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Autor Thema: Auslandsaufenthalt vor Wehrdienst?  (Gelesen 4552 mal)
Timbel
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« am: 26. Dezember 2006, 13:24:47 »

Hallo,
Ist es möglich sich vor dem Wehrdienst 1 Jahr zurückstellen zu lassen für einen Auslandsaufenthalt als Au Pair?
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svennie
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« Antworten #1 am: 26. Dezember 2006, 15:03:13 »

Hallo,
Ist es möglich sich vor dem Wehrdienst 1 Jahr zurückstellen zu lassen für einen Auslandsaufenthalt als Au Pair?

Eine Tätigkeit als "Au Pair" ist kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Wehrpflichtgesetz. Eine Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes (auch über 1 Jahr) ist aber grundsätzlich möglich, wenn man nicht "zur Einberfung heransteht".
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Timbel
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« Antworten #2 am: 26. Dezember 2006, 17:41:51 »

"wenn ich nicht zur Einberufung heranstehe" heisst wenn ich noch nich einberufen wurde kann ich meinen Auslandsaufenthalt genemigen lassen? Huch

« Letzte Änderung: 26. Dezember 2006, 17:53:56 von Timbel » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 26. Dezember 2006, 17:49:07 »

"wenn ich nicht zur Einberufung heranstehe" heisst wenn ich noch nich einberufen wurde kann ich meinen Auslandsaufenthalt genemigen lassen? Huch

Wenn die Einberufung noch nicht erfolgt ist und voraussichtlich auch innerhalb des für den Auslandsaufenthalt vorgesehenen Zeitraums voraussichtlich nicht geplant ist, dann ja.
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Timbel
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« Antworten #4 am: 26. Dezember 2006, 17:56:09 »

Es ist so das ich dieses Schuljahr mein Fachabi beende und nichts planen kann weil der Wehrdienst mir im Weg steht. Eine Vorbereitung zur Musterung hab ich auch noch nicht gekriegt.

Wie sind die Chancen wenn ich an das KWEA schreibe/telefoniere und möglicherweise begründe das es Teil meiner Ausbildung ist und dies nur jetzt Möglich ist und später nicht mehr?

Ist ja nur 1 Jahr Verzug und ich bin ja gewillt meinen Wehdienst zu machen.

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svennie
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« Antworten #5 am: 26. Dezember 2006, 19:42:15 »

Es ist so das ich dieses Schuljahr mein Fachabi beende und nichts planen kann weil der Wehrdienst mir im Weg steht.

Dir steht nicht der Wehrdienst im Weg sondern § 3 (2) Wehrpflichtgesetz (also die Wehrpflicht):

"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen..."

Eine Vorbereitung zur Musterung hab ich auch noch nicht gekriegt.

sei froh...

Wie sind die Chancen wenn ich an das KWEA schreibe/telefoniere und möglicherweise begründe das es Teil meiner Ausbildung ist und dies nur jetzt Möglich ist und später nicht mehr?

Kann man das gaubhaft machen? Ist es wirklich Teil der Ausbildung? Ist das wirklich nur jetzt möglich? Wenn es Teil der Ausbildung wäre, könnte man ja einen Zurückstellungsgrund konstruieren und du stündest nicht zur Einberufung heran (was du aber ohnehin nicht bist, weil du nicht gemustert bist).

Ist ja nur 1 Jahr Verzug und ich bin ja gewillt meinen Wehdienst zu machen.

Das ist nicht das Problem.
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Timbel
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« Antworten #6 am: 26. Dezember 2006, 19:55:16 »

Ich bin ja eben nicht froh das ich das Musterungsschreiben noch nicht erhalten habe weil ich mich für mein Auslandsjahr umfangreich vorbereiten müsste.

Tja und wenn ich alles fertig habe und meinen festen Platz im Ausland habe und dann meinen Vorbereitung zur Musterung kriege wär alles umsonst gewesen.

Deswegen will ich alle Unklarheiten des Wehrdienstes bezüglich bereinigen und notfalls mich so früh wie möglich selbst zur Musterung stellen um Klarheit darüber zu haben ob ich eingezogen werde und was ich nach der Schule machen kann.
« Letzte Änderung: 26. Dezember 2006, 19:57:31 von Timbel » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 26. Dezember 2006, 22:17:52 »

Ich bin ja eben nicht froh das ich das Musterungsschreiben noch nicht erhalten habe weil ich mich für mein Auslandsjahr umfangreich vorbereiten müsste.

Tja und wenn ich alles fertig habe und meinen festen Platz im Ausland habe und dann meinen Vorbereitung zur Musterung kriege wär alles umsonst gewesen.

Da scheint wohl ein ziemlich elementares Mißverständnis vorzuliegen. Stell dir vor, du wärst gemustert (und zwar wehrdienstfähig) und hättest demzufolge einen Musterungsbescheid mit "sie stehen für den Wehrdienst zur Verfügung". So weit ist es aber eben nicht, du könntest also folglich eine Genehmigung für den Auslandsaufenthalt beantragen und das schlimmste was dann erstmal (von einer Ablehnung abgesehen) passieren könnte, wäre eine Ladung zur Musterung.

Deswegen will ich alle Unklarheiten des Wehrdienstes bezüglich bereinigen und notfalls mich so früh wie möglich selbst zur Musterung stellen um Klarheit darüber zu haben ob ich eingezogen werde und was ich nach der Schule machen kann.

Was kann so aber nicht funktionieren. Angenommen du bist als wehrdienstfähig gemustert, dann weißt du doch trotzdem nicht, ob du tatsächlich zum Wehrdienst herangezogen wirst, bist also genauso schlau wie vorher, das KWEA könnte abre die Genehmigung für den Auslandsaufenthalt mit der Begründung verweigern, es sei nicht ausgeschlossen, dass du innerhalb von 12 Monaten einberufen werden könntest.
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Timbel
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« Antworten #8 am: 26. Dezember 2006, 22:33:38 »

Ok, vielen dank, dann heisst es wohl eine möglichst sinnvollen Antrag für den Auslandsaufenthalt schreiben. :/

Du hast nicht zufällig ein paar Insider Tips dafür? Grinsend
Und weisst du ob es lange dauert bis sowas bearbeitet und genehmigt bzw abgelehnt ist?

Und was wäre wenn ich einfach fliegen würde? Meine Einberufungsgrenze würde heraufgesetzt werden, was wären noch Konsequenzen?

[Edit]Hat sich erledigt, ich darfs machen und der Antrag wird auf jeden Fall genehmigt, deren Bedarf an Wehrdienstleistern ist erstmal gedeckt und ich würde sowieso erst in 1-2 Jahren angeschrieben werden. Aber vielen dank nochma für die ganzen Infos. Grinsend
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2006, 11:13:20 von Timbel » Gespeichert
Phoenix1984
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« Antworten #9 am: 30. Dezember 2006, 20:26:32 »

Das ist jetzt zu spät, aber wäre es das Risiko nicht Wert, einfach mal zu fliegen? Das wäre doch nur eine Ordnungswidrigkeit.
Jetzt hat er durch die Kontaktaufnahme zum KWEA auf jeden Fall auf sich aufmerksam gemacht. (die sog. schlafenden Hunde geweckt).
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