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Autor Thema: Noch nicht gemustert...kommt noch was?  (Gelesen 9590 mal)
Saverok
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« am: 21. Juni 2007, 17:14:08 »

Hallo,
folgeden Frage Smiley

Im Juni 2004 bekam ich ein Erfassungsschreiben und kurze Zeit später einen Fragebogen zu "Vorbereitung der Musterung". Ich habe dann eine Schulbescheinigung eingeschickt, da ich noch bis Juli 2005 Fachabi machte.
Nach der Schule im Jahr 2005 hat sich niemand mehr gemeldet!

Nun habe ich schon meine 2-jährige Ausbildung beendet - ohne Wissen des Wehramtes!

Nun haben wir Juni 2007....ganze 3 Jahre nach dieser Erfassung und dem Fragebogen.
Kann es sein, dass ich evtl. garnicht mehr gemustert werde? Habe mal gelesen, dass ca. 70.000 Leute aus einem geburtenjahr nicht gemustert werden!

Könnte das mit etwas Glück bei mir noch zutreffen, obwohl ich damals vor 3 Jahren diesen Fragebogen bekommen habe?
Ich bin mitterweile 20 Jahre alt....
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« Antworten #1 am: 22. Juni 2007, 10:15:32 »

Wann hast du Geburtstag? Wann wirst du 21? Bist du 86'er oder 87'er Baujahr?

Ein Freund von mir (20 Jahre, 87'er Jahrgang) hat erst kürzlich seine Ladung zur Musterung bekommen. Er meinte, dass er seine Musterung im Oktober hätte, da frag ich mich allerdings warum die einen jetzt schon für einen Musterungstermin im Oktober laden.

Ich würd einfach abwarten, ob die sich überhaupt noch melden. Je älter du wirst, desto unwahrscheinlicher wird es eigentlich, dass die dich noch zur Musterung laden.
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Saverok
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« Antworten #2 am: 22. Juni 2007, 10:50:47 »

Also "Baujahr" bin ich '87er Zwinkernd

Ich hoffe einfach mal, dass da nix mehr kommt....
Denn das ganze könnte mich hier meine Arbeitsstelle kosten...es sei denn ich werde ausgemustert *g*


Also wird auch nicht jeder deutsche Staatsbürger (Junge) gemustert?
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« Antworten #3 am: 22. Juni 2007, 11:48:26 »

Ich sag mal so, es ist sicher nicht unmöglich, dass nicht jeder gemustert wird. Weils einfach zu viele sind.

Laut Gesetz sollte jeder junge Mann spätestens in dem Jahr gemustert werden, in dem er 21 Jahre alt wird.
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Saverok
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« Antworten #4 am: 22. Juni 2007, 12:10:47 »

Hmmm...also auch noch nachdem man 21 Jahre alt wurde?
Dann wäre das ja noch komplett 2008 bis März 2009....:/

Naja, dann muss ich einfach mal hoffen, dass evtl. echt nix mehr kommt.
Habe aber wie gesagt vor 3 jahren schon die Erfassung und den Fragebogen bekommen....

Edit: Wer weiß, vieleicht wird ja sogar eh in nächster zeit mal die Wehrpflicht abgeschafft Lächelnd

Edit2: Noch eine Frage.
Wenn ich noch gemusret werde, und eine ausmusterung nicht schaffe, dann werde ich wohl Zivi machen (müssen).
Wie läuft as denn ab, sucht man sich direkt nach Genehmigung des KDv Antrages ne Stelle, damit man eine gute sicher hat?

Was ist, wenn die "Traumstelle" erst in z.B. 9 Monaten frei wird, hat das Zivi-Amt dafür verständnis, und lässt einen auf diese Stelle warten, wenn man die Zusage der Zivistelle schon hat?
Oder muss man direkt in 1-2 Monaten ne Stelle antreten können?
« Letzte Änderung: 22. Juni 2007, 14:09:36 von Saverok » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 22. Juni 2007, 17:06:37 »

Hmmm...also auch noch nachdem man 21 Jahre alt wurde?
Dann wäre das ja noch komplett 2008 bis März 2009....:/

ja, das ist nicht mal selten.

