User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.958 Mitglieder
Neuestes Mitglied: pish15047

Werbung



Seiten: 1 [2] 3
Drucken
Autor Thema: Widerspruch einlegen + KDV-Antrag  (Gelesen 14579 mal)
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #15 am: 31. Januar 2007, 12:41:10 »

interessant dass dir eine abklärungsuntersuchung angeboten wird ohne dass du überhaupt eine begründung geliefert hast.

Och, das ist mir auch passiert. Als ich dann mal ganz freundlich nachgefragt hab was das soll, hat man mir geantwortet, dass ich da zu erscheinen habe, ansonsten hab ich die Konsequenzen zu tragen....
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #16 am: 31. Januar 2007, 12:49:23 »

Lass dir bloß nicht vom Arzt nen Grund entlocken warum du einspruch erhoben haben könntest - die haben irgendwas vor. Oder besser wiederspreche ihren Termin direkt Schriftlich, da du erst die Gesundheitsakte sehen willst. Da weiß ich aber nicht ob das geht..

Das Problem ist folgendes: Das KWEA hat das Recht im Rahmen der Abhilfeprüfung des Widerspruchs selbst Beweise zu erheben, es kann also einen Wehrpflichtigen zu einer weiteren Untersuchung laden und ihn untersuchen. Den Termin kann man natürlich mit den gleichen Gründen verlegen wie man es bei einer Musterung tun kann (Krankheit, Ortsabwesenheit, dringende andere Termine). Einen dieser Gründe könnte man ideal mit der nochmaligen Anforrderung der Akte verbinden, sowas wie:

"Vom 8. bis 11. Februar befinde ich mich zu Besuch bei meiner [Tante, Oma, Schwester, ...] in [Bremen, München, Amsterdam, Paris, London] und kann daher den Termin leider nicht wahrnehmen. Das ist aber nicht weiter schlimm, da sie bislang nicht auf meine Anforderung zur Übersendung einer Kopie der Gesundheitsakte reagiert haben, eine Begründung meines Widerspruches erfolgt naturgemäß erst nach Kenntnis der genauen Tatsachenfeststellungen die sich aus der Akte ergeben. Ich bitte daher nunmehr unter Fristsetzung zum 13. Februar 2006 um Übersendung einer vollständigen Aktenkopie und ggf. um einen neuen Termin möglichst erst 2 Wochen nach Übersendung der Aktenkopie."

Mal sehen was dann kommt, vermutlich sowas wie "die Übersendung einer Kopie der Akte ist nicht möglich" oder ähnlicher Unsinn.
Gespeichert
michaelp
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #17 am: 31. Januar 2007, 13:39:04 »

Danke erstmal für eure Antworten.

@sunknown
Ich hab exakt den Text von svennie verwendet, also "scharf" genug... scheinbar hoffen die, dass ich es irgendwann aufgebe mit der Gesundheitsakte.

An dem 9.2 kann ich dort sowieso nicht erscheinen, weil ich an dem Tag meine Vorprüfung in Chemie schreibe und ich hab noch keine Ahnung, wann das anfängt und endet.
Also schreib ich denen erstmal, dass ich nicht kann und das was svennie gesagt hat:

Zitat
Das ist aber nicht weiter schlimm, da sie bislang nicht auf meine Anforderung zur Übersendung einer Kopie der Gesundheitsakte reagiert haben, eine Begründung meines Widerspruches erfolgt naturgemäß erst nach Kenntnis der genauen Tatsachenfeststellungen die sich aus der Akte ergeben. Ich bitte daher nunmehr unter Fristsetzung zum 13. Februar 2006 um Übersendung einer vollständigen Aktenkopie ...

Dann häng ich am besten gleich noch ne Kopie von dem Schreien an, in dem ich die Akte nochmals angefordert hatte.

Zitat
Mal sehen was dann kommt, vermutlich sowas wie "die Übersendung einer Kopie der Akte ist nicht möglich" oder ähnlicher Unsinn.

Das werden die doch kein zweites Mal schicken, oder?
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 20:19:03 von michaelp » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #18 am: 31. Januar 2007, 22:20:32 »

Das werden die doch kein zweites Mal schicken, oder?

