User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.959 Mitglieder
Neuestes Mitglied: bhrf41112

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Ausmusterung/Befreiung etc.  (Gelesen 3801 mal)
chrischi
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen E-Mail
« am: 1. September 2007, 13:35:59 »

hallo,
erstmal danke, dass so ein forum betrieben wird, finde das echt hilfreich!
nun ich denke, dass das bestimmt schon oft durchgekaut wurde, aber vielleicht erbarmt sich ja doch jemand mir zu helfen Zwinkernd

zu mir: ich bin 18, mache dieses jahr mein abitur und habe heute meinen musterungstermin bekommen, der in zweiwochen stattfinden wird.

was sind denn nun die effektivsten möglichekeiten und den wehrdienst/zivildienst zu vermeiden?

sollte man zur musterung gehen, sich "normal" verhalten und erst danach aktiv werden? bei der musterung etwas vorzuspielen, drogen zu nehmen, sich "dumm" anstellen, ist wohl eher sinnfrei, oder?

ein unabkömmlichkeitsschreiben danach einzureichen, macht anscheinend auch wenig sinn, ebenso wie sich auf das grundgesetz zu beziehen.

dann gibt es ja noch die möglichkeit, widerspruch einzulegen, richtig? ist das sinnvoll bzw. muss man dazu irgendwelche krankheiten nachweisen?

oder ist es am besten, sich von einem arzt krankheiten diagnostizieren zu lassen?

falls versuche, das zu umgehen scheitern, bleibt mir dann immer noch die möglichkeit, einen ganz normalen kdv zu stellen und meinen zivildienst zu leisten? (welcher zeitraum ist dafür angemessen?)

ok, ganz schön viele fragen, ich hoffen es antwortet trotzdem jemand, wäre echt nett. danke und noch ein schönes wochenende Zwinkernd

christian
Gespeichert
inkonex
Newbie
*
Beiträge: 10


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 1. September 2007, 20:07:22 »

Also ich bin zwar auch neu hier aber hoffe dir trotzdem helfen zu können.

Du stehst noch vor deiner Musterung, also ist der Bund noch in weiter Ferne für dich.

Zitat
was sind denn nun die effektivsten möglichekeiten und den wehrdienst/zivildienst zu vermeiden?

Die effektivste und schnellste Möglichkeit ist eine Ausmusterung zu erwirken, also T5. Möglichkeiten hierfür solltest du genügend im Forum finden und die Chance hierfür war noch nie so groß ( ca. 46 %)

Zitat
sollte man zur musterung gehen, sich "normal" verhalten und erst danach aktiv werden? bei der musterung etwas vorzuspielen, drogen zu nehmen, sich "dumm" anstellen, ist wohl eher sinnfrei, oder?

Zur Musterung solltest du auf Fälle gehen. Du könntest das Prozedere noch etwas herauszögern wenn es Sinn für dich macht. Kommt drauf an was du nach deinem Abitur machen willst.
Du könntest, wenn du auf Zeit spielen willst, einfach nicht auf die Briefe reagieren, die du nicht als Einschreiben erhältst.
Dass sollte dir vielleicht 1-2 Monate einbringen denn erst der dritte Brief kommt als Einschreiben.
An einem Musterungstag kann man auch mal erkranken, brauchst nen Attest vom Arzt bekommst nen neuen Termin und hast wieder ein paar Wochen gewonnen.
Du brauchst ihnen bei deiner Musterung nichts vorspielen, aber du brauchst dich auch nicht besonders "anstrengen". Auf Drogen wird bei der Musterung nicht getestet, das wäre viel zu teuer! Die Fragen dich aber nach deinem Konsum.... da kannst schon ehrlich sein. (Außer du möchtest mal als Zivi Autofahren, dann sag "nur gelegentlich" oder einfach "nein")

Nimm zur ersten Musterung keine Atteste oder sontswas mit. Beantworte einfach deren Fragen.
Wirst du jetzt tauglich gemustert, dann legst du innerhalb 2 Wochen Einspruch gegen deinen Musterungsbescheid ein, und erst dann reichst du  deine Atteste, Röntenbilder etc. ein. Wieder Wochen - Monate gewonnen.

Hiermit solltest du auf alle Fälle soviel Zeit gewinnen bis ein Grund besteht dich zurückstellen zu lassen. z.B: Ausbildungsbeginn

Willst du gleich studieren heißt es für dich 1 Jahr (2 Semester) zu überbrücken! Dass geht nur wenn du alles solange wie möglich hinauszögerst... Termine versäumen (entschuldigt), Einsprüche gegen Bescheide evtl. kannst du auch deinen Wohnsitz verlegen. (Das mögen die gar nicht, bringt aber unwahrscheinlich viel Zeit)

Im 3. Semester stellst du einen Antrag auf Zurückstellung bis zum Ende deines Studiums.

Zitat
ein unabkömmlichkeitsschreiben danach einzureichen, macht anscheinend auch wenig sinn, ebenso wie sich auf das grundgesetz zu beziehen.

