Danke Svennie,
habe auch vorher schon mal hier im Archiv gelesen.
Das mit der Nichtigkeit der Aussagen von Truppenarzt und Psychologe, etc, aber nicht verstanden. Ich dachte nämlich schon, dass die meinen Status verändert hätten. Sonst wäre ich doch nicht entlassen worden?
Also zumindest temporär...
Statusändernde Entscheidungen kann nur das Kreiswehrersatz vornehmen (un d natürlich im Widerspruchsverfahren die Wehrbereichsverwaltung oder im Klageverfahren das Gericht).
Du hast ja aber viel Erfahrung mit der Einzugspraxis durch die Nachrichten im Forum: Hast du schon mal erfahren von einem der einmal bei der Truppe war, dann rausgekommen ist über einen Psychologen bspw. und nachher noch einmal eingezogen wurde?
Diese Leute melden sich ja in den Foren nicht mehr wenn das Thema Wehrpflicht gegessen ist, da gibts also wenig bis garkeine Rückmeldung. Ich selbst habe im Übrigen bei der Entlassungsuntersuchung ebenfalls die Signierziffer 4 ("T4") bekommen, hatte aber aus anderen Gründen nur einige Tage Wehrdienst geleistet. Ich war weiterhin einberufbar, bin aber nicht einberufen worden.
Bei der Truppe wollte ich das eigtl. auch nachfragen. Der Spieß hat mich verabschiedet als ob ich jetzt nie wieder hinmüsste. Bei mir im Kopf sponn da auch schon dieses "vorübergehend NICHT wehrdienstfähig" rum. Naja, auf die Antworten von solchen Leuten muss man nichts geben, das weiß ich. Aber naja.

Richtig, diese Leute haben keinen blassen Dunst davon, worauf es wirklich ankommt. Hätte ihn als Breufs- oder Zeitsoldat das Schicksal "Entlassung" getroffen, dann wäre nämlich auch wirklich Schluss gewesen, eben weil er die Dienstzeit des Grundwehrdienstes zeitlich schon hinter sich hat.
...(für mich kommt Zivildienst aus mehreren Gründen nicht infrage:
1) bin kein Pazifist
2) generelle Systemkritik und Zivildienst stützt das Unrechtssystem Wehrpflicht)
Will aber nie wieder in eine Kaserne :p
Ich war zwar unangenehm aber für mich war's auch unangenehm, wenn auch lehrreich

Richtig, man trifft selten so viele Bekloppte wie in einer Kaserne.

Und ich will endlich studieren...
Wenn das hier echt nur so unsicher ist, dann studier ich im Ausland, ich mach das nicht noch mal mit. Einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird man mir nun doch wohl genehmigen oder nicht? Ansonsten gehe ich einfach..
Wie weit wird Fahnenflucht oder soetwas im europ. Ausland eigentlich verfolgt mit Kooperation der Strafverfolgungsbehörden?
Bevor du an solche Konstruktionen denkst, versuchs mal mit ganz harmlosen Schreiben ans KWEA:
"Muss ich bis zum XX.XX.XXXX (Erreichen des 3. Semesters des neuen Studiums) mit einer Einberufung zum Grundwehrdienst rechnen oder nicht"?
Einfach mal sehen, was passiert.
Also kann ich jetzt auch nicht das KWEA anschreiben und meinen genauen Status erfragen?
Natürlich kannst du das, den Status kannst du aber auch deinem letzten Musterungsbescheid bzw. Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid entnehmen. Frag aber trotzdem und lasse dir gleich die Gesundheitsunterlagen in Kopie schicken, dann weißt du auch was genau die Psychologin geschrieben hat und kannst genau daran anknüpfen wenn das KWEA wieder mal auf dumme Gedanken kommt.
Habe mir auch überlegt vllt noch mal zu einem zivilen Psychologen zu gehen und meine temporäre Dienstuntauglichkeit in eine definitive Wehrdienstuntauglichkeit umzuändern
Dafür brauchst du im Zweifel keinen. Es kommt darauf an, was die Psychologin da herausgefunden hat, was sie in ihrer Stellungnahme empfielt und du kannst dieses "Gutachten" nutzen um einen eigenen Antrag auf eine Überprüfungsutnersuchung (ggf. sogar nach Aktenlage) zu stellen. Und kommt dann das KWEA nicht zu dem Ergebnis "dauerhaft" nicht wehrdienstfähig, dann kannst du diese Entscheidung natürlich auch mit einem Widerspruch angreifen.
Ich würd aber zunächst einfach mal versuchen herauszufinden, was genau die Psychologin da geschrieben hat.