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Autor Thema: Entlassung aus der Bundeswehr nach Facharzttermin -- Zurückstellung (T4)  (Gelesen 4649 mal)
heinzpeter
Newbie
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Beiträge: 3


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« am: 9. Mai 2007, 08:03:45 »

Folgender Fall:
A wurde im letzten Abiturjahr T2 gemustert. Der Bund ließ ihn lange in Ruhe, er hat insgesamt 3 Semester studiert, allerdings war ein Fachwechsel nach dem zweiten drin, wodurch er wieder im ersten Fachsemester landete und die Bundeswehr ihn zu diesem April einzog. A ging dann zur Kaserne und  holte sich direkt nach der ersten Woche einen Termin beim Psychologen. Wartezeit auf den Termin 2 Wochen machte er waffenbefreit und marschbefreit den Dienst im Zug mit. Beim Psychologentermin wurde er wehrdienstuntauglich eingestuft und sofort KzH geschickt für zwei Wochen bis zur Rücksendung der Papiere aus Hannover (Entlassung). Gestern wurde er aus der Bundeswehr ausgekleidet und formell entlassen. Auf dem Entlassungsschrieb steht drauf "entlassen wegen vorrübergehender wehrdienstuntauglichkeit (T4)". Der Psychologe empfohl damals T5, die in Hannover haben aber wohl nur T4 anerkannt. A konnte einen Blick auf seine Akte erhaschen, dort steht drin zurückstellung für 12 Monate. Diese Zeit wurde aber von niemandem ihm gegenüber erwähnt und es hat auch keiner zu ihm gesagt er würde jemals wieder eingezogen. A fragt sich jetzt, was nun passiert. A würde gerne wieder weiterstudieren (neu anfangen). Kann A jetzt jederzeit (nach den 12 Monaten zurückstellung?) wieder einberufen werden?
A möchte das auf jeden Fall vermeiden, er geht nie wieder in eine Kaserne zurück! Muss nach einer Entlassung wegen T4 noch mal eine Überprüfung folgen, also ob sich das wirklich gebessert hat`? Oder kann der Bund A einfach nach den 12 Monaten wieder einziehen sofern A nicht handelt? Wenn dem so wäre würde A handeln, denn er geht nie im Leben in eine Kaserne zurück!

Danke für die Hilfe im Voraus!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 9. Mai 2007, 14:15:14 »

...Beim Psychologentermin wurde er wehrdienstuntauglich eingestuft und sofort KzH geschickt für zwei Wochen bis zur Rücksendung der Papiere aus Hannover (Entlassung). Gestern wurde er aus der Bundeswehr ausgekleidet und formell entlassen. Auf dem Entlassungsschrieb steht drauf "entlassen wegen vorrübergehender wehrdienstuntauglichkeit (T4)". Der Psychologe empfohl damals T5, die in Hannover haben aber wohl nur T4 anerkannt. A konnte einen Blick auf seine Akte erhaschen, dort steht drin zurückstellung für 12 Monate. Diese Zeit wurde aber von niemandem ihm gegenüber erwähnt und es hat auch keiner zu ihm gesagt er würde jemals wieder eingezogen. A fragt sich jetzt, was nun passiert.

So, dröseln wir das ganze mal auf. Du bist (im Ergebnis) im Rahmen der Dienstantrittsutnersuchung als "nicht verwendungsfähig" eingestuft worden.

Alles andere, was Truppenarzt und Psychologe sich da ausgesponnen haben ("vorübergehend wehrdienstunfähig" und "Zurückstellung") ist Unsinn. Hierüber hat nicht die Truppe zu entscheiden sondern das KWEA.

Nach den Buchstaben des Gesetzes bist du derzeit einberufbar und insbesondere nicht zurückgestellt.

A würde gerne wieder weiterstudieren (neu anfangen). Kann A jetzt jederzeit (nach den 12 Monaten zurückstellung?) wieder einberufen werden?

Jederzeit, spätestens nach einer Überprüfungsuntersuchung bzw. über eine Anhörung darüber, ob du eine solche beantragen möchtest.

A möchte das auf jeden Fall vermeiden, er geht nie wieder in eine Kaserne zurück! Muss nach einer Entlassung wegen T4 noch mal eine Überprüfung folgen, also ob sich das wirklich gebessert hat`?

