Also ich bin zwar auch neu hier aber hoffe dir trotzdem helfen zu können.
Du stehst noch vor deiner Musterung, also ist der Bund noch in weiter Ferne für dich.
was sind denn nun die effektivsten möglichekeiten und den wehrdienst/zivildienst zu vermeiden?
Die effektivste und schnellste Möglichkeit ist eine Ausmusterung zu erwirken, also T5. Möglichkeiten hierfür solltest du genügend im Forum finden und die Chance hierfür war noch nie so groß ( ca. 46 %)
sollte man zur musterung gehen, sich "normal" verhalten und erst danach aktiv werden? bei der musterung etwas vorzuspielen, drogen zu nehmen, sich "dumm" anstellen, ist wohl eher sinnfrei, oder?
Zur Musterung solltest du auf Fälle gehen. Du könntest das Prozedere noch etwas herauszögern wenn es Sinn für dich macht. Kommt drauf an was du nach deinem Abitur machen willst.
Du könntest, wenn du auf Zeit spielen willst, einfach nicht auf die Briefe reagieren, die du nicht als Einschreiben erhältst.
Dass sollte dir vielleicht 1-2 Monate einbringen denn erst der dritte Brief kommt als Einschreiben.
An einem Musterungstag kann man auch mal erkranken, brauchst nen Attest vom Arzt bekommst nen neuen Termin und hast wieder ein paar Wochen gewonnen.
Du brauchst ihnen bei deiner Musterung nichts vorspielen, aber du brauchst dich auch nicht besonders "anstrengen". Auf Drogen wird bei der Musterung nicht getestet, das wäre viel zu teuer! Die Fragen dich aber nach deinem Konsum.... da kannst schon ehrlich sein. (Außer du möchtest mal als Zivi Autofahren, dann sag "nur gelegentlich" oder einfach "nein")
Nimm zur ersten Musterung keine Atteste oder sontswas mit. Beantworte einfach deren Fragen.
Wirst du jetzt tauglich gemustert, dann legst du innerhalb 2 Wochen Einspruch gegen deinen Musterungsbescheid ein, und erst dann reichst du deine Atteste, Röntenbilder etc. ein. Wieder Wochen - Monate gewonnen.
Hiermit solltest du auf alle Fälle soviel Zeit gewinnen bis ein Grund besteht dich zurückstellen zu lassen. z.B: Ausbildungsbeginn
Willst du gleich studieren heißt es für dich 1 Jahr (2 Semester) zu überbrücken! Dass geht nur wenn du alles solange wie möglich hinauszögerst... Termine versäumen (entschuldigt), Einsprüche gegen Bescheide evtl. kannst du auch deinen Wohnsitz verlegen. (Das mögen die gar nicht, bringt aber unwahrscheinlich viel Zeit)
Im 3. Semester stellst du einen Antrag auf Zurückstellung bis zum Ende deines Studiums.
ein unabkömmlichkeitsschreiben danach einzureichen, macht anscheinend auch wenig sinn, ebenso wie sich auf das grundgesetz zu beziehen.
Nein, das könntest du vielleicht dann verwenden wenn du deinen Einberufungsbescheid in den Händen hältst.
Wenn du nach deinem Abitur gleich Arbeiten gehst dann wirst du zwar gemuster aber auch 3 Jahre zurückgestellt.
dann gibt es ja noch die möglichkeit, widerspruch einzulegen, richtig? ist das sinnvoll bzw. muss man dazu irgendwelche krankheiten nachweisen?
Ja du kannst Widerspruch gegen deinen Musterungsbescheid einlegen, allerdings braucht es Gründe. Wenn du meinst du hast ne Chance auf Ausmusterung (T5) dann würde ich es versuchen ansonsten hat eine frühe Musterung auch Vorteile. Denn nach 2 Jahren hast du Anspruch auf eine neue Musterung. Wenn du jetzt ne Ausbildung machst die 3 Jahre dauert und du keine "Ausmusterungswürdigen" Krankheiten hast dann lass den Bescheid rechtskräftig werden.
Denn wenn sie dich dann nach deiner Ausbildung holen wollen, hast du einen triftigen Grund dem Einberufungsbescheid zu widersprechen. Und dass sind dann evtl. die 2 Monate die dich z.B. in ein Studium retten.
Ok, bevor ich mich jetzt fusselig rede sag doch mal was du nach deinem Abitur geplant hast zu tun.
falls versuche, das zu umgehen scheitern, bleibt mir dann immer noch die möglichkeit, einen ganz normalen kdv zu stellen und meinen zivildienst zu leisten? (welcher zeitraum ist dafür angemessen?)
Einen KDV Antrag kannst du jederzeit stellen. Es gibt 2 Arten von Anträgen, einen mit und einen ohne aufschiebende Wirkung.
Stellst du diesen Antrag bevor du einen Einberufungsbefehl in den Händen hältst so hat dein Antrag aufschiebende Wirkung d.h. du kannst solange nicht einberufen werden bis über deinen Antrag entschieden wurde.
Du wirst bei der Musterung gefragt ob du den Dienst an der Waffe verweigern möchtest. Mach hierzu keine Angabe. Sag weder du möchtest zum Bund noch du möchtest Zivi machen. Du weißt es einfach nicht!
Wenn du den Einberufungsbefehl erhalten hast, dann verliert der KDV-Antrag seine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn du verweigern möchtest musst evtl. ein paar Tage, Wochen einrücken.
Da gibts nur eine Möglichkeit und das ist auch der sinnvollste Zeitpunkt seinen Antrag zu stellen:
Der Einberufungsbefehl geht dir erst 3 Tage nach Poststempel offiziel zu. Du musst innerhalb dieser 3 Tage persönlich zu deinem KWEA fahren und den Antrag einreichen, und den Eingang bestätigen lassen.
ACHTUNG! Nicht per Post, denn dann gelten auch wieder die 3 Tage
Hast du das geschafft dann behält dein Antrag seine aufschiebende Wirkung und niemand kann dir was. Du wirst genauso behandelt als hättest du deinen Antrag schon bei der Musterung gestellt.
Dir muss halt bewusst sein dass wenn du einen KDV-Antrag stellst, du auf Alle Fälle Zivildienst leisten musst, und ohne KDV-Antrag du nur zu 50% einberufen wirst.
====> Delhalb nochmal: Bloß nicht bei der Musterung nen Antrag stellen
danke und noch ein schönes wochenende
Bitte und auch noch ein schönes WE
P.S. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit meiner Beiträge, wenn ich was falsches geschrieben habe bitte ich darum mich zu verbessern.