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Autor Thema: Zurückstellung wegen Berufsausbildung/Studium  (Gelesen 2662 mal)
brill
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« am: 13. April 2007, 22:26:35 »

Hallo Leute,

zurzeit bin ich aufgrund des Erwerbs der Fachhochschulreife bis zum 30. Juni 2007 vom Wehrdienst zurückgestellt. Vor einer Woche habe ich nun die Zusage von der Finanzverwaltung NRW bekommen, dass ich dort im August 2007 meine Ausbildung zum Diplom Finanzwirt beginnen kann. Die Zusage dafür habe ich bereits unterschrieben und dort hin geschickt. Meine Frage nun: Kann man sich dafür zurückstellen lassen, da es sich um eine duale Berufsausbildung handelt, sprich Studium an der FH und die praktische Ausbildung im Finanzamt? Oder sollte ich verweigern und mich für 6 Jahre beim Katastrophenschutz verpflichten. Für eine schnelle Anwort wäre ich dankbar.

Gruß Brill
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. April 2007, 22:33:24 »

...
Kann man sich dafür zurückstellen lassen, da es sich um eine duale Berufsausbildung handelt, sprich Studium an der FH und die praktische Ausbildung im Finanzamt?

Im Prinzip schon, es kann aber sein, dass das KWEA hier Probleme macht

Zu welchem Abschluss führt die Ausbildung (außer zum Dipl-Finanzwirt)? Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst?

Handelt es sich (im Ergebnis) zumindest auch um eine Ausbildung im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)?

Wenn ja, dann sehe ich da eigentlich kein Problem, spätestens im Widerspruchsverfahren solltest du deine Zurückstellung bekommen.

Oder sollte ich verweigern und mich für 6 Jahre beim Katastrophenschutz verpflichten.

THW hat mit verweigern nichts zu tun und wo die Zeit für den THW neben der duaen Ausbildung und später neben dem Beruf nehmen willst, ist mir Schleierhaft, die Lust wird dir spätestens im 2. Jahr vergehen.
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brill
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« Antworten #2 am: 14. April 2007, 08:52:35 »

...
Kann man sich dafür zurückstellen lassen, da es sich um eine duale Berufsausbildung handelt, sprich Studium an der FH und die praktische Ausbildung im Finanzamt?

Im Prinzip schon, es kann aber sein, dass das KWEA hier Probleme macht

Zu welchem Abschluss führt die Ausbildung (außer zum Dipl-Finanzwirt)? Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst?

Handelt es sich (im Ergebnis) zumindest auch um eine Ausbildung im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)?

Wenn ja, dann sehe ich da eigentlich kein Problem, spätestens im Widerspruchsverfahren solltest du deine Zurückstellung bekommen.

Oder sollte ich verweigern und mich für 6 Jahre beim Katastrophenschutz verpflichten.

THW hat mit verweigern nichts zu tun und wo die Zeit für den THW neben der duaen Ausbildung und später neben dem Beruf nehmen willst, ist mir Schleierhaft, die Lust wird dir spätestens im 2. Jahr vergehen.

Anwort:

Die Ausbildung führt zum Diplom-Finanzwirt im gehobenen Dienst.
Die Ausbildung ist lt. der Homepage vom Finanzministerium NRW nach der StBAPO geregelt.
Für die Steuerbeamtinnen und den Steuerbeamten der Länder ist nach dem Grundgesetz eine einheitliche Ausbildung im gesamten Bundesgebiet vorgesehen. Die Einzelheiten der Ausbildung sind im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) geregelt. (Auszug von der Homepage)

Gruß Brill
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svennie
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« Antworten #3 am: 14. April 2007, 12:39:08 »

...
Die Ausbildung führt zum Diplom-Finanzwirt im gehobenen Dienst.
Die Ausbildung ist lt. der Homepage vom Finanzministerium NRW nach der StBAPO geregelt.

Dann sehe ich keinen Grund, warum du nicht zurückgestellt werden solltest.
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brill
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« Antworten #4 am: 16. April 2007, 19:34:37 »

...
Die Ausbildung führt zum Diplom-Finanzwirt im gehobenen Dienst.
Die Ausbildung ist lt. der Homepage vom Finanzministerium NRW nach der StBAPO geregelt.

Dann sehe ich keinen Grund, warum du nicht zurückgestellt werden solltest.

Andere Frage:

Ist die Zurückstellung möglich, auch wenn es sich um eine 2. Berufsausbildung handelt, dies ist nämlich bei mir der Fall. Sollte die Zurückstellung erst dann beantragt werden, wenn der Einberufungsbescheid kommt oder schon früher?

Gruß Brill
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svennie
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« Antworten #5 am: 16. April 2007, 20:05:52 »

Ist die Zurückstellung möglich, auch wenn es sich um eine 2. Berufsausbildung handelt, dies ist nämlich bei mir der Fall.

Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen erster und weiterer Ausbildung.

Sollte die Zurückstellung erst dann beantragt werden, wenn der Einberufungsbescheid kommt oder schon früher?

Das hängt vom genauen Alter ab. Im Normalfall sollte die Zurückstellung mit Bekanntwerden des Zurückstellungsgrundes benatragt werden, eine spätere Beantragung kann aber taktisch klug sein, wenn sich dadurch etwa die Heranziehungsgrenze nicht erhöht.
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brill
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« Antworten #6 am: 16. April 2007, 21:42:28 »

Ist die Zurückstellung möglich, auch wenn es sich um eine 2. Berufsausbildung handelt, dies ist nämlich bei mir der Fall.

Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen erster und weiterer Ausbildung.

Sollte die Zurückstellung erst dann beantragt werden, wenn der Einberufungsbescheid kommt oder schon früher?

Das hängt vom genauen Alter ab. Im Normalfall sollte die Zurückstellung mit Bekanntwerden des Zurückstellungsgrundes benatragt werden, eine spätere Beantragung kann aber taktisch klug sein, wenn sich dadurch etwa die Heranziehungsgrenze nicht erhöht.

Antwort:

Ich werde jetzt im Mai 22. Jahre alt.
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svennie
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« Antworten #7 am: 16. April 2007, 23:11:52 »

Ich werde jetzt im Mai 22. Jahre alt.

Weil die Ausbildung ja 3 Jahre dauert und noch nicht begonnen hat, würde ich bereits jetzt die Zurückstellung ab 1.8.2007 (bis 31.7.2010) beantragen, das Thema Bundeswehr dürfte sich damit dann auch erledigt haben.
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