Nein, das könntest du vielleicht dann verwenden wenn du deinen Einberufungsbescheid in den Händen hältst.
Wenn du nach deinem Abitur gleich Arbeiten gehst dann wirst du zwar gemuster aber auch 3 Jahre zurückgestellt.

Zitat
dann gibt es ja noch die möglichkeit, widerspruch einzulegen, richtig? ist das sinnvoll bzw. muss man dazu irgendwelche krankheiten nachweisen?

Ja du kannst Widerspruch gegen deinen Musterungsbescheid einlegen, allerdings braucht es Gründe. Wenn du meinst du hast ne Chance auf Ausmusterung (T5) dann würde ich es versuchen ansonsten hat eine frühe Musterung auch Vorteile. Denn nach 2 Jahren hast du Anspruch auf eine neue Musterung. Wenn du jetzt ne Ausbildung machst die 3 Jahre dauert und du keine "Ausmusterungswürdigen" Krankheiten hast dann lass den Bescheid rechtskräftig werden.
Denn wenn sie dich dann nach deiner Ausbildung holen wollen, hast du einen triftigen Grund dem Einberufungsbescheid zu widersprechen. Und dass sind dann evtl. die 2 Monate die dich z.B. in ein Studium retten.

Ok, bevor ich mich jetzt fusselig rede sag doch mal was du nach deinem Abitur geplant hast zu tun.

Zitat
falls versuche, das zu umgehen scheitern, bleibt mir dann immer noch die möglichkeit, einen ganz normalen kdv zu stellen und meinen zivildienst zu leisten? (welcher zeitraum ist dafür angemessen?)

Einen KDV Antrag kannst du jederzeit stellen. Es gibt 2 Arten von Anträgen, einen mit und einen ohne aufschiebende Wirkung.

Stellst du diesen Antrag bevor du einen Einberufungsbefehl in den Händen hältst so hat dein Antrag aufschiebende Wirkung d.h. du kannst solange nicht einberufen werden bis über deinen Antrag entschieden wurde.

Du wirst bei der Musterung gefragt ob du den Dienst an der Waffe verweigern möchtest. Mach hierzu keine Angabe. Sag weder du möchtest zum Bund noch du möchtest Zivi machen. Du weißt es einfach nicht!

Wenn du den Einberufungsbefehl erhalten hast, dann verliert der KDV-Antrag seine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn du verweigern möchtest musst evtl. ein paar Tage, Wochen einrücken.
Da gibts nur eine Möglichkeit und das ist auch der sinnvollste Zeitpunkt seinen Antrag zu stellen:

Der Einberufungsbefehl geht dir erst 3 Tage nach Poststempel offiziel zu. Du musst innerhalb dieser 3 Tage persönlich zu deinem KWEA fahren und den Antrag einreichen, und den Eingang bestätigen lassen.
ACHTUNG! Nicht per Post, denn dann gelten auch wieder die 3 Tage

Hast du das geschafft dann behält dein Antrag seine aufschiebende Wirkung und niemand kann dir was. Du wirst genauso behandelt als hättest du deinen Antrag schon bei der Musterung gestellt.

Dir muss halt bewusst sein dass wenn du einen KDV-Antrag stellst, du auf Alle Fälle Zivildienst leisten musst, und ohne KDV-Antrag du nur zu 50% einberufen wirst.

====> Delhalb nochmal: Bloß nicht bei der Musterung nen Antrag stellen

Zitat
danke und noch ein schönes wochenende 

Bitte und auch noch ein schönes WE

P.S. Ich garantiere nicht für die Richtigkeit meiner Beiträge, wenn ich was falsches geschrieben habe bitte ich darum mich zu verbessern.
Gespeichert
chrischi
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #2 am: 1. September 2007, 21:01:48 »

das ist ja doch komplizierter als ich dachte.
also ich plane nach dem abi zu studieren. die "methode des herauszögerns" möchte ich nicht anwenden, das ganze wird mir doch zu stressig. ich könnte eh erst im wintersemester nach dem abi studieren (dumme regelung) bzw. mi zivildienst dann halt ein halbes jahr später, wäre auch nicht so extrem tragisch.

folglich bliebe da ja nur noch die möglichkeit der ausmusterung. ich werden nächste woche mal mit meinem orthopäden reden, aber vom körperlichen her bin ich eigentlich gesund. mti sicherheit nicht topfit und auch ein bisschen schwach Zwinkernd aber das ist ja kein grund, denke ich.

muss ich eigentlich bei der musterung alles machen, also haben sie das recht, mir das abzuverlangen? ist es anchteilig, wenn man einige "übungen" einfach verweigert?
hab meinen musterungstermin um 7, werd ich erstmal verlegen lassen, das geht doch sicher oder? ist viel zu früh  Grinsend

achso, in meinem bekanntenkreis wurden alle, die auch erfolgreich gemustert wurden, eingezogen. sicher, dass 50 % nicht einberufen werden?
wann erfolgt die einberufung meistens bei abiturienten?

