verlegen

also soll ich erstmal Wiederspruch einlegen,

ja.

was hat dass für ein Sinn wenn ich mein KDV antrag zurück zu ziehen, da müsst ich ja dann doch zum Bund, was ja nun nich von vorteil wäre für mich.

Die Kreiswehrersatzämter sind deutlich kooperativer, insbesondere ist beim Hochschulstudium bei den Kreiswehrersatzämtern mit mehr Entgegenkommen zu rechnen, zumal die Erlasslage (keine Einberufung in der vorlesungsfreien Zeit) dort ernster genommen wird und es weniger Einberufungstermine (nur 4 pro Jahr statt 12 wie beim Zivildienst) gibt.

Wo kriege ich addressen zu solchen Anwälten her?

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php
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Ispeedy
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« Antworten #8 am: 21. Oktober 2007, 17:00:38 »

ja dann muss ich ja evtl. nach dem Studium zum bund .... was ja auch quatsch ist oder wäre ich dann zu alt ?
Naja ich schreibe da erstmal ein antrag auf zurückstellung und werde noch unterstreichen dsa ein Sozialer dienst für mich freiwillig sein muss und mein Opa schon ein pflegefall ist und ich damit schon genug zu tun hab der ist Pflegestufe 100 könnte das was bringen ?
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svennie
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« Antworten #9 am: 21. Oktober 2007, 17:09:32 »

ja dann muss ich ja evtl. nach dem Studium zum bund .... was ja auch quatsch ist oder wäre ich dann zu alt ?

Mit 25 wärst du zu alt.

Naja ich schreibe da erstmal ein antrag auf zurückstellung und werde noch unterstreichen dsa ein Sozialer dienst für mich freiwillig sein muss

Der Zivildienst ist kein sozialer Dienst sondern ein militärisch verplanter Zwangsdienst.

Es steht dir frei, einen freiwilligen Dienst zu leisten (FSJ, FÖJ). Damit würdest du deine Zivildienstpflicht in Friedenszeiten erfüllt haben.

und mein Opa schon ein pflegefall ist und ich damit schon genug zu tun hab der ist Pflegestufe 100 könnte das was bringen ?

nein, es sei denn nur du könntest ihn pflegen und du könntest dies beweisen. Das dürfte aber ebenfalls nahezu ausgeschlossen sein.
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