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Autor Thema: Bester Ausweg gesucht (heute Einladung zur Musterung erhalten)  (Gelesen 12132 mal)
akiacat
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« am: 16. April 2007, 14:45:57 »

Hallo zusammen,

ich bin 22 Jahre alt, und habe eine Ausbildung als Informatiker/Anwendungsentwickler hinter mir. Nach meiner Ausbildung wurde ich 2005 Übernommen und bin jetzt seitdem fest Angestellt.

Heute kam die Einladung zur Musterung ins Haus, diese besagt das ich am 7.5.2007 zur Musterung vorgeladen bin.

Die Situation in der Firma ist die, das ich keine 9 oder 10 Monate fehlen kann, da ich mich zum Leiter der Entwicklungsabteilung hochgearbeitet habe - dem folglich würde eine so lange Abwesenheit fatale Folgen für meine Karierre haben.

Ich habe ein wenig im Web gesucht und bin auf folgende Auswege getroffen:

- Ausmusterung aus gesundheitlichen/psychischen Gründen (z.B. wie auf www.zickenrott.de)
- Verzögerung des Musterungstermins bis zum 25. Lebensjahr
- Unabkömmlichkeitserklärung der Firma
- ...

Welche Methode ist für eine sichere Ausmusterung die beste?
Ich denke das ich noch ein wenig Zeit habe, aber lieber zu früh informiert als zu spät.

Danke schonmal im Vorraus! Über konstruktive Kritik/Informationen würde ich mich freuen! Smiley
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svennie
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« Antworten #1 am: 16. April 2007, 16:53:33 »

- Verzögerung des Musterungstermins bis zum 25. Lebensjahr

Eintritt der Vollziehbarkeit des Musterungsergebnis vier Wochen vor dem letzten Einberufungstermin (Quartalsanfang) vor dem 23. Geburtstag dürfte wohl ausreichen, wie alt bist du genau?
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akiacat
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« Antworten #2 am: 16. April 2007, 20:40:54 »

Eintritt der Vollziehbarkeit des Musterungsergebnis vier Wochen vor dem letzten Einberufungstermin (Quartalsanfang) vor dem 23. Geburtstag dürfte wohl ausreichen, wie alt bist du genau?

Mein Geburtstag ist der 4.6.1985. Folglich werde ich im Sommer 2008 23 Jahre alt.

Ein Bekannter von mir versucht zur Zeit mit der Methode von (www.zickenrott.de) um den Dienst herumzukommen. Leider ist er sehr spät angefangen zu handlen (hatte schon erste Musterung hinter sich und stand kurz vor der Einberufung). Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken das gleiche zu machen, hört sich nur relativ Aufwendig an.

Wie genau sieht diese Taktik aus (mit der Vollziehbarkeit)?

Danke.
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akiacat
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« Antworten #3 am: 17. April 2007, 07:49:30 »

Hallo nochmal,

vielleicht sollte ich noch erwähnen das wir zur Zeit an einem wichtigen Projekt arbeiten, welches ohne mich nicht weitergeführt werden kann, und welches sich für die nächsten 8 Monate nicht unterbrechen lässt, und zu aller Überflüssigkeit eine Eröffnung einer Zweitniederlassung, welches mit diesem Projekt zusammenhängt.

Also frage ich mich
- was bewirkt hier eine Unabkömmlichkeitserklärung der Firma?
- wie genau könnte man die Einberufung/Musterung herauszögern bis ich 23(?) bin (merke: ich habe noch meine Erstmusterung am 7.5. vor mir)
- gibt es andere Möglichkeiten als Psychologische Probleme vorzutäuschen, wie es Zickenrott beschreibt?

Eine Einberufung in den Wehrdienst oder Tätigkeit als Zivildienstleistender würde offensichtlich fatale Folgen haben.

Ich hoffe es kann mir hier jemand auf diese Fragen ein paar Antworten geben.

Danke schonmal im Vorraus! Smiley
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svennie
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« Antworten #4 am: 17. April 2007, 13:24:10 »

Also frage ich mich
- was bewirkt hier eine Unabkömmlichkeitserklärung der Firma?

Nichts.

Der Weg zur Unabkömmlichstellung ist ein anderer: Die zuständige kommunale Verwaltungsbehörde schlägt dem KWEA die Unabkömmlichstellung vor, hierzu wird ein Gutachten der zuständigen Kammer eingeholt.

- wie genau könnte man die Einberufung/Musterung herauszögern bis ich 23(?) bin (merke: ich habe noch meine Erstmusterung am 7.5. vor mir)

zunächst nicht hingehen (Brief nicht bekommen!?), beim nächsten mal entschuldigen (Ortsabwesenheit, Krankheit), beim dritten mal was ähnliches. Irgendwann führt kein Weg mehr daran vorbei zur Musterung zu gehen, dort keinen Zurückstellungsantrag stellen und keinen KDV-Antrag sondern danach Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen.

