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Autor Thema: Widerspruch einlegen + KDV-Antrag  (Gelesen 14578 mal)
michaelp
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« Antworten #30 am: 23. Februar 2007, 15:57:40 »

Ob das so geht?

Zitat
Sehr geehrter Herr Schaar,
seit mehreren Wochen bemühe ich mich vergeblich, eine Kopie meiner Gesundheitsakte vom Kreiswehrersatzamt ... zu bekommen. Auch ein Verweis auf § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes war nicht erfolgreich.
Da ich aber den vollständigen Inhalt dieser Gesundheitsakte für mein Widerspruchsverfahren gegen den Musterungsbescheid benötige, wollte ich am 22.02.2007 persönlich eine Kopie der Akte im KWEA ... abholen. Dort wurde mir gesagt, dass keine Kopien dieser Akten herausgegeben werden, da diese alleiniger Besitz des KWEA wären. Daraufhin habe ich sofort auf §6 Abs. 1 Satz 2 der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige verwiesen, woraufhin einfach nur wiederholt wurde, dass ich eine Kopie der Akte nicht bekommen könnte.
Schließlich musste ich mich damit begnügen, nur Einsicht in die Akte zu nehmen.
Bis zum 02.03.2007 muss ich eine Begründung meines Widerspruches einreichen, was ohne die Akte nur sehr schwer gehen wird.
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svennie
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« Antworten #31 am: 24. Februar 2007, 13:06:57 »

Ob das so geht?

Zitat
Sehr geehrter Herr Schaar,

Nien, der bearbeitet deinen Brief nicht persönlich. "Sehr geehrte Damen und Herren,"

seit mehreren Wochen bemühe ich mich vergeblich, eine Kopie meiner Gesundheitsakte vom Kreiswehrersatzamt ... zu bekommen.

eher sowas wie:

Mit Schreiben vom xx.xx.xx habe ich beim Kreiswehrersatzamt xxxxx die Übersendung einer Fotokopie meiner Gesundheitsakte beantragt.

Auch ein Verweis auf § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes war nicht erfolgreich.

Obwohl ich (mit Schrieben vom xx.xx.xx) auf die Regelungen des § 1 (2) des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verwiesen habe wurde mein Antrag (schriftlich / telefonisch) abgelehnt.

Zitat
Da ich aber den vollständigen Inhalt dieser Gesundheitsakte für mein Widerspruchsverfahren gegen den Musterungsbescheid benötige, wollte ich am 22.02.2007 persönlich eine Kopie der Akte im KWEA ... abholen.

Ich benötige die Unterlagen dringend zur Begründung meines am xx.xx.xx gegen einen vom Kreiswehrersatzamt xxxxx erlassenen Bescheids eingelegten Widerspruch. Ich habe mich daher entschlossen am xx.xx.xx das Kreiswehrersatzamt xxxx persönlich aufzusuchen.

Dort wurde mir gesagt, dass keine Kopien dieser Akten herausgegeben werden, da diese alleiniger Besitz des KWEA wären. Daraufhin habe ich sofort auf §6 Abs. 1 Satz 2 der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige verwiesen, woraufhin einfach nur wiederholt wurde, dass ich eine Kopie der Akte nicht bekommen könnte.
Schließlich musste ich mich damit begnügen, nur Einsicht in die Akte zu nehmen.

ergänzend noch: Bei der Akteneinsichtnahme wurde ich unter Zeitdruck gesetzt, Notizen konnte ich mir (überhaupt nicht / nur in begrenztem Umfang) machen.

Bis zum 02.03.2007 muss ich eine Begründung meines Widerspruches einreichen, was ohne die Akte nur sehr schwer gehen wird.

Mit der Ablehnung der Akteneinsicht wurde mir gleichzeitig mitgeteilt, dass ich meinen Widerspruch bis zum 2. März 2007 begründen muss

Aus dem angefochtenen Verwaltungsakt selbst ergibt sich aber für mich nicht, wie dieser überhaupt zustandegekommen ist. Bei dem Verwaltungsakt handelt es sich um das Musterungsergebnis meiner Musterung vom xx.xx.xx

Es wurde lediglich in einem Formular angekreuzt, dass für mich "nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung" einer von drei dort vorgedruckten Tauglichkeitsgraden festgestellt wurde, aus dem Bescheid und seinen Anlagen ergibt sich insbesondere nicht, was bei der ärztlichen Untersuchung überhaupt festgestellt wurde und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

Obwohl kein Gesetz die Übersendung einer Kopie ausschließt und das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes diese Art des Informationszugangs unmittelbar gestattet wurde mit der gewünschte Informationszugang versagt. Ich darf Sie daher bitten entsprechend auf die Behörde einzuwirken und sicherzustellen, dass mir der gewünschte Informationszugang gestattet wird.

