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Autor Thema: KDV- Antrag zurückziehen  (Gelesen 6205 mal)
freedom
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« am: 11. September 2007, 22:23:20 »

Hallo erstmal,

ich hab da ein problem (wie viele andere Zwinkernd ) und hoffe ihr könnt mir helfen.

wurde vor einem jahr t4 gemustert und gestern nach erneuter untersuchung t2 gemustert.
(t4 bekam ich wegen meinem untergewicht)
ich hatte aber, leider, bei dem 1. termin schon einen KDV- Antrag gestellt. ich bin der meinung, hätte ich diesen nicht gestellt hätte man mich, mit hinblick auf die bundeswehr, auf "nicht tauglich" (t5) gemustert.
meine frage ist, kann ich den kdv- antrag widerrufen lassen und widerspruch einlegen gegen das t2- urteil und eine evtl nachmusterung erwirken? wenn es dann zu einer nachmusterung kommen sollte mustert mich der arzt ja mit blick auf die bundeswehr und mustert mich evtl aus, bzw wenn er es nicht tut könnte ich dann später meinen kdv- antrag erneuern?

und ist massives untergewicht überhaupt ausmusterungsgrund?

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

mfg
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svennie
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« Antworten #1 am: 11. September 2007, 23:19:00 »

Hallo erstmal,

ich hab da ein problem (wie viele andere Zwinkernd ) und hoffe ihr könnt mir helfen.

wurde vor einem jahr t4 gemustert und gestern nach erneuter untersuchung t2 gemustert.
(t4 bekam ich wegen meinem untergewicht)
ich hatte aber, leider, bei dem 1. termin schon einen KDV- Antrag gestellt. ich bin der meinung, hätte ich diesen nicht gestellt hätte man mich, mit hinblick auf die bundeswehr, auf "nicht tauglich" (t5) gemustert.

Mit dieser Erfahrung stehst du sicherlich nicht allein.
 
meine frage ist, kann ich den kdv- antrag widerrufen lassen

Nein aber du kannst den Antrag zurücknehmen.

und widerspruch einlegen gegen das t2- urteil

Das kannst du sowieso und solltest dies auch tun.

und eine evtl nachmusterung erwirken?

Eine "Nachmusterung" gibt es nicht.

wenn es dann zu einer nachmusterung kommen sollte mustert mich der arzt ja mit blick auf die bundeswehr und mustert mich evtl aus, bzw wenn er es nicht tut könnte ich dann später meinen kdv- antrag erneuern?

Vergiss erstmal den KDV-Antrag. Das KWEA hat Objektiv anhand von Tatsachen  zu entscheiden.

Leg Widerspruch ein und verlange Akteneinsicht durch Übersendung einer vollständigen Aktenkopie.

Und dann vergleichst du: Wie wurde damals die Zurückstellung begründet, was war bei der zweiten Musterung tatsächlich anders und wie wurde das berücksichtigt.

und ist massives untergewicht überhaupt ausmusterungsgrund?

ja wenn es tatsächlich massiv ist, dann schon. Dazu müsstest du dann aber etwas schreiben.
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freedom
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« Antworten #2 am: 21. September 2007, 19:45:30 »

ok vielen dank erstmal dafür Smiley

hab widerspruch eingelegt und akteneinsicht beantragt
ich habe dann einen brief vom KWEA bekomm in dem ich zu einem klärenden gespräch gebeten werde, bei diesem (und nur bei diesem) kann ich in meine akten sehen (weil es alles elektronisch ist)
ist das immer so (mit dem gespräch etc)Huch

weiterhin hat die nette dame die mir geschrieben hat sich ein datum vorgemerkt zu dem ich ihr eine begründung meines widerspruches darlegen soll
soll ich mich da auf die unterschiede (bzw die nicht vorhandene veränderung meines gesundheitszustandes) der beiden musterungen beziehen?


und zu dem untergewicht (wenn man vom normgewicht ausgeht) so ca. 15 kg zu wenig


lg
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svennie
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« Antworten #3 am: 21. September 2007, 20:24:03 »

ok vielen dank erstmal dafür Smiley

hab widerspruch eingelegt und akteneinsicht beantragt
ich habe dann einen brief vom KWEA bekomm in dem ich zu einem klärenden gespräch gebeten werde, bei diesem (und nur bei diesem) kann ich in meine akten sehen (weil es alles elektronisch ist)
ist das immer so (mit dem gespräch etc)Huch

ja, sie versuchen es immer wieder. Du hast Anspruch darauf, dass man dir das komplett ausdruckt und per Post zuschickt. Wenn man nicht mehr wehrdiesntfähig ist oder die Altersgrenzen überschritten hat, dann funktioniert das auch problemlos. Ansonsten wird man dir Steine in den Weg legen, ganz so als ob du Staatsgeheimnisse ausspionieren und dann an die Bild-Zeitung verkaufen möchtest.

Rechtsgrundlage ist (im Zweifel) das Informationsfreiheitsgesetz:

http://bundesrecht.juris.de/ifg/index.html

weiterhin hat die nette dame die mir geschrieben hat sich ein datum vorgemerkt zu dem ich ihr eine begründung meines widerspruches darlegen soll

Dann teil ihr mit, dass die Begrüdung 4 Wochen nach Kenntnis des Akteninhalts erfolgen wird.

soll ich mich da auf die unterschiede (bzw die nicht vorhandene veränderung meines gesundheitszustandes) der beiden musterungen beziehen?

Das macht nur Sinn, wenn du wirklich genau weißt, warum damals die eine Entscheidung und jetzt die andere getroffen wurde. Vielleicht war ja die erste Entscheidung subjektiv falsch.