Edit: Wer weiß, vieleicht wird ja sogar eh in nächster zeit mal die Wehrpflicht abgeschafft Lächelnd

Dieser Hoffnung haben sich schon ganze Generationen vor dir hingegeben.

Edit2: Noch eine Frage.

Wenn ich noch gemusret werde, und eine ausmusterung nicht schaffe, dann werde ich wohl Zivi machen (müssen).

Warum?

Wie läuft as denn ab, sucht man sich direkt nach Genehmigung des KDv Antrages ne Stelle, damit man eine gute sicher hat?

Wer schlau ist, wartet mit seinem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - und zwar solange wie möglich, es sei denn die eigene Lebensplanung sieht den Zivildienst ausdrücklich vor.

Was ist, wenn die "Traumstelle" erst in z.B. 9 Monaten frei wird, hat das Zivi-Amt dafür verständnis, und lässt einen auf diese Stelle warten, wenn man die Zusage der Zivistelle schon hat?
Oder muss man direkt in 1-2 Monaten ne Stelle antreten können?

Du bist niicht mal gemustert und machst dir schon sorgen darüber, bloß rechtzeitig den Zivildienst antreten zu können...

Angenommen du bist anerkannter Kriegsdienstverweigerer, dann kannst du dir jederzeit eine entsprechende Stelle suchen, zeitlich kritisch wird es erst wenn das Bundesamt für den Zivildienst dich auffordert bis zu einem bestimmten Termin einen Einberufungsvorschlag zu unterbreiten.

Ansonsten gelten auch beim Zivildienst die entsprechenden Heranziehungsrenzen, einem 22jährigen wird das BAZ also nicht zusagen (können und dürfen) den Zivildienst erst mit 23 anzutreten wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
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Saverok
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« Antworten #6 am: 22. Juni 2007, 18:11:00 »

Zitat
ja, das ist nicht mal selten.

Hmmm...Mist aber auch^^

Zitat
Dieser Hoffnung haben sich schon ganze Generationen vor dir hingegeben.

Edit2: Noch eine Frage.

Ja ich weiss, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt o_O

Zitat
Warum?

Nunja, wenn ich nicht ausgemustert werde, dann will ich bestimmt nicht zum Bund - also bleibt ja eigentlich nur Zivi...:/

Zitat
Wer schlau ist, wartet mit seinem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - und zwar solange wie möglich, es sei denn die eigene Lebensplanung sieht den Zivildienst ausdrücklich vor.

Also am besten erst nach einer eventuellen Einberufung stellen? Dann werden bestimmt die meisten Stellen vergeben sein....? Wobei es ja nicht heisst, dass sich das BAZ direkt nach genehmigtem KDV Antrag meldet. Eigentlich ist die Situation ja mit dem BAz nicht anders, als wenn man den Antrag direkt nach der Musterung stellt. Bloß beim Wehamt muss man dann wohl etwas genauer argumentieren...?

Zitat
Angenommen du bist anerkannter Kriegsdienstverweigerer, dann kannst du dir jederzeit eine entsprechende Stelle suchen, zeitlich kritisch wird es erst wenn das Bundesamt für den Zivildienst dich auffordert bis zu einem bestimmten Termin einen Einberufungsvorschlag zu unterbreiten.

Sagen wir mal, dass BAZ würde sagen, dass man z.B. bis zum 01.07.08 ne Stelle haben soll. Wenn ich denen dann am z.B. 25.06.08 ne Stelle vorschlage, die aber erst zum 01.12.08 frei ist, ich die aber sicher hätte, würde das dann gehen? Oder müsste der Dienst spätestens am 01.07.08 beginnen?

Zitat
Ansonsten gelten auch beim Zivildienst die entsprechenden Heranziehungsrenzen, einem 22jährigen wird das BAZ also nicht zusagen (können und dürfen) den Zivildienst erst mit 23 anzutreten wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Klar, denn mit 23 wäre man ja aus dem Schneider *g*


Aber ich habe auch mal gelesen, dass ca. 70.000-80.000 Jungen aus einem Jahrgang garnicht erst gemustert werden.
Könnte das bei mir noch passieren, obwohl ich schon Erfassung und Fragebogen bekommen hatte? (vor ca. 3 Jahren)

Zitat
Du bist niicht mal gemustert und machst dir schon sorgen darüber, bloß rechtzeitig den Zivildienst antreten zu können...