Da wär ich mir nicht so sicher. Im ignorieren von Briefen sind die ziemlich stark, das ist aber auch die einzige Stärke die sie haben.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #19 am: 1. Februar 2007, 10:55:39 »

möglicherweise sollte man dann ein Brief der die Akten einfordert mit Rechtsverweis auf deren pflicht das zu tun in form eines Einschreibens los schicken. Und sich schonmal gedanken um den Anwalt machen. Ich würd mich jedenfalls nicht von den verarschen lassen.
Gespeichert
michaelp
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #20 am: 9. Februar 2007, 17:43:44 »

Heute kam die Reaktion vom KWEA. Natürlich ohne Gesundheitsakte.
Mein Antrag auf Zusendung der Gesundheitsakte wurde abgelehnt, mit der Begründung auf $ 6 Abs. 1 Satz 1 der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige, was soviel heißt wie:
"Einsicht in die Personalakte wird grundsätzlich beim Kreiswehrersatzamt gewährt."
In meinem Fall wären keine Gründe ersichtlich, von diesem Grundsatz abzuweichen.

Also scheinbar haben die ja doch irgendwo recht, die G-Akten nicht auszuhändigen. Oder gibt es wieder irgendein Gesetz, was das doch ermöglicht?
Naja zur Not muss ich dort halt nochmal auftauchen und mir vor Ort ne Kopie machen lassen. Das müssen die dann doch aber machen, oder?

Auf jeden Fall muss ich denen erstmal noch ne Bestätigung meiner Schule schicken, dass ich die Klausur auch wirklich geschrieben habe und dann sag ich denen gleich, dass ich in den Ferien sowieso im Urlaub bin und deswegen nicht zur Untersuchung kommen kann.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #21 am: 10. Februar 2007, 00:12:10 »

Oder gibt es wieder irgendein Gesetz, was das doch ermöglicht?

Ja, zum einen die "erordnung über die Führung des Personalakten der ungedienten Wehrpflichtigen" selbst:

Einsicht in die Personalakte wird grundsätzlich beim Kreiswehrersatzamt gewährt. Auszüge, Abschriften, Ablichtungen oder Ausdrucke dürfen gefertigt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen ... Einsichtnahme in oder Auskunft aus Gesundheitsunterlagen darf Bevollmächtigten nur auf Grund ausdrücklicher Vollmacht des Wehrpflichtigen gewährt werden.

"Grundsätzlich" heißt im Juristendeutsch soviel wie "im Normalfall".

Also: Die Einsicht in die Personalakte wird normalerweise beim Kreiswehrersatzamt gewährt.

Und weiter:

Wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen, dürfen Auszüge, Abschriften, Ablichtungen oder (eigentlich: und) Ausdrucke gefertigt werden.

Also: Welche dienstlichen Gründe stehen dem entgegen, dir Ablichtungen der Akte zu übersenden? Dir wurden keine genannt, die Begründung die vom KERA geliefert wurde ist also schon etwas schräg. Du sagst jetzt einfach, du willst nicht Akteneinsicht in die Akte haben, sondern Auskünfte aus der Akte, nämlich das vollständige Ergebnis der medizinischen Untersuchung einschließlich sämtlicher tatsächlicher Feststellungen und Würdigungen. Dann haut die Begründung des KWEA üßberhaupt nicht mehr hin.

Trotzdem gilt:

§ 1 IFG (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes):

"Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ...

...Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand."

-> http://bundesrecht.juris.de/ifg/

Also: Nochmals nachbohren und gleich anfragen, ob im Falle einer (persönlichen) Akteneinsicht im KWEA ohne weitere Diskussionen Kopien gefertigt werden und durchblicken lassen, dass du dich bereits an den "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" gewandt hast. Die Adresse gibts hier:

http://www.bfd.bund.de/
http://www.bfd.bund.de/IFG/Home/homepage__node.html

Aber Achtung: Eine Übersendung nach dem IFG könnte gebührenpflichtig sein.

Naja zur Not muss ich dort halt nochmal auftauchen und mir vor Ort ne Kopie machen lassen. Das müssen die dann doch aber machen, oder?

ja.

