Nä leider nicht mehr. Ich weiß diese Frist läuft 2 wochen nach der Musterung. Doch meine Musterung ist schon etwa 3 Monate her.

Dann wird es schwierig. Es müsste nachgewiesen werden, dass die Entscheidung rechtswidrig war, dann kann kann die Behörde den Bescheid zurücknehmen oder auch dazu gezwungen werden ihn zurückzunehmen.
Evtl. kann auch das Musterungsverfahren nach § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes neu aufgegriffen werden.
In beiden Fällen bietet sich an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, es ist aber fraglich ob sich das lohnt.
Vorab könnte evtl. noch Akteneinsicht beantragt werden um zu klären, wie der Nachweis des Drogenkonsums geführt wurde und welche (genauen) Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.
Ob du mit dieser Vorgeschichte aber trotz Änderung des Tauglichkeitsgrades zum Grundwehrdienst einberufen wirst ist fraglich. Eine Verpflichtung (FWDL, Zeitsoldat, Berufssoldat) kannst du gleich vergessen.