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Autor Thema: WICHTIG/DRINGEND/HILFE DU-Verfahren !!  (Gelesen 5027 mal)
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« am: 8. September 2007, 20:16:53 »

Hallo.

Bin am 1.7. zur BW gekommen, konnte dann allerdings wegen Krankheit nach etwa 1 1/2 Monaten Aufenthalt ein DU-Verfahren einleiten lassen und wurde dann KzH geschrieben (Wortlaut: "KzH bis DU").

Gestern, als ich nicht zu Hause war, kam ein Brief hereingeflattert, foermliche Zustellung, Datum 7.9.07, mit vor allem folgendem Inhalt:

"Ich entlasse Sie daher gemaess §29 Absatz 2 Satz 1 WPflG mit Ablauf des 30.9.2007 aus der Bundeswehr."

Nun zu meiner ersten Frage: Das heisst fuer mich? Wann muss ich wieder an der Kaserne antreten, um den Rest zu klaeren? Muss ich Montag dastehen? Sonntag anreisen vor Zapfenstreich und uebernachten (daemlich)? Hilfe!

Anrufen wird wohl nichts bringen, denke nicht, dass da wer vom Persbuero anwesend ist.



So, nun der weniger wichtige Part: Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass mein KWEA nach meiner Entlassung ueber meinen Tauglichkeitsgrad anlaesslich einer Ueberpruefungsuntersuchung durch den Aerztlichen Dienst eine endgueltige Entscheidung ueber meine Verfuegbarkeit fuer den Wehrdient treffen wird.
Aehm, wann genau ist das denn? Waer ja schon scheisse, wenn die irgendwann Mitte naechsten Jahres kommen, mich dann doch wieder haben wollen und ich mein Studium ein Jahr verschieben darf.

Wie laeuft das in der Praxis ab? Bin mir naemlich wirklich nicht 100% sicher, dass die mich im KWEA nicht wollen, das erste mal gings ja auch.


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svennie
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« Antworten #1 am: 8. September 2007, 20:43:16 »

Hallo.

Bin am 1.7. zur BW gekommen, konnte dann allerdings wegen Krankheit nach etwa 1 1/2 Monaten Aufenthalt ein DU-Verfahren einleiten lassen und wurde dann KzH geschrieben (Wortlaut: "KzH bis DU").

Gestern, als ich nicht zu Hause war, kam ein Brief hereingeflattert, foermliche Zustellung, Datum 7.9.07, mit vor allem folgendem Inhalt:

"Ich entlasse Sie daher gemaess §29 Absatz 2 Satz 1 WPflG mit Ablauf des 30.9.2007 aus der Bundeswehr."

Nun zu meiner ersten Frage: Das heisst fuer mich? Wann muss ich wieder an der Kaserne antreten, um den Rest zu klaeren? Muss ich Montag dastehen? Sonntag anreisen vor Zapfenstreich und uebernachten (daemlich)? Hilfe!

Du bist (jedenfalls meiner Meinung nach) noch immer "krank zu Hause". Da wird demnächst ein Anruf vom Spieß kommen, der dann Auskleidung und Entlassungsuntersuchung organisieren möchte.

Anrufen wird wohl nichts bringen, denke nicht, dass da wer vom Persbuero anwesend ist.

Durch das Schreiben hat sich ja erstmal nichts geändert, dort ist lediglich geregelt, was mit Ablauf des 30.09. passiert: Du wirst entlassen. Bis dahin bist du Soldat mit allen Pflichten und Rechten (freie Heilfürsorge, Besoldungsanspruch, Anspruch auf Anrechnung der Dienstzeit auf "die Rente").

So, nun der weniger wichtige Part: Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass mein KWEA nach meiner Entlassung ueber meinen Tauglichkeitsgrad anlaesslich einer Ueberpruefungsuntersuchung durch den Aerztlichen Dienst eine endgueltige Entscheidung ueber meine Verfuegbarkeit fuer den Wehrdient treffen wird.
Aehm, wann genau ist das denn? Waer ja schon scheisse, wenn die irgendwann Mitte naechsten Jahres kommen, mich dann doch wieder haben wollen und ich mein Studium ein Jahr verschieben darf.

