Ob das so geht?
Sehr geehrter Herr Schaar,
Nien, der bearbeitet deinen Brief nicht persönlich. "Sehr geehrte Damen und Herren,"
seit mehreren Wochen bemühe ich mich vergeblich, eine Kopie meiner Gesundheitsakte vom Kreiswehrersatzamt ... zu bekommen.
eher sowas wie:
Mit Schreiben vom xx.xx.xx habe ich beim Kreiswehrersatzamt xxxxx die Übersendung einer Fotokopie meiner Gesundheitsakte beantragt.
Auch ein Verweis auf § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes war nicht erfolgreich.
Obwohl ich (mit Schrieben vom xx.xx.xx) auf die Regelungen des § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verwiesen habe wurde mein Antrag (schriftlich / telefonisch) abgelehnt.
Da ich aber den vollständigen Inhalt dieser Gesundheitsakte für mein Widerspruchsverfahren gegen den Musterungsbescheid benötige, wollte ich am 22.02.2007 persönlich eine Kopie der Akte im KWEA ... abholen.
Ich benötige die Unterlagen dringend zur Begründung meines am xx.xx.xx gegen einen vom Kreiswehrersatzamt xxxxx erlassenen Bescheids eingelegten Widerspruch. Ich habe mich daher entschlossen am xx.xx.xx das Kreiswehrersatzamt xxxx persönlich aufzusuchen.
Dort wurde mir gesagt, dass keine Kopien dieser Akten herausgegeben werden, da diese alleiniger Besitz des KWEA wären. Daraufhin habe ich sofort auf §6 Abs. 1 Satz 2 der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige verwiesen, woraufhin einfach nur wiederholt wurde, dass ich eine Kopie der Akte nicht bekommen könnte.
Schließlich musste ich mich damit begnügen, nur Einsicht in die Akte zu nehmen.
ergänzend noch: Bei der Akteneinsichtnahme wurde ich unter Zeitdruck gesetzt, Notizen konnte ich mir (überhaupt nicht / nur in begrenztem Umfang) machen.
Bis zum 02.03.2007 muss ich eine Begründung meines Widerspruches einreichen, was ohne die Akte nur sehr schwer gehen wird.
Mit der Ablehnung der Akteneinsicht wurde mir gleichzeitig mitgeteilt, dass ich meinen Widerspruch bis zum 2. März 2007 begründen muss
Aus dem angefochtenen Verwaltungsakt selbst ergibt sich aber für mich nicht, wie dieser überhaupt zustandegekommen ist. Bei dem Verwaltungsakt handelt es sich um das Musterungsergebnis meiner Musterung vom xx.xx.xx
Es wurde lediglich in einem Formular angekreuzt, dass für mich "nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung" einer von drei dort vorgedruckten Tauglichkeitsgraden festgestellt wurde, aus dem Bescheid und seinen Anlagen ergibt sich insbesondere nicht, was bei der ärztlichen Untersuchung überhaupt festgestellt wurde und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.
Obwohl kein Gesetz die Übersendung einer Kopie ausschließt und das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes diese Art des Informationszugangs unmittelbar gestattet wurde mit der gewünschte Informationszugang versagt. Ich darf Sie daher bitten entsprechend auf die Behörde einzuwirken und sicherzustellen, dass mir der gewünschte Informationszugang gestattet wird.
Mit freundlichen Grüßen