ok vielen dank erstmal dafür

hab widerspruch eingelegt und akteneinsicht beantragt
ich habe dann einen brief vom KWEA bekomm in dem ich zu einem klärenden gespräch gebeten werde, bei diesem (und nur bei diesem) kann ich in meine akten sehen (weil es alles elektronisch ist)
ist das immer so (mit dem gespräch etc)

ja, sie versuchen es immer wieder. Du hast Anspruch darauf, dass man dir das komplett ausdruckt und per Post zuschickt. Wenn man nicht mehr wehrdiesntfähig ist oder die Altersgrenzen überschritten hat, dann funktioniert das auch problemlos. Ansonsten wird man dir Steine in den Weg legen, ganz so als ob du Staatsgeheimnisse ausspionieren und dann an die Bild-Zeitung verkaufen möchtest.
Rechtsgrundlage ist (im Zweifel) das Informationsfreiheitsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/ifg/index.htmlweiterhin hat die nette dame die mir geschrieben hat sich ein datum vorgemerkt zu dem ich ihr eine begründung meines widerspruches darlegen soll
Dann teil ihr mit, dass die Begrüdung 4 Wochen nach Kenntnis des Akteninhalts erfolgen wird.
soll ich mich da auf die unterschiede (bzw die nicht vorhandene veränderung meines gesundheitszustandes) der beiden musterungen beziehen?
Das macht nur Sinn, wenn du wirklich genau weißt, warum damals die eine Entscheidung und jetzt die andere getroffen wurde. Vielleicht war ja die erste Entscheidung subjektiv falsch.
Bei mir persönlich war es so, dass ich mich auf Übergewicht berufen hatte um (nach damaliger Rechtslage) wenigstens "Einschränkungen in der Grundausbildung" zu erreichen, damit aber keinen Erfolg hatte. Jahre später habe ich herausgefunden warum: Man hat beim ersten mal meine Körpergröße abgerundet, beim zweiten mal aufgerundet. Wegen der Rundungsdifferenz (also 1cm) hatte ich dann kein Übergewicht mehr. Meine Briefe gingen damals auch ins Leere, ein Gespräch wollte man mir auch aufdrängen um mir "alles" (nur eben nicht das Wesentliche) zu "erklären".
und zu dem untergewicht (wenn man vom normgewicht ausgeht) so ca. 15 kg zu wenig
Das KWEA rechnet aber anders:
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-02.pdfDeeskalationsstratgie:
Du gehst hin, sagst du möchtest in die Akte gucken. Bei der ersten Bildschirmseite mit wesentlichem Inhalt sagst du, dass du dies ausgedruckt haben möchtest. Wenn das klappt, dann sagst du, dass du den Rest auch ausgedruckt haben möchtest, wenn es nicht klappt, dann sagst du, dass du dann deinen Anspruch auf Akteneinsicht vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen wirst.
Eine solche Klage würdest du mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% gewinnen.