Auf jeden Fall muss ich denen erstmal noch ne Bestätigung meiner Schule schicken, dass ich die Klausur auch wirklich geschrieben habe und dann sag ich denen gleich, dass ich in den Ferien sowieso im Urlaub bin und deswegen nicht zur Untersuchung kommen kann.

Genau, insbesondere hast du auch innerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten des KWEA regelmäßig keine Freizeit, so dass es dir ohne etwas zu versäumen nicht möglich ist, die Akteneinsicht persönlich vorzunehmen.
Gespeichert
Percy
Newbie
*
Beiträge: 20


Profil anzeigen
« Antworten #22 am: 11. Februar 2007, 11:26:55 »

Ich hatte auch den KWEA per Einschreiben geschickt:
"hiermit erhebe ich gegen meinen Musterungsbescheid Widerspruch.
Die Begründung reiche ich nach. Zugleich bitte ich um Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsunterlagen."
Das ist glaube ich schon mehr als 2 Wochen her. Ist dieser Zeitabstand noch normal? Wie lange soll ich warten bis ich wieder was machen soll, also nochmal beantragen oder gleich schon die Begruendung (Gutachten eines Kardiologen u.a.)einreichen?
Weil es per Einschreiben kam, weiss ich dass sie den Brief bekommen haben.
Danke!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #23 am: 11. Februar 2007, 14:45:18 »

Das ist glaube ich schon mehr als 2 Wochen her. Ist dieser Zeitabstand noch normal?

Jedenalls nicht auffällig unnormal.  Ich würd jetzt noch mal knapp 2 Wochen warten und dann nochmal freundlich anfragen...
Gespeichert
michaelp
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #24 am: 22. Februar 2007, 15:29:05 »

Da mir bis zum 02.03.2007 eine letzte Frist gesetzt wurde, um meinen Widerspruch zu begründen, wollte ich heute meine Kopie der Gesundheitsakte persönlich im KWEA abholen.

Ich hab direkt bei der Anmeldung gesagt, dass ich eine Kopie meiner Gesundheitsakte möchte. Daraufhin wurde ich ein Zimmer geschickt, wo mir dann sehr unfreundlich mitgeteilt wurde, dass das KWEA keine eigenen Unterlagen kopiert und ich mir den ganzen bisherigen Schriftverkehr hätte sparen können.
Der Offizier - oder was auch immer er war - wusste sofort bescheid, wer ich bin, als ich ihm meinen Namen genant hab. Scheinbar gibts nicht viele, die auf ihr Recht bestehen.

Als ich dem Typen dann $ 6 Abs. 1 Satz 2 der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige vorgelesen hatte,
"Auszüge, Abschriften, Ablichtungen oder Ausdrucke dürfen gefertigt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.", sagte dieser nur, dass man keine Kopien herausgibt.

Mir blieb also erstmal nichts anderes übrig, als nur Einsicht in die Akte zu nehmen. Auch hier hat mir die Ärztin, die mir die Unterlagen gegeben hat, nochmals gesagt, dass solche Unterlagen nicht kopiert werden können.
Drin stand eigentlich alles so, wie ich es bei der Musterung erzählt hatte. 4 Mal war bei der Gradation III zu finden.
Wie oft muss da eigentlich als Gradation III stehen, damit man nicht mehr T2 ist?

Dann habe ich vor ein paar Tagen noch einen Termin beim Orthopäden von denen bekommen, obwohl ich wie gesagt noch keine Begründung eingereicht habe.
Bei der Musterung hatte ich nämlich nur Untersuchungsergebnisse von 2002 dabei, weil ich danach nicht mehr beim Orthopäden war.
Kann es sein, dass die jetzt überprüfen wollen, ob die Ergebnisse noch so stimmen und das dann zur Ausmusterung führt?
Denn sonst ergibt es ja keinen Sinn, dass die mich jetzt einfach so dort hinschicken und eigentlich könnte ich mir vorstellen laut ZDv 46/1 Fehlernummer 42 (Wirbelsäule) die Gradation IV zu haben und die müsste ja bei einmaligem Auftreten schon zur Ausmusterung reichen.