Mit freundlichen Grüßen

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michaelp
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« Antworten #32 am: 27. Februar 2007, 10:10:11 »

Der Brief an den Bundesbeauftragten hab ich vor ein paar Tagen abgeschickt.
Jetzt müssten die die Kopie der Akte ja eigentlich wirklich rausrücken. Schicken die mir dann die Akte gleich zu oder muss ich nochmal vorbeischauen, um mir die vollständige Kopie zu holen? Gibts da schon Erfahrungen?

Auf jeden Fall war ich heute ja nochmal beim Orthopäden bestellt und der fand die ganze Sache sinnlos, dass meine Wirbelsäule und so nochmal untersucht werden sollte, denn solche Schäden würden sich nicht so schnell verändern (war das letzte mal vor 3-4 Jahren dort).
Die Befunde wurden wieder ans KWEA geschickt und ich soll jetzt in meine Begründung zum Widerspruch schreiben, dass ich bleibende Wirbelsäulenschäden aus der Kindheit habe. Außerdem soll ich auf die Befunde verweisen, die dass KWEA noch erhält.
Mal sehen, was sich ergibt.
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svennie
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« Antworten #33 am: 27. Februar 2007, 10:22:31 »

Der Brief an den Bundesbeauftragten hab ich vor ein paar Tagen abgeschickt.
Jetzt müssten die die Kopie der Akte ja eigentlich wirklich rausrücken. Schicken die mir dann die Akte gleich zu oder muss ich nochmal vorbeischauen, um mir die vollständige Kopie zu holen? Gibts da schon Erfahrungen?

Nein aber wenns ganz merkwürdig wird, dann müsstest du vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Auf jeden Fall war ich heute ja nochmal beim Orthopäden bestellt und der fand die ganze Sache sinnlos, dass meine Wirbelsäule und so nochmal untersucht werden sollte, denn solche Schäden würden sich nicht so schnell verändern (war das letzte mal vor 3-4 Jahren dort).
Die Befunde wurden wieder ans KWEA geschickt und ich soll jetzt in meine Begründung zum Widerspruch schreiben, dass ich bleibende Wirbelsäulenschäden aus der Kindheit habe. Außerdem soll ich auf die Befunde verweisen, die dass KWEA noch erhält.

Dein Orthopäde schickt Befunde ans KWEA!?
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michaelp
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« Antworten #34 am: 27. Februar 2007, 15:36:15 »

Na das KWEA hatte mir ja einen Termin beim Orthopäden besorgt für eine Fachärztliche Untersuchung. Ich hab auch noch einen verschlossenen Briefumschlag bekommen, den ich dem Orthopäden geben sollte.
Scheinbar stand dort drin, dass meine Wirbelsäule nochmals untersucht werden soll und die Befunde an das KWEA geschickt werden sollen.
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svennie
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« Antworten #35 am: 27. Februar 2007, 18:13:35 »

Na das KWEA hatte mir ja einen Termin beim Orthopäden besorgt für eine Fachärztliche Untersuchung. Ich hab auch noch einen verschlossenen Briefumschlag bekommen, den ich dem Orthopäden geben sollte.
Scheinbar stand dort drin, dass meine Wirbelsäule nochmals untersucht werden soll und die Befunde an das KWEA geschickt werden sollen.

Oder anders formuliert: Das KWEA hat einen Orthopäden mit der Beantwortung (dir unbekannter Fragen) beauftragt. Das übliche Vorgehen also. Hier wäre es eben interessant, was überhaupt gefragt wurde und was geantwortet wurde.
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michaelp
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« Antworten #36 am: 27. Februar 2007, 18:23:55 »

Na viel kann nicht drin gestehen haben, denn der Arzt wusste selber nicht so richtig, was er machen sollte. Da hab ich ihm das von der Musterung und dem Widerspruch erstmal erzählen müssen.
Stand auch nicht drin, wofür die die Untersuchung machen. Ansonsten hätte der Arzt ja nicht gesagt das wäre sinnlos, weil sich eh noch nichts verändert hat. Zum KWEA hat der soweit ich das mitbekommen hab, die ganzen Befunde geschickt, die so eigentlich auch schon vor 3-4 Jahren existierten.

Ich muss jetzt auf jeden Fall erstmal noch schnell eibe Begründung schreiben.
Wegen der Wirbelsäule sollte ich sicher auch auf die "Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung" eingehen.
Ist es notwendig, dass man hier auf bestimmte Tätigkeitsmerkmale eingeht oder reicht da eine etwas allgemeinere Formulierung?
Laut Orthopäden soll ich was dazu schreiben, dass ich schwere Wirbelsäulenschäden aus der Kindheit habe, die noch immer vorzufinden sind. Außerdem soll ich auf die Befunde verweisen, die ja wieder ans KWEA geschickt worden sind.

