Es ist so das ich dieses Schuljahr mein Fachabi beende und nichts planen kann weil der Wehrdienst mir im Weg steht.
Dir steht nicht der Wehrdienst im Weg sondern § 3 (2) Wehrpflichtgesetz (also die Wehrpflicht):
"Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen..."
Eine Vorbereitung zur Musterung hab ich auch noch nicht gekriegt.
sei froh...
Wie sind die Chancen wenn ich an das KWEA schreibe/telefoniere und möglicherweise begründe das es Teil meiner Ausbildung ist und dies nur jetzt Möglich ist und später nicht mehr?
Kann man das gaubhaft machen? Ist es wirklich Teil der Ausbildung? Ist das wirklich nur jetzt möglich? Wenn es Teil der Ausbildung wäre, könnte man ja einen Zurückstellungsgrund konstruieren und du stündest nicht zur Einberufung heran (was du aber ohnehin nicht bist, weil du nicht gemustert bist).
Ist ja nur 1 Jahr Verzug und ich bin ja gewillt meinen Wehdienst zu machen.
Das ist nicht das Problem.