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Autor Thema: Anstehende Musterung  (Gelesen 5142 mal)
Peter123
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Beiträge: 3


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« am: 12. August 2007, 12:13:57 »

Hallo zusammen.
Meine Musterung steht Ende des Monats an. Besuche momentan die 12. (also jetzt 13.) Klasse und würde nach dem Abitur eigentlich lieber direkt anfangen mit dem Studieren und wäre deshalb einer Ausmusterung nicht abgneigt.
Habe jedoch eigentlich körperlich keine Beschwerden, außer vielleicht Untergewicht: 68kg, bei 1,87m und eine Sehschwäche von -2,5 .
Dies wird wohl kaum reichen, oder??
Würde es sich jetzt noch lohnen zu Fachärzten zu laufen und nach Beschwerden zu suchen??
Was würdet ihr tun??
Habt ihr Erfahrungen mit Zickenrott gemacht?? Oder beispielsweise der Bestellmappe von ausmusterung.net??
Lohnt sich dies oder ist das nur Geldmache??
Und wie stark sind die Chancen, dass sie mir jetzt noch helfen könnten??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß Peter
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 12. August 2007, 15:59:20 »

Habe jedoch eigentlich körperlich keine Beschwerden, außer vielleicht Untergewicht: 68kg, bei 1,87m und eine Sehschwäche von -2,5 .
Dies wird wohl kaum reichen, oder??

Richtig.

Würde es sich jetzt noch lohnen zu Fachärzten zu laufen und nach Beschwerden zu suchen??

Der Arzt soll nicht nach Beschwerden suchen, sondern nach Tatsachen, die der spezifizierten Belastbarkeit für den Wehrdienst entgegenstehen.

Was würdet ihr tun??
Habt ihr Erfahrungen mit Zickenrott gemacht?? Oder beispielsweise der Bestellmappe von ausmusterung.net??
Lohnt sich dies oder ist das nur Geldmache??

Letzteres ist in jedem Fall reine Geldmacherei. Einen alten "Report" von Zickenrott aufzupeppen und als eigenes Produkt zu verkaufen ist jedenfalls nicht besonders originell.

Ich würde einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.

Und wie stark sind die Chancen, dass sie mir jetzt noch helfen könnten??

Groß (was den Anwalt angeht, Rechtsberatung im Einzelfall ist nämlich Anwälten vorbehalten).
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dede89
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Beiträge: 1


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« Antworten #2 am: 12. August 2007, 16:55:57 »

Hey ich dacht ich frage hier auch mal kurz an! Muss in ner Woche zur Musterung und würde ebenfalls gerne ausgemustert werden, aus den selben Gründen! Direkt studieren is mir lieber!
Habe auch was vorzuweisen weiß aber nicht ob das reicht!
Habe eindeutig zu viel auf den Rippen ca. 100kg bei 184cm
nen deutliches Hohlkreuz und einen Rundrücken.
Außerdem In der Kindheit Asthma (deshalb ab und zu zu wenig Luft nach Anstrengung) und eine Fußfehlstellung (trage auch einlagen in den Schuhen). Würde ich das nicht tun könnte ich nach ner Zeit nur unter starken Schmerzen gehen.
Leichte unbescheinigte Sehschwäche ist auch vorhanden.
Muss man vorzeigen ob man gelenkig ist?!!? Zwinkernd
Ich will hier jetzt vor euch nicht rümnörgeln, sondern nur die chancen wissen ausgemustert zu werden.
Bitte antwortet mir! Habe nur noch ne Woche Zeit!
MfG
Dede
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 13. August 2007, 11:58:14 »

Muss man vorzeigen ob man gelenkig ist?!!? Zwinkernd

nein.

Ich will hier jetzt vor euch nicht rümnörgeln, sondern nur die chancen wissen ausgemustert zu werden.

Da muss man schon selbst etwas aktiv werden. Mit Asthma in der Kindheit und Einlagen in den Schuhen ist es jedenfalls nicht getan.
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Peter123
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 13. August 2007, 14:52:22 »

Danke für die Antwort.



Kann ein Anwalt denn schon vor der Musterung helfen? Oder ist es erst sinnvoll solche Schritte danach zu planen, falls die Musterung nicht das erwünschte Ergebnis hatte?