- gibt es andere Möglichkeiten als Psychologische Probleme vorzutäuschen, wie es Zickenrott beschreibt?

Man könnte eine Einschränkung der Belastbarkeit für den Wehrdienst nachweisen.
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akiacat
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« Antworten #5 am: 17. April 2007, 13:46:36 »

Also frage ich mich
- was bewirkt hier eine Unabkömmlichkeitserklärung der Firma?

Nichts.

Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitserklärung in der zuständigen Behörde ablegen kann, welche wiederrum, wie du bereits sagest, die ganze Sache anschiebt. Wirkt ein solcher Vorgang verzögernd auf die Einberufung?

Dies muss aber erst gemacht werden, nachdem ich u.U. einen Einberufungsbescheid bekommen habe, richtig? Oder muss vorher etwas organisiert werden?

Der Weg zur Unabkömmlichstellung ist ein anderer: Die zuständige kommunale Verwaltungsbehörde schlägt dem KWEA die Unabkömmlichstellung vor, hierzu wird ein Gutachten der zuständigen Kammer eingeholt.

In unserem Fall ist die Situation offensichtlich und transparent. Ich denke hier wird es hier keine Probleme geben.

- wie genau könnte man die Einberufung/Musterung herauszögern bis ich 23(?) bin (merke: ich habe noch meine Erstmusterung am 7.5. vor mir)

zunächst nicht hingehen (Brief nicht bekommen!?), beim nächsten mal entschuldigen (Ortsabwesenheit, Krankheit), beim dritten mal was ähnliches. Irgendwann führt kein Weg mehr daran vorbei zur Musterung zu gehen, dort keinen Zurückstellungsantrag stellen und keinen KDV-Antrag sondern danach Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen.

Hat das Verzögern und Entschuldigen irgendeinen Nachteil? Wird dies u.U. Protokolliert und könnte eine Prüfung Unabhkömmlichkeit beeinflussen? Oder ist das ganze völlig problemlos.

Wie merke ich, dass ich nicht länger verzögern kann? Drohen die mir dann eine Polizeieskorte an?

Wie viel Zeit kann ich mit dieser Methode gewinnen? Reicht es um damit eine Einberufung bis meinem 23. Geburtstag zu verhindern?

- gibt es andere Möglichkeiten als Psychologische Probleme vorzutäuschen, wie es Zickenrott beschreibt?
Man könnte eine Einschränkung der Belastbarkeit für den Wehrdienst nachweisen.

Ich denke diesen Weg ziehe ich erstmal als Notlösung in Betracht.

Danke.
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svennie
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« Antworten #6 am: 17. April 2007, 17:22:57 »

Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitserklärung in der zuständigen Behörde ablegen kann, welche wiederrum, wie du bereits sagest, die ganze Sache anschiebt. Wirkt ein solcher Vorgang verzögernd auf die Einberufung?

Dies muss aber erst gemacht werden, nachdem ich u.U. einen Einberufungsbescheid bekommen habe, richtig? Oder muss vorher etwas organisiert werden?

In unserem Fall ist die Situation offensichtlich und transparent. Ich denke hier wird es hier keine Probleme geben.

Sinnigerweise sollte dies möglichst alles vor einer Einberufung geschehen, spätestens wenn sich eine Einberufung andeutet (z.B. durch eine Anhörung zur Einberufungsplanung)

Geschützt durch die Unabkömmlichstellung bist auch nicht du und auch nicht dein Arbeitgeber sondern es geht um den personellen Kräfteausgleich zwischen militärischen Aufgaben und zivilen Aufgaben. Bist du im Unternehmen ersetzbar (auch mit Aufwand ersetzbar) weil der Arbeitsmarkt genügend geeigenete Kräfte hergibt, dann sieht es nicht gut aus mit einer Unabkömmlichstellung.

Von dem Zeitpunkt an, zu dem die zuständige kommunale Behörde die Uk-Stellung befürwortet, wird ein etwa ergangener Einberufungsbescheid in aller Regel ausgesetzt.

Hat das Verzögern und Entschuldigen irgendeinen Nachteil? Wird dies u.U. Protokolliert und könnte eine Prüfung Unabhkömmlichkeit beeinflussen? Oder ist das ganze völlig problemlos.

Wie merke ich, dass ich nicht länger verzögern kann? Drohen die mir dann eine Polizeieskorte an?

Das läuft in aller Regel problemlos, irgendwann kommt dann eine Dauerladung (also du bekommst in Reihe mehrere Termine) und dann solltest du auch hingehen.

Wie viel Zeit kann ich mit dieser Methode gewinnen? Reicht es um damit eine Einberufung bis meinem 23. Geburtstag zu verhindern?

