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Autor Thema: Zivildienst bei Untauglichkeit ?  (Gelesen 6492 mal)
beanroschu
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« am: 1. Januar 2007, 18:05:20 »

Mein Sohn hat bei der Musterung seine Laktoseiontoleranz angegeben und erhielt daraufhin eine Einladung ins Bundeswehrkrankenhaus zum test. Er war nun 3 Mal dort um irgendwelche Intoleranzen testen zu lassen. Die Laktoseintoleranz war so ausgeprägt, dass der Arzt ihn hinterher nicht arbeiten lassen gehen konte.
Führt Laktoseintoleranz zur Ausmusterung und wennja, muss er dann trotzdem Zivildienst machen ? Er soll - ohne bisher den Musterungsbescheid zu haben - per morgen eine begründung schreiben, warum er den Wehrdienst nicht machen will.

Vielen Dank im voraus für alle Infos Küsschen
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svennie
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« Antworten #1 am: 1. Januar 2007, 19:35:47 »

... Führt Laktoseintoleranz zur Ausmusterung

Dem Grunde nach ja, wenn das führt dazu, dass er nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen kann.

und wenn ja, muss er dann trotzdem Zivildienst machen ?

Selbstverständlich muss er das nicht.

Er soll - ohne bisher den Musterungsbescheid zu haben - per morgen eine begründung schreiben, warum er den Wehrdienst nicht machen will.

Wer sagt denn sowas? Hat ein Mitarbeiter im Kreiswehrersatzamt mal wieder Märchen erzählt!?

Solange nicht einmal die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren gegeben sind (Voraussetzung ist ein unanfechtbarer Musterungsbescheid) muss er natürlich seinen Antrag nicht begründen. Und danach muss er es tun, wenn er von der zuständigen Behörde (das ist das Bundesamt für den Zivildienst) dazu aufgefordert wird.

Im Übrigen war es leider taktisch sehr unklug den Antrag überhaupt jetzt schon zu stellen.
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beanroschu
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« Antworten #2 am: 1. Januar 2007, 23:14:04 »

Wer sagt denn sowas? Hat ein Mitarbeiter im Kreiswehrersatzamt mal wieder Märchen erzählt!?

Solange nicht einmal die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren gegeben sind (Voraussetzung ist ein unanfechtbarer Musterungsbescheid) muss er natürlich seinen Antrag nicht begründen. Und danach muss er es tun, wenn er von der zuständigen Behörde (das ist das Bundesamt für den Zivildienst) dazu aufgefordert wird.

Im Übrigen war es leider taktisch sehr unklug den Antrag überhaupt jetzt schon zu stellen.
[/quote]
Mein Sohn ist gleich bei der Musterung gefragt worden, ob er Wehr- oder Zivildienst machen wolle und man hat ihm gesagt, er müsse sich dafür sofort entscheiden.
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. Januar 2007, 23:28:17 »

Mein Sohn ist gleich bei der Musterung gefragt worden, ob er Wehr- oder Zivildienst machen wolle und man hat ihm gesagt, er müsse sich dafür sofort entscheiden.

Man kann es offenbar nicht oft genug wiederholen: Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden. Vor oder bei der Musterung sollte man dies aber tunlichst unterlassen.
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beanroschu
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« Antworten #4 am: 1. Januar 2007, 23:35:32 »

ok, das wusste er nun eben nicht ;-(
Muss er die Begründung deshalb jetzt vor dem Erhalt des Musterungsbescheides absenden ? Kann unterlassen dann im Zweifel dazu führen, dass er den Wehrdienst doch machen muss ?
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CH!L!
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« Antworten #5 am: 6. Januar 2007, 18:00:28 »

die begründung der verweigerung hat noch sehr lange zeit.
erst ein mal kommt der musterungsbescheid mit dem ergebnis der musterung.
wenn er darin trotz laktoseintoleranz nicht ausgemustert wird, hat man noch mal zwei wochen zeit um gegen den bescheid widerspruch einzulegen.

die begründung der verweigerung muss man erst anfertigen, wenn man vom bundesamt für zivlidienst dazu per post aufgefordert wird.
dieses amt fordert aber erst dazu auf, wenn:
1. der wehrpflichtige im musterungsbescheid "tauglich" gemustert wurde
2. der musterungsbescheid unanfechtbar ist (d.h. wenn nicht innerhalb von zwei wochen widerspruch eingelegt wurde)
3. der KDV-Antrag vom KWEA ans bundesamt für zivildienst übermittelt wurde

schon über die begründung des antrags nachzudenken, während das musterungsergebnis noch nicht feststeht ist also viel zu früh.
« Letzte Änderung: 6. Januar 2007, 18:05:03 von CH!L! » Gespeichert
svennie
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« Antworten #6 am: 6. Januar 2007, 19:22:22 »

ok, das wusste er nun eben nicht ;-(
Muss er die Begründung deshalb jetzt vor dem Erhalt des Musterungsbescheides absenden ?

Nein.

Kann unterlassen dann im Zweifel dazu führen, dass er den Wehrdienst doch machen muss ?

Er sollte zunächst das Musterungsergebnis abwarten und dieses anfechten wenn es nicht in seinem Sinne ist. Die Begründung soll er einreichen, wenn er hierzu von der zuständigen Behörde aufgefordert wird.
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