Die Truppe kann nur über deine Entlassung entscheiden, nicht über deinen Tauglichkeitsgrad. Dein Tauglichkeitsgrad ist nach wie vor "wehrdienstfähig". Ob sich das ändert oder nicht entscheidet nicht die Truppe sondern das KWEA anlässlich einer "Überprüfungsuntersuchung" oder "Prüfung der Verfügbarkeit". Ob und wann das passiert, ist nicht vorhersehbar. Bei mir ist in ähnlicher (aber nicht genau vergleichbarer Situation) nichts mehr passiert.

Wie laeuft das in der Praxis ab? Bin mir naemlich wirklich nicht 100% sicher, dass die mich im KWEA nicht wollen, das erste mal gings ja auch.

Es ist absolut nicht vorhersehbar. Theoretisch ist es möglich, dass du anlässlich einer Überprüfungsuntersuchung wieder "wehrdienstfähig" bist, wieder einberufen wirst und dann von der Truppe erneut entlassen wirst. Zu bedenken ist natürlich dass die bislang aufgelaufene Zeit (also 1.7.(?) bis 30.9.) voll anzurechnen ist.

Insgesamt bietet es sich aber an, spätestens wenn sich das KWEA wieder melden sollte, Akteneinsicht in die Gesundheitsakte zu beantragen und dann genau auszuwerten warum du damals entlassen wurdest und zu prüfen ob dieser Umstand tatsächlich die Entlassung gerechtfertigt hat und ob dieser Umstand noch immer besteht.
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« Antworten #2 am: 8. September 2007, 20:59:31 »

Uh, erst mal vielen Dank. War schon ganz hektisch, weil ich dachte, morgen da schlafen zu muessen. Scheint ja nicht so zu sein. Das mit dem Anruf stimmt wohl, ich erinnere mich, man fragte mich nach einer Kontaktnummer.

Auskleidung ist bereits geschehen, allerdings fehlen ein paar Stationen noch (Rechnungsfuehrer, etc), weshalb ich auf jeden Fall erneut antreten muss.

Zitat
Insgesamt bietet es sich aber an, spätestens wenn sich das KWEA wieder melden sollte, Akteneinsicht in die Gesundheitsakte zu beantragen und dann genau auszuwerten warum du damals entlassen wurdest und zu prüfen ob dieser Umstand tatsächlich die Entlassung gerechtfertigt hat und ob dieser Umstand noch immer besteht.
Wie genau soll ich das verstehen? Welchen genauen Vorteil hat das fuer mich? Will dir jetzt nicht dumm kommen, weiss wirklich nicht auf was du hinauswillst. Damit ich abschaetzen kann, ob ich damit beim KWEA durchkomme oder sozusagen anderweitig krank werden muesste?


Fazit: Einfach abwarten und hoffen, dass sich das KWEA nicht mehr meldet?



Achso, noch eine Frage:
Ab wann bin ich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann normal zum Arzt gehen? Muss ich da selbst noch Papierkram erledigen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 8. September 2007, 22:17:05 »

Wie genau soll ich das verstehen? Welchen genauen Vorteil hat das fuer mich? Will dir jetzt nicht dumm kommen, weiss wirklich nicht auf was du hinauswillst.

Das KWEA ist an die Feststellungen des Truppenarztes nicht gebunden.

Wehrpflichtrechtlich hast du noch immer den Status, den du vor deiner Einberufung hattest, du bist wehrdienstfähig.

Ob es dabei bleibt oder ob sich das ändert, das entscheidet das Kreiswehrersatzamt aufgrund einer Untersuchung durch den Musterungsarzt.

