... Führt Laktoseintoleranz zur Ausmusterung
Dem Grunde nach ja, wenn das führt dazu, dass er nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen kann.
und wenn ja, muss er dann trotzdem Zivildienst machen ?
Selbstverständlich muss er das nicht.
Er soll - ohne bisher den Musterungsbescheid zu haben - per morgen eine begründung schreiben, warum er den Wehrdienst nicht machen will.
Wer sagt denn sowas? Hat ein Mitarbeiter im Kreiswehrersatzamt mal wieder Märchen erzählt!?
Solange nicht einmal die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren gegeben sind (Voraussetzung ist ein unanfechtbarer Musterungsbescheid) muss er natürlich seinen Antrag nicht begründen. Und danach muss er es tun, wenn er von der zuständigen Behörde (das ist das Bundesamt für den Zivildienst) dazu aufgefordert wird.
Im Übrigen war es leider taktisch sehr unklug den Antrag überhaupt jetzt schon zu stellen.