Danke für die Antworten. Das ein Unabkömmlichkeitsschreiben ans Land gestellt werden muss war mir bekannt, ebenso das ein KDV-Antrag zum Zivildienst führen könnte. Stelle die Frage nochmal anders:
Zumeist wäre der Antrag (wegen der Unabkömmlichstellung) an die Kommune und nicht an das Land zu richten (Stattstaaten mal ausgenommen).
Wenn ich ein Schreiben aufsetze mit dem ich mich auf das Gleichberechtigungsgesetz
Vergiss bitte diesen Unsinn. Das AGG hat damit wirklich
nichts zu tun.
und das Gesetz mit dem Dienst an der Waffe berufe, hätte das nach Erhalt eines Einberufungsschreibens noch Sinn?
Nochmal: Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Oder soll ich jetzt Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen und dann ein Schreiben anfügen wo ich mich auf diese beiden Gesetze und meine aktuellen Lebenstsände anspreche?
Du bist irgendwie total auf dem Holzweg. Entweder legst du jetzt Widerspruch ein und ziehst das Widerspruchsverfahren durch (was sich ja anbieten würde) oder du machst das nur um Zeit zu gewinnen u7nd machst danach etwas sinnvolles (eine Uk-Stellung zu erreichen kann sinnvoll sein) oder du beantragst die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (um dann ziemlich sicher Zivildienst leisten zu müssen)
oder du machst dich mit irgend einem bekloppten Schreiben nach dem AG (dess Sinn du offenbar nicht verstanden hast) lächerlich.