Das hängt vom KWEA ab, ist die Auslastung hoch, dann sind die Zeiträume bis du einen neuen Termin bekommst entsprechend lang.
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akiacat
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« Antworten #7 am: 17. April 2007, 18:23:38 »

Sinnigerweise sollte dies möglichst alles vor einer Einberufung geschehen, spätestens wenn sich eine Einberufung andeutet (z.B. durch eine Anhörung zur Einberufungsplanung)

Hat es eine Auswirkung die Firma dies beantragt kurz nachdem ich gemustert wurde? Erregt das Aufmerksamkeit oder hat es zur Folge, dass ich wahrscheinlicher eingezogen werde?

Geschützt durch die Unabkömmlichstellung bist auch nicht du und auch nicht dein Arbeitgeber sondern es geht um den personellen Kräfteausgleich zwischen militärischen Aufgaben und zivilen Aufgaben. Bist du im Unternehmen ersetzbar (auch mit Aufwand ersetzbar) weil der Arbeitsmarkt genügend geeigenete Kräfte hergibt, dann sieht es nicht gut aus mit einer Unabkömmlichstellung.

In wie fern geschützt?

Welche Konsequenzen hat eine Unabkömmlichstellung? Wird ein möglicher Einzug dann vom 23. auf das 25. Lebensjahr verlegt, oder etwas in der Art?

Von dem Zeitpunkt an, zu dem die zuständige kommunale Behörde die Uk-Stellung befürwortet, wird ein etwa ergangener Einberufungsbescheid in aller Regel ausgesetzt.

Was genau meinst du mit ausgesetzt? Verfällt hierdurch eine Einberufung nach einer gewissen Zeit? Wie ist das mit meinem Alter?

Das hängt vom KWEA ab, ist die Auslastung hoch, dann sind die Zeiträume bis du einen neuen Termin bekommst entsprechend lang.

Zieht das KWEA bevorzugt qualifizierte Leute, oder ist das eine chronologische/zufällige Geschichte?

Danke.
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svennie
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« Antworten #8 am: 17. April 2007, 18:54:40 »

Hat es eine Auswirkung die Firma dies beantragt kurz nachdem ich gemustert wurde?

nein.

In wie fern geschützt?

Sinn und Zweck ist nicht, dass du persönlich keinen (oder vorübergehend keinen) Wehrdienst leistet, deshalb kannst du auch keine entsprechenden Anträge stellen. Dein Arbeitgeber kann auch keine Anträge beim KWEA bzw. BAZ stellen, dies ist allein der Behörde vorbehalten. Wehrpflichtiger und Abritgeber können auch gegen eine Ablehnung der Uk-Stellung nicht klagen.

Welche Konsequenzen hat eine Unabkömmlichstellung?

Du bist für den Zeitraum der Unabkömmlichstellung nicht einberufbar bzw,. müsstest wieder entlassen werden wenn die Uk-Stellung später erfolgt.

Wird ein möglicher Einzug dann vom 23. auf das 25. Lebensjahr verlegt, oder etwas in der Art?

nein.

Von dem Zeitpunkt an, zu dem die zuständige kommunale Behörde die Uk-Stellung befürwortet, wird ein etwa ergangener Einberufungsbescheid in aller Regel ausgesetzt.

Was genau meinst du mit ausgesetzt? Verfällt hierdurch eine Einberufung nach einer gewissen Zeit? Wie ist das mit meinem Alter?

Angenommen die Behörde befürwortet die Uk-Stellung am 10. Juni 2007, du hast aber bereits am 2. Mai 2007 eine Einberufung zum 1. Juli 2007 bekommen. Dann wird das KWEA die Vollziehung des Einberufungsbescheids aussetzen. Lehnt das KWEA dann am 15. Juli 2007 die Uk-Stellung ab, dann  wird es auch die Aussetzung der Vollziehung aufheben und du musst den Dienst dann antreten. Wirst du dagegen für 1 Jahr Uk gestellt, dann erledigt sich der Einberufungsbescheid 9 Monate nach dem vorgesehenen Dienstantritt einfach durch Zeitablauf. Ob eine erneute Einberufung möglich ist, richtet sich dann wieder nach dem Gesetz, es ist also wieder zu prüfen, ob die Altersgrenze erreicht ist.

Zieht das KWEA bevorzugt qualifizierte Leute, oder ist das eine chronologische/zufällige Geschichte?

Eine sehr zufällige Geschichte.
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akiacat
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« Antworten #9 am: 17. April 2007, 19:09:15 »

Danke für die Hilfe!

Sinn und Zweck ist nicht, dass du persönlich keinen (oder vorübergehend keinen) Wehrdienst leistet, deshalb kannst du auch keine entsprechenden Anträge stellen. Dein Arbeitgeber kann auch keine Anträge beim KWEA bzw. BAZ stellen, dies ist allein der Behörde vorbehalten. Wehrpflichtiger und Abritgeber können auch gegen eine Ablehnung der Uk-Stellung nicht klagen.