Hab nur gerne Sicherheit, wenn ich also schon was machen MUSS, dann wenigstens ne lockere Zivistelle, mit der ich mich abfinden könnte.
Aber so ne Zwangsstelle wäre das schlimmste.

Und nun noch was wegen einer ausmusterung.

Ich hatte schon zweimal das Schlüsselbein an der gleichen Stelle gebrochen, und seitdem steht dieses etwas vor. Nun könnte ich ja sagen, dass ich z.B. beim tragen von Rucksäcken dort noch schmerzen habe, da der Rucksack ja am Schlüsselbein aufliegt.
Grund zur ausmusterung? Müsste doch hierbei unter Grad IV fallen, oder? http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-60.pdf

Außerdem hatte ich mal einen komplizierten Armbruch. Habe am rechten Arm jedenfalls zwei ca. 10-15cm lange Narben. Wenn ich sage, dass ich auch dort manchmal noch schmerzen am Arm habe......ausmusterung?

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svennie
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« Antworten #7 am: 22. Juni 2007, 19:21:19 »

Also am besten erst nach einer eventuellen Einberufung stellen?

Das hängt von der individuellen Lebensplanung ab, Im Normalfall macht es keinen Sinn den Wehrdienst zu verweigern wenn noch garnicht klar ist, ob man überhaupt zum Wehrdienst einberufen wird.

Dann werden bestimmt die meisten Stellen vergeben sein....?

Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, "Stellen" würden sporadisch auftauchen und dann plötzlich wieder verschwinden.

Es gibt rd. 118.000 Zivildienstplätze: http://www.zivildienst.de/Content/de/DasBAZ/ZahlDatFakt/ZDP_20seit_201971,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ZDP%20seit%201971

Zugleich gibt es (Stand 15.06.07) weniger als 38.000 Zivildienstleistende: http://www.zivildienst.de/Content/de/DasBAZ/ZahlDatFakt/ZDL_20im_20Dienst_20seit_201971,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ZDL%20im%20Dienst%20seit%201971

Wobei es ja nicht heisst, dass sich das BAZ direkt nach genehmigtem KDV Antrag meldet.

Nein, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es bis zum Erreichen der Heranziehungsgrenze zu einer Einberufung zum Wehrdienst kommt (den man dann verweigert) ist merklich geringer als die Wahrscheinlichkeit, bei früher KDV-Antragstellung zum Zivildienst einberufen zu werden.

Eigentlich ist die Situation ja mit dem BAz nicht anders, als wenn man den Antrag direkt nach der Musterung stellt. Bloß beim Wehamt muss man dann wohl etwas genauer argumentieren...?

Das KWEA gehen deine Beweggründe nichts an.

Sagen wir mal, dass BAZ würde sagen, dass man z.B. bis zum 01.07.08 ne Stelle haben soll. Wenn ich denen dann am z.B. 25.06.08 ne Stelle vorschlage, die aber erst zum 01.12.08 frei ist, ich die aber sicher hätte, würde das dann gehen? Oder müsste der Dienst spätestens am 01.07.08 beginnen?

Vermutlich würde das schon gehen, würdest du dich auf das Schreiben nicht melden, dann würde man dir eine neue Frist setzen. Das Vorgehen des BAZ ist vorhersehbaar, wenn die Heranziehungsgrenze naht und man vorher schon aufgefordert wurde sich eine Stelle zu suchen, so kann man ddavon ausgehen, dass das BAZ ernst machen wird.


Aber ich habe auch mal gelesen, dass ca. 70.000-80.000 Jungen aus einem Jahrgang garnicht erst gemustert werden.
Könnte das bei mir noch passieren, obwohl ich schon Erfassung und Fragebogen bekommen hatte? (vor ca. 3 Jahren)

ja.

Ich hatte schon zweimal das Schlüsselbein an der gleichen Stelle gebrochen, und seitdem steht dieses etwas vor. Nun könnte ich ja sagen, dass ich z.B. beim tragen von Rucksäcken dort noch schmerzen habe, da der Rucksack ja am Schlüsselbein aufliegt.
Grund zur ausmusterung? Müsste doch hierbei unter Grad IV fallen, oder? http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-60.pdf

Grundsätzlich schon, nur dann fängt der Streit an was eine geringfügige und was eine stärkere Beeinträchtigung ist.