Bei mir persönlich war es so, dass ich mich auf Übergewicht berufen hatte um (nach damaliger Rechtslage) wenigstens "Einschränkungen in der Grundausbildung" zu erreichen, damit aber keinen Erfolg hatte. Jahre später habe ich herausgefunden warum: Man hat beim ersten mal meine Körpergröße abgerundet, beim zweiten mal aufgerundet. Wegen der Rundungsdifferenz (also 1cm) hatte ich dann kein Übergewicht mehr. Meine Briefe gingen damals auch ins Leere, ein Gespräch wollte man mir auch aufdrängen um mir "alles" (nur eben nicht das Wesentliche) zu "erklären".

und zu dem untergewicht (wenn man vom normgewicht ausgeht) so ca. 15 kg zu wenig

Das KWEA rechnet aber anders:

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-02.pdf

Deeskalationsstratgie:

Du gehst hin, sagst du möchtest in die Akte gucken. Bei der ersten Bildschirmseite mit wesentlichem Inhalt sagst du, dass du dies ausgedruckt haben möchtest. Wenn das klappt, dann sagst du, dass du den Rest auch ausgedruckt haben möchtest, wenn es nicht klappt, dann sagst du, dass du dann deinen Anspruch auf Akteneinsicht vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen wirst.

Eine solche Klage würdest du mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% gewinnen.
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freedom
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« Antworten #4 am: 26. September 2007, 18:05:01 »

so ich war dann mal dort vor ort und hab mir meine akte abgeholt.

wie schon befürchtet haben sie anfangs rumgedruckst dass das mit dem ausdrucken nicht klappt aber nach mehrmaliger aufforderung auf verweis meiner rechte hat es dann (ganz plötzlich) doch geklappt

naja die akte hab ich jetzt zumindestens und da ist mir was aufgefallen (weiß nicht ob das was bringt)

bei der 1. musterung haben die mich natürlich gewogen und gemessen etc
bei der 2. musterung haben sie mich zwar auch gewogen (ich wog da sogar noch weniger) hatten mich aber nicht gemessen, es steht aber in der akte (also die selbe größe von der 1. musterung) aber vtl bin ich gewachsen bzw auch wenn nicht wäre dis doch trotzdem falsch ohne kontrolle dis einfach in die akte einzutragen oder?

lg
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svennie
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« Antworten #5 am: 26. September 2007, 19:55:21 »

so ich war dann mal dort vor ort und hab mir meine akte abgeholt.

wie schon befürchtet haben sie anfangs rumgedruckst dass das mit dem ausdrucken nicht klappt aber nach mehrmaliger aufforderung auf verweis meiner rechte hat es dann (ganz plötzlich) doch geklappt

Ist ja erstaunlich. Gabs wenigstens eine Begründung warum das nicht gehen soll (ich meine jetzt mal außer "das machen wir nie")?

naja die akte hab ich jetzt zumindestens und da ist mir was aufgefallen (weiß nicht ob das was bringt)

bei der 1. musterung haben die mich natürlich gewogen und gemessen etc
bei der 2. musterung haben sie mich zwar auch gewogen (ich wog da sogar noch weniger) hatten mich aber nicht gemessen, es steht aber in der akte (also die selbe größe von der 1. musterung) aber vtl bin ich gewachsen bzw auch wenn nicht wäre dis doch trotzdem falsch ohne kontrolle dis einfach in die akte einzutragen oder?

das bringt nichts, natürlich kannst du jetzt mal selber nachmessen ob sich die Körpergröße geändert hat aber dadurch wird nicht das ganze Musterungsergebnis rechtswidrig.

Wichtiger ist vielmehr: Welche "Gesundheitszahlen" wurden vergeben und hätt man da auch andere vergeben können bzw. kann man der Meinung sein, dass trotz "richtiger" Gesundheitsziffer trotzdem eigentlich ein "nicht wehrdienstfähig" herauskommen müsste? Wurde irgendetwas vergessen?

Die Gesundeitszahlen vergleichst du mit dieser Aufstellung:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165
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freedom
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« Antworten #6 am: 26. September 2007, 21:34:41 »

schonmal danke dafür^^

----------

nachdem ich ihm halt sagte das ich die akte nicht nur einsehn, sondern auch ausgedruckt haben möchte meinte er halt dis wäre nicht möglich/nich so einfach.
auf die frage "warum" kam dann bloß nen bissl rumgedruckse und halt wieder das angebot die akte einzusehn.

nachdem ich aber wieder, mit nochmaligem verschärfen meines tons (aber immer stets freundlich Zwinkernd ), auf mein recht hinwies und dass ich die akte meinem anwalt reichen möchte wurde mir gesagt das der herr erstmal einpaar telefonate führen müsste.
ich bin kurz raus und wurde dann wieder zu ihm gerufen wo er zu mir meinte (selber ganz überrascht (wers glaubt)) das es ja doch möglich wäre..... naja und dann hatte ich sie halt.

hab mir noch die fahrtkosten erstattet, weil im brief ja stand das akteneinsicht nur in dem räumen des kwea möglich wäre.

und jetzt such ich eifrig nach "fehlern"
hab auch vtl schon was (hoffentlich)

wenn du erlaubst würde ich dir dis was ich "gefunden hab" per pm schicken.
(hängt mit den gesundheitsziffern etc zusammen)
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svennie
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« Antworten #7 am: 27. September 2007, 00:08:47 »

wenn du erlaubst würde ich dir dis was ich "gefunden hab" per pm schicken.
(hängt mit den gesundheitsziffern etc zusammen)

ja ich erlaube  Lächelnd
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freedom
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« Antworten #8 am: 27. September 2007, 21:45:12 »

Smiley pm angekommen?
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svennie
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« Antworten #9 am: 27. September 2007, 22:11:17 »

Smiley pm angekommen?

ehrlich gesagt, nein...
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