Noch eine Frage bezüglich den Gründen zur Ausmusterung:
In welches Gebiet kann man die Kondition einordnen?
Denn die finde ich in keinem Abschnitt der ZDv 46/1. Bei mir ist es aber so, dass ich nach deren Tabelle untergewichtig bin (61kg auf 187cm)und ich nur eine sehr schlechte Kondition hab. Zur Not muss ich halt nur Schreiben, dass so für mich längere Märsche mit Ausrüstung zu überfordernd wären.

EDIT: Und noch was (zum besseren Verständnis):
Wenn eine Gradation von IV schon ausreicht, um nicht wehrdienstfähig zu sein, warum steht dann bei manchen Gradationen bei IV noch sowas wie "..., die jedoch eine Verwendung in bestimmten militärischen Funktionen zulässt." Wäre ja sinnlos, wenn man sowieso ausgemustert wird.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2007, 20:13:22 von michaelp » Gespeichert
svennie
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« Antworten #37 am: 27. Februar 2007, 22:49:36 »

Ich muss jetzt auf jeden Fall erstmal noch schnell eibe Begründung schreiben.
Wegen der Wirbelsäule sollte ich sicher auch auf die "Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung" eingehen.
Ist es notwendig, dass man hier auf bestimmte Tätigkeitsmerkmale eingeht oder reicht da eine etwas allgemeinere Formulierung?

Du solltest schon etwas konkreter werden aber hierfür wäre eben interessant, was der Arzt gesagt hat.

Laut Orthopäden soll ich was dazu schreiben, dass ich schwere Wirbelsäulenschäden aus der Kindheit habe, die noch immer vorzufinden sind. Außerdem soll ich auf die Befunde verweisen, die ja wieder ans KWEA geschickt worden sind.

Schön. Auch hier solltest du nur dann Bezug drauf nehmen, wenn du weußt, was geschrieben wurde.

Noch eine Frage bezüglich den Gründen zur Ausmusterung:
In welches Gebiet kann man die Kondition einordnen?
Denn die finde ich in keinem Abschnitt der ZDv 46/1. Bei mir ist es aber so, dass ich nach deren Tabelle untergewichtig bin (61kg auf 187cm)und ich nur eine sehr schlechte Kondition hab. Zur Not muss ich halt nur Schreiben, dass so für mich längere Märsche mit Ausrüstung zu überfordernd wären.

Die 46, da solltest du aber was konkretes in den Händen halten, möglichst vom Internisten. Stichwort: erheblicher Trainingsmangel und Kreislauffehlregulation.

EDIT: Und noch was (zum besseren Verständnis):
Wenn eine Gradation von IV schon ausreicht, um nicht wehrdienstfähig zu sein, warum steht dann bei manchen Gradationen bei IV noch sowas wie "..., die jedoch eine Verwendung in bestimmten militärischen Funktionen zulässt." Wäre ja sinnlos, wenn man sowieso ausgemustert wird.

Weil IV bis Oktober 2004 zum Verwendungsgrad "verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" ("T3") führte. Dieser Verwendungsgrad ist aber entfallen, so dass man eben "nicht wehrdienstfähig" ist.
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michaelp
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« Antworten #38 am: 28. Februar 2007, 18:34:37 »

Kann mir jemand sagen, welche ZDv 46/1 aktueller ist?

diese hier:
http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/42.pdf

oder diese:
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-42.pdf
http://www.kampagne.de/media/pdf/ZDv_46_1_Anl3GNr42.pdf


Bei den Tätigkeitsmerkmalen müssten diejenigen, die T2 sind doch nur für die nicht unterstrichenen Tätigkeiten genügen oder hab ich da was falsch interpretiert?
http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html
« Letzte Änderung: 28. Februar 2007, 18:45:54 von michaelp » Gespeichert
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« Antworten #39 am: 28. Februar 2007, 20:09:35 »

Kann mir jemand sagen, welche ZDv 46/1 aktueller ist?

eindeutig die zweite Variante.

Bei den Tätigkeitsmerkmalen müssten diejenigen, die T2 sind doch nur für die nicht unterstrichenen Tätigkeiten genügen oder hab ich da was falsch interpretiert?

Da denke ich, du hast etwas falsch interpretiert.

"T3" (gibts nicht mehr) -> Einschränkungen in der Grundausbildung
"T1/T2" -> keine Einschränkungen in der Grundausbildung ("müssen alles können")
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michaelp
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« Antworten #40 am: 6. März 2007, 15:42:45 »

Hab gerade einen Brief vom KWEA bekommen

nicht wehrdienstfähig

Ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr ich mich freue. An dieser Stelle nochmals Danke an alle, die mir bei meinen vielen Fragen geholfen haben (besonders svennie).
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