Dieser Unsinn den der Truppenarzt (oder sonstwer) da verfasst hat bindet das Kreiswehrersatzamt nicht.

In der Praxis ist es aber eher unwahrscheinlich, dass da nochmal was kommt.

Oder kann der Bund A einfach nach den 12 Monaten wieder einziehen sofern A nicht handelt?

Wie gesagt, dass kann das KWEA auch morgen machen. Tut mir leid, eine positivere Antwort gibts da nicht.
« Letzte Änderung: 9. Mai 2007, 19:09:38 von svennie » Gespeichert
heinzpeter
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« Antworten #2 am: 9. Mai 2007, 14:51:23 »

Danke Svennie,
habe auch vorher schon mal hier im Archiv gelesen.
Das mit der Nichtigkeit der Aussagen von Truppenarzt und Psychologe, etc, aber nicht verstanden. Ich dachte nämlich schon, dass die meinen Status verändert hätten. Sonst wäre ich doch nicht entlassen worden?
Also zumindest temporär...

Du hast ja aber viel Erfahrung mit der Einzugspraxis durch die Nachrichten im Forum: Hast du schon mal erfahren von einem der einmal bei der Truppe war, dann rausgekommen ist über einen Psychologen bspw. und nachher noch einmal eingezogen wurde?

Bei der Truppe wollte ich das eigtl. auch nachfragen. Der Spieß hat mich verabschiedet als ob ich jetzt nie wieder hinmüsste. Bei mir im Kopf sponn da auch schon dieses "vorübergehend NICHT wehrdienstfähig" rum. Naja, auf die Antworten von solchen Leuten muss man nichts geben, das weiß ich. Aber naja. Smiley

Die Psychologin meinte: "ich werde bei Ihnen wehrdienstuntauglichkeit attestieren, was die BW mit meiner Empfehlung machen, kann ich nicht 100%ig sagen, aber ich denke man wird sie nun 'erstmal' entlassen" (dann aber kam's:) "über kurz oder lang, denke ich allerdings, dass Sie sich mit dem Thema BW oder Zivildienst erneut auseinandersetzen müssen"

(für mich kommt Zivildienst aus mehreren Gründen nicht infrage:
1) bin kein Pazifist
2) generelle Systemkritik und Zivildienst stützt das Unrechtssystem Wehrpflicht)

Will aber nie wieder in eine Kaserne :p
Ich war zwar unangenehm aber für mich war's auch unangenehm, wenn auch lehrreich Zwinkernd

Und ich will endlich studieren...
Wenn das hier echt nur so unsicher ist, dann studier ich im Ausland, ich mach das nicht noch mal mit. Einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird man mir nun doch wohl genehmigen oder nicht? Ansonsten gehe ich einfach..

Wie weit wird Fahnenflucht oder soetwas im europ. Ausland eigentlich verfolgt mit Kooperation der Strafverfolgungsbehörden?

Svennie, danke für die schnelle Antwort, das ist klasse was du hier machst, finde deinen Einsatz sehr gut. Schon oft bei Internetrecherche auf Sachen von dir gestoßen!
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heinzpeter
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« Antworten #3 am: 9. Mai 2007, 15:01:06 »

vllt wird durch sowas auch nur mein Status INNERHALB der Truppe geändert. Also in deren Personaldatenbank mit Infos..

Sodass ich bei Bedarf da nicht wirklich auftauchen kann für einige Zeit..

aber wenn es zu einem Ernstfall käme würde das KWEA dies nicht interessieren, so wie ich dich verstanden habe...
weil diese interne Statusveränderung dem Gesetz nach nicht existiert...


Also kann ich jetzt auch nicht das KWEA anschreiben und meinen genauen Status erfragen?
Habe mir auch überlegt vllt noch mal zu einem zivilen Psychologen zu gehen und meine temporäre Dienstuntauglichkeit in eine definitive Wehrdienstuntauglichkeit umzuändern Zwinkernd
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #4 am: 9. Mai 2007, 19:22:09 »

Danke Svennie,
habe auch vorher schon mal hier im Archiv gelesen.
Das mit der Nichtigkeit der Aussagen von Truppenarzt und Psychologe, etc, aber nicht verstanden. Ich dachte nämlich schon, dass die meinen Status verändert hätten. Sonst wäre ich doch nicht entlassen worden?
Also zumindest temporär...

