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Autor Thema: wann soll ich zur Nachmusterung?  (Gelesen 4309 mal)
Poker-Johnny
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Beiträge: 2


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« am: 26. April 2007, 20:55:55 »

hallo bin im Mai 2006 als T2 gemustert worden. Jetzt wollte mich die Bundeswehr zum 1.4.2007 einziehen. Mein Chef hat einen Unabkömmlichkeitsantrag gestellt. Jetzt muss ich zumindest bis zum 31.12.2007 nicht zur Bundeswehr. Allerdings hat die Bundeswehr bei meinem Chef schon angeköündigt (telefonisch), dass ich Anfang 2008 eingezogen werde.

Da ich seit kurzem unter Depressionen leide werde ich mich an einen Psychater wenden der mich therapieren soll. Diesen werde ich dann auch bitten, mir ein Attest auszustellen, damit ich nicht zum Bund muss.

Dafür muss ich aber erst mal eine Nachmusterung verlangnen. Soll ich diese Nachmusterung gleich machen (ist dies überhaupt möglich?), oder lieber warten bis ich meinen neuen Einberufungsbescheid bekommen habe und dann Widerspruch einlegen?

Vielen Dank für eure Hilfe
 
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Phoenix1984
Newbie
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Beiträge: 28


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« Antworten #1 am: 26. April 2007, 21:34:05 »

hallo bin im Mai 2006 als T2 gemustert worden. Jetzt wollte mich die Bundeswehr zum 1.4.2007 einziehen. Mein Chef hat einen Unabkömmlichkeitsantrag gestellt. Jetzt muss ich zumindest bis zum 31.12.2007 nicht zur Bundeswehr. Allerdings hat die Bundeswehr bei meinem Chef schon angeköündigt (telefonisch), dass ich Anfang 2008 eingezogen werde.

T2 gibt es nicht, es heißt tauglich mit einschränkungen

Da ich seit kurzem unter Depressionen leide werde ich mich an einen Psychater wenden der mich therapieren soll. Diesen werde ich dann auch bitten, mir ein Attest auszustellen, damit ich nicht zum Bund muss.

So einfach ist das nicht, ein einfacher arzt darf dich nicht ausmustern, egal was du hast. Aber ein attest von einem Facharzt würde nicht schaden.

Dafür muss ich aber erst mal eine Nachmusterung verlangnen. Soll ich diese Nachmusterung gleich machen (ist dies überhaupt möglich?), oder lieber warten bis ich meinen neuen Einberufungsbescheid bekommen habe und dann Widerspruch einlegen?

Auch eine Nachmusterung gibt es nicht, sondern eine Überprüfungsuntersuchung.
Ich denke jetzt wäre besser, was ist, wenn du in der Zeit gesund wirst?
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #2 am: 27. April 2007, 11:05:24 »

Sobald du den Attest hast schickst du ihn ein oder verlangst die Überprüfungsuntersuchung.

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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 27. April 2007, 12:08:50 »

Sobald du den Attest hast schickst du ihn ein oder verlangst die Überprüfungsuntersuchung.

Schick mal lieber das Attest zur Begründung des Antrags auf eine Überprüfungsuntersuchung ein.  Cool
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