Es bietet sich natürlich an, mindestens den gleichen Informationsstand wie "das Gegenüber" zu haben. Der Musterungsarzt hat bei der Untersuchung die Akte vor sich liegen und weiß ganz genau worauf es ankommt. Entsprechend oberflächlich könnte die Untersuchung sein.

Man sollte jedenfalls genau wissen, unter welcher Annahme der Truppenarzt die Entlassung empfohlen hat, also was genau in dem entsprechenden Gutachten oder Arztbrief oder was auch immer steht.

Damit ich abschaetzen kann, ob ich damit beim KWEA durchkomme oder sozusagen anderweitig krank werden muesste?

Es könnte ja sein, dass der Truppenarzt nur von einer vorübergehenden Verwendungsunfähigkeit ausgegangen ist, auch das wäre ein Entlassungsgrund.

Fazit: Einfach abwarten und hoffen, dass sich das KWEA nicht mehr meldet?

Erstmal ja.

Ab wann bin ich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann normal zum Arzt gehen? Muss ich da selbst noch Papierkram erledigen?

Das kommt darauf an, warum du vorher gesetzlich versichert warst (Familienversichert, freiwillig versichert, pflichtversichert als Angestellter oder pflichtversichert als Arbeitsloser.

Ein entsprechendes Formular zur Rückmeldung müsste eigentlich beim Einberufungsbescheid dabei gewesen sein (wenn ich mich nicht täusche).
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« Antworten #4 am: 9. September 2007, 13:06:50 »

Hallo.

Sowohl die Frau bei der Heilfuersorge (die mich Formulare fuer den DU-Antrag ausfuellen liess, als auch danach die nette Frau *Rang vergessen) im Persbuero, welche mich danach mit weiteren Formularen fuetterte, meinten, der  Arzt haette was von 5 Jahren geschrieben (Wortlaut unbekannt).

Die Frau im Persbuero meinte, dass ich dann also wohl nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen wuerde. Allerdings gebe ich auf deren Aussagen nicht unbedingt viel, vor allem, nachdem jetzt dieser Brief kam.



Ja einen Wisch fuer die Rueckmeldung bei der Versicherung hab ich bekommen. Ich nehme an, den sollte ich dann schnellstmoeglich abschicken, wenn die Buerokratie dort auch so ewig dauert wie bei der BW. Will naemlich mal wieder zu einem normalen Arzt, ohne immer gleich Drueckeberger zu sein.



Wie beantrage ich Akteneinsicht?


FG
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svennie
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« Antworten #5 am: 9. September 2007, 13:36:20 »

Hallo.

Sowohl die Frau bei der Heilfuersorge (die mich Formulare fuer den DU-Antrag ausfuellen liess, als auch danach die nette Frau *Rang vergessen) im Persbuero, welche mich danach mit weiteren Formularen fuetterte, meinten, der  Arzt haette was von 5 Jahren geschrieben (Wortlaut unbekannt).

Genau das ist das Problem. Der Arzt schreibt "irgendwas", in dem Entlassungsantrag steht ebenfalls nicht viel mehr und in dem Entlassungsschreiben ist eigentlich nur das Gesetz zitiert. Und das KWEA ist an all das nicht gebunden.

Die Frau im Persbuero meinte, dass ich dann also wohl nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen wuerde. Allerdings gebe ich auf deren Aussagen nicht unbedingt viel, vor allem, nachdem jetzt dieser Brief kam.

Na das war aber wirklich nur ein Standardbrief.

Wie beantrage ich Akteneinsicht?

schriftlich:

"Ich beantrage, mir eine eine Kopie der Gesundheitsakte zu übersenden".

Warte aber noch ein paar Wochen bis die Akte von der Kaserne im KWEA angekommen ist.
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« Antworten #6 am: 9. September 2007, 16:39:16 »

Naja, eigentlich waere es mir lieber, bekaemen die im KWEA keine Lebenszeichen von mir. Ich warte wohl wirklich, ob sie sich melden.

Vielen Dank erst mal, hast mir das Wochenende gerettet!

FG
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