Habe auch gehört, dass die Chancen eingezogen zu werden (wenn man T1 oder T2 gemustert wurde und nicht verweigert) nur bei 30% liegen.
Stimmt dies?? Und nach welchen Kriterien werden dann diese 30% ausgewählt??

Falls man eingezogen wird, erfolgt dies dann im Regelfall direkt nachdem Abitur oder passiert es häufig, dass man zum Beispiel erst nach dem 2. Semester eingezogen wird??

Wäre nett wenn ihr antwortet, da ich mich da selber nicht so auskenne.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 13. August 2007, 21:56:28 »

Kann ein Anwalt denn schon vor der Musterung helfen? Oder ist es erst sinnvoll solche Schritte danach zu planen, falls die Musterung nicht das erwünschte Ergebnis hatte?

Grundsätzlich kann ein guter Anwalt auch vor der Musterung helfen.

Habe auch gehört, dass die Chancen eingezogen zu werden (wenn man T1 oder T2 gemustert wurde und nicht verweigert) nur bei 30% liegen.
Stimmt dies??

Selbst wenn: Es kommen Geburtenschwache Jahrgänge und es gibt nicht wenige Wehrpflichtige, die aus anderen Gründen nicht einberufen werden können und damit zu den von deiner Quelle angenommenen 70% zählen, beispielsweise weil sie vom Wehrdienst befreit oder über die (erhöhte) heranziehungsgrenze hinaus zurückgestellt sind.

Ansonsten ist die Rechnung doch offensichtlich ganz einfach:

Jeder Jahrgang hat 400.000 bis 450.000 Männer (Tendenz sinkend) und es gibt derzeit rd 39.000 Grundwehrdienstleistende. Mit "Wehrgerechtigkeit" hat dies im Grunde nichts mehr zu tun.

Und nach welchen Kriterien werden dann diese 30% ausgewählt??

Man schließt von vornherein alle nicht-einberufbaren aus und verteilt den Rest jeweils pro Kreiswehrersatzamt nach dem Zufallsprinzip und unter Berücksichtung der Verwendungsausschlüsse auf die zu besetzenden Plätze in der Grundausbildung. Volker Rühe nannte das mal "Auswahlwehrpflicht", meinte es aber etwas anders.

Falls man eingezogen wird, erfolgt dies dann im Regelfall direkt nachdem Abitur oder passiert es häufig, dass man zum Beispiel erst nach dem 2. Semester eingezogen wird??

Nach dem 2. Semester liegt ein Zurückstellungsgrund vor, hier wäre man also - nach entsprechender Antragstellung - bis zum Ende des Studiums nicht mehr einberufbar.

Dass es aber nicht klappen kann sämtliche Wehrpflichtigen nach den Abiturprüfungen oder nach Ende der Berufsausbildung  einzuberufen dürfte ebenfalls offensichtlich werden, wenn man weiß, dass es pro Quartal bundesweit lediglich zu 13.000 Einberufungen kommen kann, es ist weder mehr Geld da noch gibt es mehr Kapazitäten für die Grundausbildung.

Es kann also durchaus passieren, dass du wegen des Studiums (auf Antrag) zurückgestellt wirst und irgendwann mit 24 eine Einberufung bekommst.
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HH07
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Beiträge: 9


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« Antworten #6 am: 15. August 2007, 17:06:39 »

schließe mich der Fragestellung an:
Abi 2008 - lohnt es sich eine Bewerbung für einen Studienplatz für das WS 2008 an die Uni zu schicken (frühes Bewerben erhöht die Chance auf einen Platz)?
was ist, wenn eine Studienplatzzusage kommt?
kann man auf Grund der Platzzusage vom Wehrdienst oder Zvildienst zurückgestellt werden?
mein Problem: mit der Platzzusage fallen an der Hochschule bereits Gebühren an, die weg wären, wenn man den Platz nicht in Anspruch nimmt.
würde also auch lieber ausgemustert werden oder wenn, dann Zivi...
wie früh könnte man sich denn für einen Zivilplatz bewerben?
um z.B. seinen "Wunschplatz" zu bekommen, muss man sich ziemlich früh bewerben... kann man das auch ohne die Anerkennung zum Zivi?
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