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Autor Thema: Ausgemustert (außergewöhnliches Problem)  (Gelesen 1746 mal)
turntable4
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« am: 4. September 2007, 15:36:00 »

Hallo, Smiley

habe mal ein außergewöhnliches Problem und zwar wollte ich mal 8Jahre zur Marine. Und als sie mir im Vorstellungsgespräch abgesagt haben, habe ich mir geschworen nie wieder zu Bundeswehr zugehen den ich war am boden zerstört denn ich wollte damals unbedingt zum Bund.

Und als ich die Einlandung zu Musterung zu 9Monate Grundwehrdienst bekamm, habe ich mir ein Tag davor einen geraucht(normaler weise rauch ich gar nicht) mein Ziel war es ausgemuster zu werden. Hatte keinen bock mehr auf bund und habe es geschafft ausgemustert zu werden.

Doch was ist wenn ich jetzt wieder die 9Monate antretten will. Geht das überhaupt nach einem Positiven Drogen Test und wenn wie Unentschlossen.

Bitte um Antworten danke schon mal im Voraus.

MFG
Turntable4
 
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svennie
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« Antworten #1 am: 5. September 2007, 14:29:24 »

Läuft denn die Widerspruchsfrist noch?
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turntable4
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 5. September 2007, 19:41:03 »

Nä leider nicht mehr. Ich weiß diese Frist läuft 2 wochen nach der Musterung. Doch meine Musterung ist schon etwa 3 Monate her. Unentschlossen
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 5. September 2007, 22:32:56 »

Nä leider nicht mehr. Ich weiß diese Frist läuft 2 wochen nach der Musterung. Doch meine Musterung ist schon etwa 3 Monate her. Unentschlossen

Dann wird es schwierig. Es müsste nachgewiesen werden, dass die Entscheidung rechtswidrig war, dann kann kann die Behörde den Bescheid zurücknehmen oder auch dazu gezwungen werden ihn zurückzunehmen.

Evtl. kann auch das Musterungsverfahren nach § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes neu aufgegriffen werden.

In beiden Fällen bietet sich an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, es ist aber fraglich ob sich das lohnt.

Vorab könnte evtl. noch Akteneinsicht beantragt werden um zu klären, wie der Nachweis des Drogenkonsums geführt wurde und welche (genauen) Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

Ob du mit dieser Vorgeschichte aber trotz Änderung des Tauglichkeitsgrades zum Grundwehrdienst einberufen wirst ist fraglich. Eine Verpflichtung (FWDL, Zeitsoldat, Berufssoldat) kannst du gleich vergessen.
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