Auf jeden Fall geht jetzt erstmal ein Brief an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit raus. Muss mir nur noch nen guten Text dafür überlegen.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2007, 15:30:48 von michaelp » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #25 am: 22. Februar 2007, 16:54:21 »

Wie oft muss da eigentlich als Gradation III stehen, damit man nicht mehr T2 ist?

Da summert sich nichts, auch mit 60 mal III ergibt das "T2".


Kann es sein, dass die jetzt überprüfen wollen, ob die Ergebnisse noch so stimmen und das dann zur Ausmusterung führt?

Möglich ist alles.

Denn sonst ergibt es ja keinen Sinn, dass die mich jetzt einfach so dort hinschicken und eigentlich könnte ich mir vorstellen laut ZDv 46/1 Fehlernummer 42 (Wirbelsäule) die Gradation IV zu haben und die müsste ja bei einmaligem Auftreten schon zur Ausmusterung reichen.

Im Widerspruchsverfahren hat die Behörde zunächst selbst zu prüfen ob sie an dem Bescheid festhält. Offenbar ist das der einzige Punkt bei dem auch das KWEA Zweifel hat. Das war bei mir recht ähnlich, nur eben bei einer anderen Gesunheitsnummer.

Auf jeden Fall geht jetzt erstmal ein Brief an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit raus. Muss mir nur noch nen guten Text dafür überlegen.

Ach, so gut muss der garnicht sein. Das KWEA hat auf den letzten Brief garnicht mehr reagiert?
Gespeichert
michaelp
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #26 am: 22. Februar 2007, 16:59:29 »

Wenn du dass hier meinst:

Zitat
Also: Nochmals nachbohren und gleich anfragen, ob im Falle einer (persönlichen) Akteneinsicht im KWEA ohne weitere Diskussionen Kopien gefertigt werden und durchblicken lassen, dass du dich bereits an den "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" gewandt hast.

Den hab ich gar nicht abgeschickt. War ja bis vor kurzem im Urlaub und da bis nächsten Freitag die Begründung da sein soll, hab ich mir gedacht, dass ich lieber gleich vorbeigehe. Ich konnte ja nicht ahnen, dass die sich auch so stur stellen, wenn man dort persönlich erscheint.

Zitat
Das war bei mir recht ähnlich, nur eben bei einer anderen Gesunheitsnummer.

Bist du noch "ausgemustert" worden?
« Letzte Änderung: 22. Februar 2007, 17:01:58 von michaelp » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #27 am: 22. Februar 2007, 17:59:37 »

Bist du noch "ausgemustert" worden?

Nein nicht in diesem Widerspruchsverfahren, hab aber "Einscrhänkungen in der Grundausbildung" bekommen, was jetzt aber zu "nicht wehrdienstfähig" führen würde.
Gespeichert
michaelp
Newbie
*
Beiträge: 18


Profil anzeigen
« Antworten #28 am: 22. Februar 2007, 19:27:31 »

Was schreibt man in dem Brief an den Bundesbeauftragten alles rein?
Die ganzen Briefe zur Vorgeschichte kann ich ja anhängen. Dann fehlt ja eigentlich nur das, was heute im KWEA passiert ist.
Gespeichert
Dave
Full Member
***
Beiträge: 166


Profil anzeigen
« Antworten #29 am: 23. Februar 2007, 10:54:08 »

Da summert sich nichts, auch mit 60 mal III ergibt das "T2".

Das interessante dabei ist aber die ganzen wegfallenden tätigkeiten im Verwendungsausweis. Ich hab ja nun auch jede menge "Dreier" und ein umfangreiches Kreuzfeld wie bei minesweeper. Jetzt kommt mein wiederspruch noch wo ich nochmals neue dinge anspreche die sie ja prüfen müßen und womöglich wenigstens etwas noch einschränken .. Bald bin ich T2 und es gibt kein oder kaum ein beruf mehr den ich machen kann. ^^


PS: ich hab meine Gesundheitsakte sofort und ohne weitere umstände bekommen und damit eine 2 Wochen frist, auch bis zum 2.3. um sie zu begründen. Also Behauptungen wie, das es nicht geht sind schon ziemlich dreißt.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2007, 10:58:32 von Dave » Gespeichert
Seiten: 1 [2] 3
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits