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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: T3 möglich?  (Gelesen 2121 mal)
Chilli
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« am: 17. April 2007, 18:13:05 »

Hallo,

Ich wollte mal fragen ob ihr mir viellecht weiterhelfen könnt bezüglich den Chancen auf T3 (noch besser T5)

Unzwar habe ich zwei Sachen.
Zum einen hatte ich als Baby einen doppelte Leistenbruch.
Ferner hatte ich mit 14 (bin nun 19) einen Schädelbruch (natürlich mit Gerhinerschütterung) wodurch ich auch öfters Kopfschmerzen habe so dann und wann und auch eher ungern etwas auf dem Kopf habe (bei eher schweren Sachen) Man merkt auch deutlich die Einbeulung auf dem Kopf drauf...

Jo das hätte ich soweit zu bieten,meint ihr damit ist irgendwas mit T3 bis T5 möglich?

Schonmal danke für eure Einschätzungen:)

MfG

Achja und nochwas: Kann man mit T3 noch zur Bundeswehr einberufen werden?
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svennie
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« Antworten #1 am: 17. April 2007, 18:19:06 »

Kann man mit T3 noch zur Bundeswehr einberufen werden?

Der Verwendungsgrad "wehrdienstfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten und in der Grundausbildung" ("T3") wurde im Jahr 2004 abgeschafft, er kann also weder durch musterungsärztliche Untersuchungen neu festgestellt werden noch kann man damit zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst einberufen werden.
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Chilli
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« Antworten #2 am: 17. April 2007, 18:27:24 »

Ich habe gehört,das ses T3 gar nicht mehr gibt...Stimmt das?
Muss doch irgendwas geben was einen von Wehrdienst befreit,einen aber zu Zivi "verdonnert" (mehr will ich ja net)

PS: WIe stehts mit den Chancen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. April 2007, 18:45:32 »

Ich habe gehört,das ses T3 gar nicht mehr gibt...Stimmt das?

ja, seit Oktober 2004 gibts das nicht, hatte ich auch geschrieben.

Muss doch irgendwas geben was einen von Wehrdienst befreit,einen aber zu Zivi "verdonnert" (mehr will ich ja net)

Ein erfolgreicher Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - vorausgesetzt man ist wehrdienstfähig. Aber danach hattest du in der ersten Frage nun wirklich überhaupt nicht gefragt.

Was willst du also wirklich?
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Chilli
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« Antworten #4 am: 17. April 2007, 18:58:07 »

Naja gut unter den Bedingungen,dass nur noch T2 und T5 in Frage kommen kann (T1 schaff ich niemals^^) möchte ich wissen,ob ihr denkt,dass ich T5 schaffen kann mit dem oben geschriebenen...
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svennie
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« Antworten #5 am: 17. April 2007, 19:13:51 »

...möchte ich wissen,ob ihr denkt,dass ich T5 schaffen kann mit dem oben geschriebenen...

Zunächst sind weder Tauglichkeits- noch Verwendungsgrade numeriert. "T2" bzw. "T5" sind nur die Vorschläge des Musterungsarztes an den Musterungsbeamten. Tauglichkeitsgrade und Verwendungsgrade (und nur auf die kommt es an) haben Namen, in deinem Fall kämen also in Betracht:

- wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einscrhänkungen für bestimmte Tätigkeiten oder
- nicht wehrdienstfähig

Da deine Informationen leider etwas dürftig sind, lässt sich nicht sagen worauf dies hinausläuft. Wenn du aber glaubhaft darlegen kannst, dass das Tragen der militärischen Kopfbedeckung (Helm) für dich mit gesundheitlichen Problemen verbunden ist, so ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass es spätestens im Widerspruchsverfahren auf "nicht wehrdienstfähig" hinausläuft.
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Chilli
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« Antworten #6 am: 17. April 2007, 19:44:47 »

Ok danke für die Infos...
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