Kann ein Anwalt denn schon vor der Musterung helfen? Oder ist es erst sinnvoll solche Schritte danach zu planen, falls die Musterung nicht das erwünschte Ergebnis hatte?
Grundsätzlich kann ein guter Anwalt auch vor der Musterung helfen.
Habe auch gehört, dass die Chancen eingezogen zu werden (wenn man T1 oder T2 gemustert wurde und nicht verweigert) nur bei 30% liegen.
Stimmt dies??
Selbst wenn: Es kommen Geburtenschwache Jahrgänge und es gibt nicht wenige Wehrpflichtige, die aus anderen Gründen nicht einberufen werden können und damit zu den von deiner Quelle angenommenen 70% zählen, beispielsweise weil sie vom Wehrdienst befreit oder über die (erhöhte) heranziehungsgrenze hinaus zurückgestellt sind.
Ansonsten ist die Rechnung doch offensichtlich ganz einfach:
Jeder Jahrgang hat 400.000 bis 450.000 Männer (Tendenz sinkend) und es gibt derzeit rd 39.000 Grundwehrdienstleistende. Mit "Wehrgerechtigkeit" hat dies im Grunde nichts mehr zu tun.
Und nach welchen Kriterien werden dann diese 30% ausgewählt??
Man schließt von vornherein alle nicht-einberufbaren aus und verteilt den Rest jeweils pro Kreiswehrersatzamt nach dem Zufallsprinzip und unter Berücksichtung der Verwendungsausschlüsse auf die zu besetzenden Plätze in der Grundausbildung. Volker Rühe nannte das mal "Auswahlwehrpflicht", meinte es aber etwas anders.
Falls man eingezogen wird, erfolgt dies dann im Regelfall direkt nachdem Abitur oder passiert es häufig, dass man zum Beispiel erst nach dem 2. Semester eingezogen wird??
Nach dem 2. Semester liegt ein Zurückstellungsgrund vor, hier wäre man also - nach entsprechender Antragstellung - bis zum Ende des Studiums nicht mehr einberufbar.
Dass es aber nicht klappen kann sämtliche Wehrpflichtigen nach den Abiturprüfungen oder nach Ende der Berufsausbildung einzuberufen dürfte ebenfalls offensichtlich werden, wenn man weiß, dass es pro Quartal bundesweit lediglich zu 13.000 Einberufungen kommen kann, es ist weder mehr Geld da noch gibt es mehr Kapazitäten für die Grundausbildung.
Es kann also durchaus passieren, dass du wegen des Studiums (auf Antrag) zurückgestellt wirst und irgendwann mit 24 eine Einberufung bekommst.