Außerdem hatte ich mal einen komplizierten Armbruch. Habe am rechten Arm jedenfalls zwei ca. 10-15cm lange Narben. Wenn ich sage, dass ich auch dort manchmal noch schmerzen am Arm habe......ausmusterung?

Möglich aber auch nicht zwingend.
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Saverok
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« Antworten #8 am: 22. Juni 2007, 19:44:11 »

Naja, vielen Dank, hast mir etsmal weitergeholfen. Zwinkernd
Habe mir halt nur im Moment gedanken darüber gemacht, da bei uns auf der Arbeit nun auch noch jemand zur Musterung musste. Er hat aber wegen einer Knie-Op erstmal T4 bekommen.

Also falls noch eine Musterung stattfinden wird, erstmal DANACH nicht verweigern, richtig?
Erst wenn dann der Einzug kommen soll verweigern?!

Hängt die Geschwindigkeit wann sich das BAZ meldet eigentlich davon, ob man vor der Einberufung zum Wehrdienst verweigert (also direkt nach der Musterung) oder danach?

Zitat
ja.

Puh super, ich dachte schon durch diesen Fragebogen wäre alles verloren^^
Naja, vieleicht höhre ich ja nie mehr was von denen....vieleicht....

Zitat
Vermutlich würde das schon gehen, würdest du dich auf das Schreiben nicht melden, dann würde man dir eine neue Frist setzen. Das Vorgehen des BAZ ist vorhersehbaar, wenn die Heranziehungsgrenze naht und man vorher schon aufgefordert wurde sich eine Stelle zu suchen, so kann man ddavon ausgehen, dass das BAZ ernst machen wird.

Achso, die Frsit ist also nur dafür eine Stelle zu finden, nicht aber wann man die Stelle anzutreten hat?

Zitat
Grundsätzlich schon, nur dann fängt der Streit an was eine geringfügige und was eine stärkere Beeinträchtigung ist.

Aber das wäre ja dann ein Grund um Wiederspruch einzulegen?^^

Natürlich hab ich in Echt keinerlei Schmerzen, weder am Schlüsselbein noch am Arm, aber das sind ja Sachen, die können die nicht rausfinden, obs wirklich wehtut oder nicht^^
Hängt wohl dann mehr davon ab, ob sies mir glauben?
Fakt ist aber, gebrochen war beides. Und wegen dem Arm war ich zweimal im Krankenhaus zu ner OP. Die Metallplatten wurden beim zweiten mal wieder entfernt.

Und meine letzte Frage noch hierzu...

Zitat
Das hängt von der individuellen Lebensplanung ab, Im Normalfall macht es keinen Sinn den Wehrdienst zu verweigern wenn noch garnicht klar ist, ob man überhaupt zum Wehrdienst einberufen wird.

Hat man denn nach der Einberufung noch genügend Zeit für einen evtl. KDV Antrag? Nicht dass man erst mal in der Kaserne antanzen muss, weil der Antrag zu lange dauert...? Oder muss ich schon durch stellen des KDV Antrags den Wehrdienst "vorerst" nicht antreten?

Jednfalls vielen Dank für deine gute Hilfe!
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« Antworten #9 am: 22. Juni 2007, 20:34:25 »

Ich wurde z.B. mit kurz vor dem 22 Lebensjahr zum ersten mal gemustert.
Kann aber auch daher kommen, dass ich kurz nach der Ausbildung umgezogen bin und sich deshalb alles verzögerte.

Auf jeden Fall würde ich dir empfehlen, dich auf die Musterung vorzubereiten durch z.B. (Fach)-Arzt besuche.

Wenn du nix körperlich hast, würde ich schauen ob doch irgendetwas seelisches (Psyche) bei dir ist, lasst dich doch einfach mal untersuchen. Zwinkernd  Augen rollen
Stichwort: Depressionen

Greetz.
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« Antworten #10 am: 22. Juni 2007, 20:51:08 »

Zitat
Ich wurde z.B. mit kurz vor dem 22 Lebensjahr zum ersten mal gemustert.