zum kdv: bin ja im mai/juni fertig mit dem abi. falls ich mich nun entschließen sollte, doch zivildienst zu leisten und das relative bald nach dem abi machen möchte, wann wäre da der zeitpunkt? einfach im winter/frühling so einen antrag abschicken und dann ist gut?

auf jeden fall ein großes danke schön für die super ausführlich antwort!
sind zwar nochmal einige fragen geworden, aber hat mir schon weitergeholfen.

werde mich mal noch etwas umschauen nach erfolgsversprechenden ausmusterungsmethoden...

bis denne
christian
Gespeichert
inkonex
Newbie
*
Beiträge: 10


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 2. September 2007, 00:07:41 »

Hallo christian

also wenn du es irgendwie schaffst ausgemustert zu werden, dann versuch es. Lies dir hier vielleicht das mal durch
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,502752,00.html
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,503068,00.html

Aber glaub nicht du hast auch soviel Glück

Zitat
in meinem bekanntenkreis wurden alle, die auch erfolgreich gemustert wurden, eingezogen. sicher, dass 50 % nicht einberufen werden?
wann erfolgt die einberufung meistens bei abiturienten?

Hier kann ich dir dass ans Herz legen   http://www.musterungsforum.de/nachrichten/aktuelle-meldungen-zur-wehrpflicht/musterungen-verkommen-zunehmend-zu-willkuerveranstaltungen---ueber-46--sind-untauglich.-485-81.html

Zitat
muss ich eigentlich bei der musterung alles machen, also haben sie das recht, mir das abzuverlangen? ist es anchteilig, wenn man einige "übungen" einfach verweigert?
hab meinen musterungstermin um 7, werd ich erstmal verlegen lassen, das geht doch sicher oder? ist viel zu früh

damit hab ich leider keine Erfahrungen, vielleicht meldet sich aber noch jemand der mehr weiß...

Zitat
zum kdv: bin ja im mai/juni fertig mit dem abi. falls ich mich nun entschließen sollte, doch zivildienst zu leisten und das relative bald nach dem abi machen möchte, wann wäre da der zeitpunkt? einfach im winter/frühling so einen antrag abschicken und dann ist gut?

Deinen KDV-Antrag kannst du jederzeit stellen, das hab ich ja schon geschrieben, und naja wenn du wirklich Zivi machen willst dann kannst auch schon bei der Musterung den Antrag stellen. (Musst dann allerdings innerhalb 2 Wochen deine Begründung nachreichen)
Ansonsten kannst das auch nen Monat bevor du Zivi machen möchtest einreichen, solltest dich dann aber viell. schon um ne Stelle gekümmert haben.

Ich glaub die vom KWEA kommen dir da schon entgegen wenn du sagst "ich möchte das so schnell wie möglich machen, und hier könnte ich arbeiten..."

Aber generell klingt Winter/Frühling ganz gut.

Bitte vergiss nicht, alle Aussagen Beruhen auf meinen Erfahrungen. Ich bin hier kein Admin und sooo lange hab ich mich auch noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt.

Viele Grüße
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 2. September 2007, 16:16:09 »

Deinen KDV-Antrag kannst du jederzeit stellen, das hab ich ja schon geschrieben, und naja wenn du wirklich Zivi machen willst dann kannst auch schon bei der Musterung den Antrag stellen. (Musst dann allerdings innerhalb 2 Wochen deine Begründung nachreichen)

nein, es gibt keine "2-Wochen-Frist".

Ansonsten kannst das auch nen Monat bevor du Zivi machen möchtest einreichen, solltest dich dann aber viell. schon um ne Stelle gekümmert haben.

Ohne Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer funktioniert das mit dem "um-die-Stelle-kümmern" aber nicht wirklich.

Ich glaub die vom KWEA kommen dir da schon entgegen wenn du sagst "ich möchte das so schnell wie möglich machen, und hier könnte ich arbeiten..."

 Schockiert  Und? Was soll das KWEA da machen? Es ist für den Zivildienst nicht zuständig!

Zitat
Der Einberufungsbefehl geht dir erst 3 Tage nach Poststempel offiziel zu. Du musst innerhalb dieser 3 Tage persönlich zu deinem KWEA fahren und den Antrag einreichen, und den Eingang bestätigen lassen.
ACHTUNG! Nicht per Post, denn dann gelten auch wieder die 3 Tage

Für den Einberufungsbescheid gilt die 3-Tages-Zustellfiktion wenn er per Eisnchreiben verschickt wurde. Für Anträge und Schreiben des Wehrpflichtigen gibt es sowas aber nicht. Es bietet sich trotzdem an, den Antrag - zunächst ohne weitere Begründung - aber unterschrieben vorab per Fax an das KWEA zu schicken.
« Letzte Änderung: 2. September 2007, 22:50:58 von svennie » Gespeichert
inkonex
Newbie
*
Beiträge: 10


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 2. September 2007, 20:31:17 »

Na da möchte ich mich dann doch noch entschuldigen falls ich da Missverständnisse entstehen hab lassen  Augen rollen

Der Svennie (guter Mann!) hat mich ja verbessert

Viele Grüße
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits