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Autor Thema: Befreiung vom Zivildienst  (Gelesen 5554 mal)
Bart Simpson
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Beiträge: 2


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« am: 3. September 2007, 19:06:37 »

Hallo alle zusammen,

ich hab da ein großes Problem!

Ich habe vor einiger Zeit die Einberufung zum Wehrdienst erhalten. Daraufhin habe ich mich über Gewissensgründen (Opa im Krieg) vom Wehrdienst ausmustern lassen. Jetzt habe ich wieder Post erhalten, mich nach einer Zivistelle zu kümmern. Daraufhin schrieb ich einen Brief zwecks Befreiung vom Zivildienst. Ich bin jetzt 22,5 Jahre und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis(Brutto 2280€) in einer größeren Firma. Ich will natürlich auf keinen Fall den Zivildienst antreten. In meinem Brief erwähnte ich unter anderem das finanzielle Problem. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass das mein Problem sei. "Es könnte sonst ja jeder kommen" und es trifft alle in gleichem Maßen. Wie soll ich mit ca. 300€ meine monatlichen Ausgaben von rund 800€(Miete, Abzahlung Auto...) bezahlen? Desweiteren beantragte ich eine Nachmusterung, der auch zugestimmt wurde, da meine schon ziemlich lang her war. Diese ist nun in 2 Wochen.

Wie komme ich da noch raus???
Was Kann ich bei der Nachmusterung erwirken?

Danke im Voraus
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 3. September 2007, 21:56:36 »

Wie komme ich da noch raus???

So ganz bestimmt nicht. Die typischen Fehler (KDV-Antrag) wurden leider auch schon gemacht.

Was Kann ich bei der Nachmusterung erwirken?

Es ist keine "Nachmusterung" sondern eine ärztliche Untersuchung. Die kann zum Ergebnis "nicht zivildienstfähig" führen wobei die Kriterien anzulegen sind die bei der Tauglichkeitsbestimmung für den Wehrdienst anzulegen sind. Das Problem dabei: Das Bundesamt für den Zivildienst hält sich nicht so recht daran.

Weil aber jeder Fall anders ist, kann dir niemand so pauschal sagen, wie du aus dem Schlamassel herauskommst.
Gespeichert
Bart Simpson
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 4. September 2007, 15:46:30 »

Hallo,
erstmal besten Dank für deine Mühe! Smiley

Ist es sinnvoll bei der Nachuntersuchung eine "Krankheit vorzutäuschen" (etwa Entzündung im Knie oder Rückenprobleme)?
Erkennt der Arzt diese Dinge?

Desweiteren bekomme ich mehrmals im Jahr Herpes(meist durch Ekel oder Grippe). Soweit ich weiß, ist es ansteckend. Könnte das ein Ausmusterungsgrund sein?

Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer über den Arzt, ausgemustert zu werden?

Danke
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 5. September 2007, 14:22:33 »

Ist es sinnvoll bei der Nachuntersuchung eine "Krankheit vorzutäuschen" (etwa Entzündung im Knie oder Rückenprobleme)?
Erkennt der Arzt diese Dinge?

Das kommt auf den Arzt an, im Zweifel gibt es eine Überweisung zu einem Facharzt. Und wenn es dann recht unlogische Symptome gibt, dann kann das recht heikel werden. Wenn mal also soetwas macht, sollte man auf Erkrankungen zurückgreifen, die sich nicht einfach feststellen oder widerlegen lassen (z. B. psychische Probleme). Wehrdienstentziehung durch Täuschung ist aber eine Straftat, deshalb Finger weg.

Desweiteren bekomme ich mehrmals im Jahr Herpes(meist durch Ekel oder Grippe). Soweit ich weiß, ist es ansteckend. Könnte das ein Ausmusterungsgrund sein?

Nach dieser Tabelle:

http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-75.pdf

wohl eher nicht.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer über den Arzt, ausgemustert zu werden?

Der Arzt entscheidet nicht, er macht nur Vorschläge. Du müsstest also in Zweifel nachweisen, dass sein Vorschlag falsch ist.
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