Und was ist dabei rausgekommen?


Naja, wegen der Depression, da muss man aber bestimmt schon einige zeit vorher regelmäßig zum Psychater, oder?
Ich kann ja nicht beim ersten mal sagen, dass ich ein Attest brauch Lächelnd


Wegen dem Schlüsselbein und dem Arm kann ich aber ja mal beim Orthopäden vorbei, der ist doch für sowas zuständig, oder?

Naja, aber ich denke mal, darum mach ich mir erst Gedanken, wenn die Einladung zur Msuterung vor mir liegt.
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« Antworten #11 am: 23. Juni 2007, 14:45:04 »

Habe gerade nochmal gegooled, und immer mal wieder gefunden, dass scheinbar min. 70.000 Jungen aus nem jahrgang garnicht erst gemustert werden.

Aber da ich ja schon erfasst wurde, und auch den Fragebeogen bekommen habe (vor 3 Jahren), heisst das normal nicht, dass ich auf jeden fall noch gemustert werde?

Oder hat das echt nix zu sagen, und ich kann trotzdem noch zu diesen 70.000 Jungen gehören?

Edit: Und wie sähe es eigentlich aus, wenn ich zu dem Schlüsselbein und dem Arm ein Attest auftreiben könnte, welches bescheinigen würde, dass ich keinen Sport machen dürfte? Dann wäre die Ausmusterung doch sicher, oder?
« Letzte Änderung: 23. Juni 2007, 15:25:31 von Saverok » Gespeichert
Maddin85
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« Antworten #12 am: 24. Juni 2007, 11:41:42 »

Wurde ausgemustert wegen "depressive Verstimmungen" :-)
... natürlich ohne Atest, nur ein ein-stündiges Gespräch mit dem KWEA "Psyco-Doc".

Wenn ich mehr Zeit hätte (wie du z.B.) hätte ich mir natürlich ein Atest bei einem Facharzt geholt, nur leider hatte ich so etwas nicht, deshalb musste ich so gut wie möglich mich auf den Musterungstermin vorbereiten.

Hatte gestern mein Brief erhalten "nicht wehrdienstfähig".
Einfacher als erwartet.

Und bitte gehe nicht davon aus, dass du nicht heran gezogen wirst. Bereite dich einfach schon vor, egal ob nun körperlich oder psysisch.


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Saverok
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« Antworten #13 am: 24. Juni 2007, 13:13:57 »

Was haste dem Doc denn alles so erzählt?^^

Wenn ich zu Musterung muss, dann werde ich mir wohl ein Attest wegen dem gebrochenem Arm und Schlüsselbein beim Facharzt beosrgen. Irgendein Arzt wird mir schon ein Attest geben....

Aber wenn ich ein Attest habe, dass ich nicht sporttauglich bin, dann sollte das zur ausmusterung reichen, oder?
« Letzte Änderung: 24. Juni 2007, 13:16:32 von Saverok » Gespeichert
Maddin85
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« Antworten #14 am: 24. Juni 2007, 14:27:28 »

Ich habe den Doc von mein vermeitlichen Leiden erzählt.

Solltest du "Weh Weh'chen" haben zählt dein größtes Weh Weh'chen. Deine Krankheit wird nach Gradationen eingestuft.
zB
http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gnr-60.pdf

Drucke es dir aus und nimms mit zum Facharzt. Frag ihn, ob du Stufe 4, besser 5 bist. Wenn nicht: Dann schaue weiter, ob du irgendetwas hast :-)

/edit: Wichtig wäre natürlich auch, dass dein Weh Weh'chen nicht unbedingt nach einigen Monaten wieder verheilt ist/sein kann. Denn sonst könnte es passieren, dass du für einige Monate nur zurück gestellt wirst. Du solltest außerdem dein körperliches Leiden nicht simulieren, denn das ist i.d.R. nachweissbar.
Beim psysischen sieht das natürlich etwas anders aus (, denn wer kann schon in den Kopf schauen ;-) )
« Letzte Änderung: 24. Juni 2007, 14:34:17 von Maddin85 » Gespeichert
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