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Autor Thema: Vom zivildienst ausmustern lassen?  (Gelesen 8758 mal)
Shaka Zulu
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Beiträge: 3


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« am: 17. September 2007, 19:50:15 »

Hallo zusammen,

Ich hab ende august meine einberufung bekommen und hab dann sofort verweigert(und wurde anerkannt) weil ich nicht zur bundeswehr will, aber zivildienst will ich auch nicht unbedingt machen.
kann ich mich irgendwie vom BZA nachuntersuchen lassen? und wenn ja, was wäre nötig um ausgemustert zu werden, würde cannabis konsum reichen?
oder gibt es noch andere wege wie ich den zivildienst doch noch vermeiden kann? 

bin für jede hilfe dankbar
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 17. September 2007, 23:40:46 »

kann ich mich irgendwie vom BZA nachuntersuchen lassen?

ja, einfach einen Antrag auf eine "ärztliche Untersuchung" beim BAZ stellen.

Begrüng ist entweder, dass die letzte (musterungs)-ärztliche Untersuchung länger als 2 Jahre her ist oder, dass sich seit der letzten (musterungs)-ärztlichen Untersuchung der Gesundheitszustand geändert hat.

und wenn ja, was wäre nötig um ausgemustert zu werden,

wehrdienstunfähigkeit z. B.

Das bedeutet im formaljuristischen Sinne, das Nichterfüllen der Mindestanforderungen:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html

Oder aus Sicht der Behörde, das Erreichen der Gradationen IV oder VI der zentralen Dienstvorschrift 46/1:

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-inhalt.htm
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gesundheitsnummern.htm
 
würde cannabis konsum reichen?

kann, muss aber nicht. Da wären wohl beim KWEA die Chancen höher gewesen.

oder gibt es noch andere wege wie ich den zivildienst doch noch vermeiden kann? 

Wie es beim Wehrdienst die Wehrdienstausnahmen gibt, so gibt es beim Zivildienst die im Zivildienstgesetz aufgeführten Zivildienstausnahmen. Da gibt es die Zurückstellung, die Befreiung und noch einiges anderes.
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Shaka Zulu
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 18. September 2007, 09:32:42 »

vielen dank für deine antwort

ich hab mir die ausmusterungs gründe durchgelesen hilft mir aber nur bedingt weiter.
ich habe zwar leichtes untergewicht, leichte legastheni, dazu noch einen kleinen knochenauswuchs am großen zeh und wie schon angesprochen kiffe ich(gelegentlich) aber das würde wohl noch nicht zur sicheren ausmusterung reichen oder?

grüße
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 19. September 2007, 15:00:10 »

aber das würde wohl noch nicht zur sicheren ausmusterung reichen oder?

eher nicht. Wie das BAZ auf Kiffen reagiert weiß ich nicht, die KWEÄmter gehen da schnell in Richtung vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit, bei der Nachutnersuchung nach vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit wegen Drogenmissbrauchs dann meist gleich auf wehrdienstunfähig.

Von der entsprechenden Dienstvorschrift ist das aber in meinen Augen nicht so ganz gedeckt.
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Shaka Zulu
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 19. September 2007, 21:40:55 »

naja ok danke dann muss ich mir wohl irgendwas anderes überlegen
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