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Autor Thema: Aumusterung  (Gelesen 2017 mal)
Peter123
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Beiträge: 3


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« am: 25. August 2007, 00:28:11 »

Habe heute eine komische Geschichte von einem Freunde erzählt bekommen.
Er erzählte mir, dass einer seiner Freunde die Nacht vor der Musterung durchgefeiert hätte, und so getrunken hätte, dass er morgens bei der Musterung gerade wieder nüchtern war. Vorher hatte er  angeblich noch einer Kanne Kaffee getrunken und wurde ausgemustert wegen der schlechten körperlichen Tests.
Jetzt meine Fragen:
Ist solch eine Geschichte realistisch??
Würden solche Maßnahmen, falls man dann zum Beispiel zu einer Ausmusterung führen oder führen die oben genannten Maßnahmen??
Bei was würden denn solche Maßnahmen  Auswirkungen auf das Musterungsergebnis oder inwieweit ist man in einem solchen wohl ziemlich schlechten körperlichen Zustand nicht tauglich für den Wehdienst?
Sind die entsprechenden Beamten so etwas nicht gewöhnt und würden merken, dass die Person extra schlecht "erscheint" (körperlich)??
Welche Konsequenzen kann dies haben, falls gemerkt wird, dass die zu musternde Person etwas vorspielt??
Wird man dann nicht gerade wegen einer solchen Simulation für tauglich befunden??
Habe auch gahört, dass die, die sich bei der Musterung "drücken" wollen, falls sie gemustert werden, dann keinen Einfluss auf ihren Verwendungszweck haben??
Oder hat man selbst wenn man sich "normal" bei der Musterung verhält auch keinen Einfluss auf den möglichen Verwendungszweck??
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 25. August 2007, 12:15:56 »

Ist solch eine Geschichte realistisch??

Es mag ja sein, dass es im Eimzelfall funktioniert hat, vielleicht lag der Grund für dieses Musterungsergebnis aber ganz woanders.

Bei was würden denn solche Maßnahmen  Auswirkungen auf das Musterungsergebnis oder inwieweit ist man in einem solchen wohl ziemlich schlechten körperlichen Zustand nicht tauglich für den Wehdienst?

Entweder ist man nach den Feststellungen der ärztlichen Untersuchung den Mindestanforderungen gewachsen oder nicht. Warum hier so entschieden wurde lässt sich allenfalls der entsprechenden Gesundheitsakte entnehmen.

Sind die entsprechenden Beamten so etwas nicht gewöhnt und würden merken, dass die Person extra schlecht "erscheint" (körperlich)??

Möglich.

Welche Konsequenzen kann dies haben,

Wehrdienstentziehung durch Täuschung ist eine Straftat.

Wird man dann nicht gerade wegen einer solchen Simulation für tauglich befunden??

Das KWEA hat sich an die - durch Erlass definierten - Mindestanforderungen zu halten.

Habe auch gahört, dass die, die sich bei der Musterung "drücken" wollen, falls sie gemustert werden, dann keinen Einfluss auf ihren Verwendungszweck haben??

Wieso sollte jemand "bei der Musterung Einfluss auf seinen Verwendungszweck" haben?

Ob und wie man überhaupt eingeplant wird entscheiden weder der Musterungsarzt noch der Musterungsbeamte. Unabhängig von dem eigentlichen Musterungsverfahren kann man ein Gespräch mit einem Wehrdienstberater führen, dem kann man dann - natürlich unverbindlich - ichgendwelche Verwendungswünsche mitteilen.

Oder hat man selbst wenn man sich "normal" bei der Musterung verhält auch keinen Einfluss auf den möglichen Verwendungszweck??

Die möglichen Verwendungen ergeben sich aus den Verwendungen, die bei dem jeweiligen Kreiswehrersatzamt überhaupt verplant werden und den Verwendungsausschlüssen, die der Musterungsarzt vorschlägt.

Ein Anspruch auf irgendwelche bestimmten Tätigkeiten gibt es genausowenig wie die Möglichkeit einzelne Verwendungsausschlüsse gerichtlich überprüfen zu lassen.
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