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Autor Thema: Musterung steht an - so hab ich mir das gedacht  (Gelesen 4389 mal)
Cube
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Beiträge: 1


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« am: 11. August 2007, 00:29:01 »

So auch ich muss mich jetzt mit dem Thema befassen wie ich mich um den Wehr/Zivil-dienst winden kann. Hab heute mal das Netz durchforstet was so die besten Wege sind und jetzt will ich euch mal Fragen was ihr von meiner "Strategie" haltet, bzw. wo ich noch dran arbeiten muss.

Erstmal ein paar Infos zu mir: Bin gerade 21 geworden, und will natürlich weder Wehrdienst noch Zivildienst machen. Konnte mich vor meinem ersten Musterungstermin vor 3 Jahren erfolgreich drücken, weil ich in einer Ausbildung war, momentan warte ich auf einen Studienplatz, allerdings wird das wohl noch dauern. Und da kommt natürlich wieder der Brief das ich mich zur Musterung und EUF im Kreiswehrersatzamt melden soll.

Gesundheitlich schätze ich mich als T2 ein, außer Heuschnupfen, Untergewicht und Starker Kurzsichtigkeit hab ich nix zu bieten^^

Nun ich wollte jetzt auf Zeit spielen, den ersten Musterungstermin verstreichen lassen, den Zweiten mit ärztlichem Attest fehlen, beim dritten bin ich leider nicht in Deutschland. Beim Vierten oder Fünften Termin werd ich dann da auftauchen und den zeigen das ich keine große Leuchte bin, und meiner Meinung gar nicht in der körperlichen Verfassung für Wehr oder Zivildienst. Außerdem wird natürlich kein KDV-Antrag ausgefüllt.

Dann hoffe ich natürlich unter den Obligatorischen 50% zu landen die nicht einberufen werden zu landen. Sollte ich doch meinen Einberufungsbescheid bekommen werde ich meinen KDV-Antrag einsenden und muss dann wohl in den sauren Apfel beißen und Zivildienst leisten.

Nun ein paar fragen dazu:

Was ist ein Musterungswiderspruch, wie kann ich damit Zeit gewinnen und wann muss ich ihn wo einreichen?

Überall steht was anderes von wegen mit welchem Alter die Einberufungs-Grenze erreicht ist. An seinem 23. Geburtstag ist der Drops gelutscht oder nicht?

Sollte ich für meinen Musterungstermin alle möglichen Atteste von Ärzten holen, oder bringt das eigentlich nix da ich ja nur unter "kleinen" gesundheitlichen Problemen leide?

Welche punkte sind bei der Musterung noch essenziell wichtig damit man eher zu den 50% gehört die nicht einberufen werden?

Großes Dankeschön schon mal an "svennie", du hast mir durch deine Beiträge hier im Forum schon einiges Licht ins Dunkel gebracht^^
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 11. August 2007, 14:04:25 »

Was ist ein Musterungswiderspruch, wie kann ich damit Zeit gewinnen und wann muss ich ihn wo einreichen?

Es gibt keinen "Musterungswiderspruch". Gegen den Musterungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden und zwar beim Kreiswehrersatzamt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Überall steht was anderes von wegen mit welchem Alter die Einberufungs-Grenze erreicht ist. An seinem 23. Geburtstag ist der Drops gelutscht oder nicht?

Das kommt darauf an. Geregelt ist das in § 5 Wehrpflichtgesetz.

Sollte ich für meinen Musterungstermin alle möglichen Atteste von Ärzten holen, oder bringt das eigentlich nix da ich ja nur unter "kleinen" gesundheitlichen Problemen leide?

Es macht keinen Sinn für alles mögliche und unmögliche irgendwelche (womöglich kostenpflichtigen) Atteste zu besorgen. Probleme mit den Augen wird man z.B. ohnehin beim Sehtest feststellen.

Es kommt vielmehr darauf an, das KWEA spätestens im Widerspruchsverfahren dazu zu bringen, tatsächliche Feststellungen über die Frage der Belastbarkeit für den Wehrdienst zu treffen.

Welche punkte sind bei der Musterung noch essenziell wichtig damit man eher zu den 50% gehört die nicht einberufen werden?

Auch das kommt auf die näheren Umstände an. Mit einem möglichst späten Musterungstermin und einem Widerspruchsverfahren lässt sich durchaus viel Zeit gewinnen. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht im Übrigen auch, diese hat aber nur im Zusammenhang mit einem KDV-Erstantrag der vor einer Einberufung gestellt wird aufschriebende Wirkung (genauer gesagt hat dann der KDV-Antrag die Wirkung, dass bis zur Entscheidung über die Klage nicht einberufen werden kann).
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