Ich sehe hier auch nicht mein Persönliches Interesse im Vordergrund, sondern legendlich meine Zukunft und die unserer Firma. Zwinkernd


Ungefähr so sieht mein Schlachtplan aus:

- Ladung zur Musterung soweit wie möglich herauszögern
- Musterung durchführen und einstufen lassen ("keine ahnung" auf Frage ob Verweigerung)
- Macht es sinn gegen den Musterungsbescheid wiederspruch einzulegen um eine Nachmusterung zu verursachen - Notwendig/Sinnvoll? (Huch)
- Unabkömmlichkeits-Verfahren anschieben mit Arbeitgeber und Behörden
- Hoffen, dass dies genug Zeit schindet, dass ich vor einer Einberufung mein 23. Lebensjahr erreicht habe.

Wie Du siehst, bin ich mir über den Musterungsbescheid noch nicht 100% sicher.

So wie ich das jetzt verstanden habe, ist es realistisch, dass ich (a) durch einfachen Zeitablauf durch das "Raster" durchfalle, (b) die micht einfach nicht ziehen, (c) mit einer Uk-Stellung von 12 Monaten ohnehin den Prozess über mein 23. Lebensjahr trage und anschließend eine Einberufung nicht mehr möglich ist.

Sehe ich das so richtig?
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sunknown
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« Antworten #10 am: 17. April 2007, 20:25:26 »

Zitat
Ungefähr so sieht mein Schlachtplan aus:

- Ladung zur Musterung soweit wie möglich herauszögern
die teilnahme, die ladung ist dohc bereits erfolgt Zwinkernd


Zitat
- Musterung durchführen und einstufen lassen ("keine ahnung" auf Frage ob Verweigerung)

ja

Zitat
- Macht es sinn gegen den Musterungsbescheid wiederspruch einzulegen um eine Nachmusterung zu verursachen - Notwendig/Sinnvoll? (Huch)
selbstverständlich macht das sinn, wenn das musterungsergebnis nicht mit deinem erwünschten bzw erwarteten ergebnis übereinstimmt.
solange der widerspruch läuft steht das musteurngsergebnis noch nicht rechtskräftig fest und solange kann auch keine einberufung erfolgen!


Zitat
- Unabkömmlichkeits-Verfahren anschieben mit Arbeitgeber und Behörden
kann nicht schaden.

 

Zitat
So wie ich das jetzt verstanden habe, ist es realistisch, dass ich (a) durch einfachen Zeitablauf durch das "Raster" durchfalle
wozu aber etwas glück und planung dazugehören

Zitat
(b) die micht einfach nicht ziehen,
auch glückssache..
Zitat
(c) mit einer Uk-Stellung von 12 Monaten ohnehin den Prozess über mein 23. Lebensjahr trage und anschließend eine Einberufung nicht mehr möglich ist.
das wäre das sicherste.

 
« Letzte Änderung: 18. April 2007, 11:54:27 von sunknown » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 20. April 2007, 10:01:00 »

Noch ne kurze Frage:

Soll ich in irgendeiner Art erwähnen, dass ich Angst vor Waffen habe? Ist wirklich so, hatte in meiner Kindheit mal ein erschreckendes Erlebnis und Angst vor lautem Knallen und Feuer, ist teilweise heute noch so.

Oder soll ich garnichts sagen?

Danke. Zwinkernd
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« Antworten #12 am: 20. April 2007, 10:54:16 »

Noch ne kurze Frage:

Soll ich in irgendeiner Art erwähnen, dass ich Angst vor Waffen habe? Ist wirklich so, hatte in meiner Kindheit mal ein erschreckendes Erlebnis und Angst vor lautem Knallen und Feuer, ist teilweise heute noch so.

Oder soll ich garnichts sagen?

Danke. Zwinkernd

wenn jemand aus angst eine waffe nicht bedienen kann, dann beeinträchtigt das natürlich die wehrdienstfähigkeit.
vermutlich würde der arzt der person aber einen KDV antrag nahe legen, obwohl die gründe die gg den dienst an der waffe sprechen ja nicht wirklich gewissensgründ sind..
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akiacat
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« Antworten #13 am: 20. April 2007, 14:18:26 »

Dann denk ich sag ich einfach mal nichts.
Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass man aufgrund seiner Körpergröße ausgemustert wird? Ich bin ca. 2,04m gross.
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svennie
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« Antworten #14 am: 20. April 2007, 17:47:06 »

Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass man aufgrund seiner Körpergröße ausgemustert wird?

Das hängt von der Körpergröße ab.

Ich bin ca. 2,04m gross.

Dann liegt die Chance bei null.
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