Statusändernde Entscheidungen kann nur das Kreiswehrersatz vornehmen (un d natürlich im Widerspruchsverfahren die Wehrbereichsverwaltung oder im Klageverfahren das Gericht).

Du hast ja aber viel Erfahrung mit der Einzugspraxis durch die Nachrichten im Forum: Hast du schon mal erfahren von einem der einmal bei der Truppe war, dann rausgekommen ist über einen Psychologen bspw. und nachher noch einmal eingezogen wurde?

Diese Leute melden sich ja in den Foren nicht mehr wenn das Thema Wehrpflicht gegessen ist, da gibts also wenig bis garkeine Rückmeldung. Ich selbst habe im Übrigen bei der Entlassungsuntersuchung ebenfalls die Signierziffer 4 ("T4") bekommen, hatte aber aus anderen Gründen nur einige Tage Wehrdienst geleistet. Ich war weiterhin einberufbar, bin aber nicht einberufen worden.

Bei der Truppe wollte ich das eigtl. auch nachfragen. Der Spieß hat mich verabschiedet als ob ich jetzt nie wieder hinmüsste. Bei mir im Kopf sponn da auch schon dieses "vorübergehend NICHT wehrdienstfähig" rum. Naja, auf die Antworten von solchen Leuten muss man nichts geben, das weiß ich. Aber naja. Smiley

Richtig, diese Leute haben keinen blassen Dunst davon, worauf es wirklich ankommt. Hätte ihn als Breufs- oder Zeitsoldat das Schicksal "Entlassung" getroffen, dann wäre nämlich auch wirklich Schluss gewesen, eben weil er die Dienstzeit des Grundwehrdienstes zeitlich schon hinter sich hat.

...(für mich kommt Zivildienst aus mehreren Gründen nicht infrage:
1) bin kein Pazifist
2) generelle Systemkritik und Zivildienst stützt das Unrechtssystem Wehrpflicht)

Will aber nie wieder in eine Kaserne :p
Ich war zwar unangenehm aber für mich war's auch unangenehm, wenn auch lehrreich Zwinkernd

Richtig, man trifft selten so viele Bekloppte wie in einer Kaserne.  Grinsend

Und ich will endlich studieren...

Wenn das hier echt nur so unsicher ist, dann studier ich im Ausland, ich mach das nicht noch mal mit. Einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird man mir nun doch wohl genehmigen oder nicht? Ansonsten gehe ich einfach..

Wie weit wird Fahnenflucht oder soetwas im europ. Ausland eigentlich verfolgt mit Kooperation der Strafverfolgungsbehörden?

Bevor du an solche Konstruktionen denkst, versuchs mal mit ganz harmlosen Schreiben ans KWEA:

"Muss ich bis zum XX.XX.XXXX (Erreichen des 3. Semesters des neuen Studiums) mit einer Einberufung zum Grundwehrdienst rechnen oder nicht"?

Einfach mal sehen, was passiert.

Also kann ich jetzt auch nicht das KWEA anschreiben und meinen genauen Status erfragen?

Natürlich kannst du das, den Status kannst du aber auch deinem letzten Musterungsbescheid bzw. Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid entnehmen. Frag aber trotzdem und lasse dir gleich die Gesundheitsunterlagen in Kopie schicken, dann weißt du auch was genau die Psychologin geschrieben hat und kannst genau daran anknüpfen wenn das KWEA wieder mal auf dumme Gedanken kommt.

Habe mir auch überlegt vllt noch mal zu einem zivilen Psychologen zu gehen und meine temporäre Dienstuntauglichkeit in eine definitive Wehrdienstuntauglichkeit umzuändern

Dafür brauchst du im Zweifel keinen. Es kommt darauf an, was die Psychologin da herausgefunden hat, was sie in ihrer Stellungnahme empfielt und du kannst dieses "Gutachten" nutzen um einen eigenen Antrag auf eine Überprüfungsutnersuchung (ggf. sogar nach Aktenlage) zu stellen. Und kommt dann das KWEA nicht zu dem Ergebnis "dauerhaft" nicht wehrdienstfähig, dann kannst du diese Entscheidung natürlich auch mit einem Widerspruch angreifen.

Ich würd aber zunächst einfach mal versuchen herauszufinden, was genau die Psychologin da geschrieben hat.
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