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Autor Thema: Nachuntersuchung oder KDV zurückziehen?  (Gelesen 857 mal)
recon
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« am: 6. September 2010, 18:19:50 »

Moin.

Stecke im Moment in einer ziemlichen Zwickmühle. Ich leiste seit Mai meinen Zivi und bin nun seit ende Juli krankgeschrieben. Warum? Durch den Stress und die körperliche Belastung reagiert mein Körper mit vermehrten Krankheiten. Das belastet wiederrum die Psyche. Habe darüber schon diverse Gespräche mit meiner Ärztin geführt und auch sie ist der Ansicht, das ich dort nicht weiter arbeiten kann.

Nun zu meiner Frage. Ich habe jetzt noch ca 4,5 Monate zu leisten, würde aber gerne meinen Antrag zurückziehen oder auf eine Nachmusterung plädieren. Was wäre hier in meinem Fall einfacher und würde schneller ablaufen?

Würde es zu einer Nachmusterung kommen, könnte ich aufgrund meines hohen Blutdrucks und Puls logischerweise ausgemustert werden (Blutdruck und Puls werden medikamentös behandelt). Doch das wurde damals bei der 1. Musterung nicht so wirklich wahrgenommen von den Ärzten dort, was unser Betriebsarzt und mein Hausarzt auch nicht verstehen.
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svennie
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« Antworten #1 am: 6. September 2010, 19:27:19 »

Nun zu meiner Frage. Ich habe jetzt noch ca 4,5 Monate zu leisten,

Nein, es sind knapp 4 Monate, du würdest nämlich nach der Übergangsvorschrift im Zuge der Verkürzung der Zivildienstzeit zum Jahreswechsel entlassen werden.

würde aber gerne meinen Antrag zurückziehen oder auf eine Nachmusterung plädieren.

Du kannst wahlweise auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten oder eine ärztliche Untersuchung beantragen.

Was wäre hier in meinem Fall einfacher und würde schneller ablaufen?

Schneller ablaufen würde der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Wie lange bist du jetzt noch krankgeschriben?

Würde es zu einer Nachmusterung kommen, könnte ich aufgrund meines hohen Blutdrucks und Puls logischerweise ausgemustert werden (Blutdruck und Puls werden medikamentös behandelt).

Das Wort Nachmusterung gibt es nicht. Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer würdest du auf Antrag ärztlich untersucht werden. Eigentlich solltest eine solche Untersuchung schon durchgeführt worden sein, nämlich bei Diensteintritt.

Weil du jetzt aber bereits 4 Monate Zivildienst geleistet hast und die Dienstzeit allgemein auf 6 Monate verkürzt werden würde, solltest du über folgende Vorgehensweise nachdenken:

- Weitere Krankschreibung bis möglichst zum Ende des 6. Dienstmonats
- Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer etwa 2-3 Wochen vor Ende der Krankschreibung

Folge:

Solange du krankgeschrieben bist, brauchst du keinen Dienst leisten, bekommst aber deinen Sold weiter

Durch den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer würdest du aus dem Zivildienstverhältnis entlassen werden, was aber rein organisatorisch etwa 2-3 Wochen dauert.

Du würdest jetzt wieder in die Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes fallen, wobei dein geleisteter Zivildienst auf den Grundwehrdienst anzurechnen ist. Durch die Dienstzeitverkürzung hast du die maximale Dienstzeit abgeleistet und das Thema ist erledigt.
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recon
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« Antworten #2 am: 6. September 2010, 20:04:25 »

Zitat
Schneller ablaufen würde der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Wie lange bist du jetzt noch krankgeschriben?

War heut bei meiner Ärztin und bin vorerst noch diese Woche krankgeschrieben. Sie meinte auch, das ich nächsten Montag mal zu meiner Dienststelle gehen soll und mit meinem Cheff reden müsse über den weiteren Verlauf. Da mein Cheff sehr Kulant ist und man mit ihm gut reden kann, wird er mir auch sicherliche weiterhelfen.

Zitat
- Weitere Krankschreibung bis möglichst zum Ende des 6. Dienstmonats

Wird wahrscheinlich nicht klappen. Meine Ärztin ist der Meinung, das ich arbeiten "kann", aber eben durch die seelische und körperliche Belastung immer Krank werde, obwohl dies im Normalfall eigentlich gar nicht passieren dürfte.


Zitat
Das Wort Nachmusterung gibt es nicht. Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer würdest du auf Antrag ärztlich untersucht werden. Eigentlich solltest eine solche Untersuchung schon durchgeführt worden sein, nämlich bei Diensteintritt.

Ich hatte meine Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt erst 1 Monat nach Diensteintritt (warum auch immer). Dieser meinte nur, das er nicht versteht, warum ich damals nicht ausgemustert wurde.


Wie lange würde es dauern, bis ich einen Untersuchungstermin bekomme? Wo wird das Stattfinden? In meiner Näher oder beim BAZ in Köln? Mein Cheff hatte mal etwas erwähnt von Gesundheitsamt. Er meinte, er könnte dort einen Termin machen für so eine Untersuchung - Ist da was dran?
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. September 2010, 21:32:07 »

Zitat
- Weitere Krankschreibung bis möglichst zum Ende des 6. Dienstmonats

Wird wahrscheinlich nicht klappen. Meine Ärztin ist der Meinung, das ich arbeiten "kann", aber eben durch die seelische und körperliche Belastung immer Krank werde, obwohl dies im Normalfall eigentlich gar nicht passieren dürfte.

Dann sollte deine Hausärztin mal darüber nachdenken, dich zu einem Facharzt zu überweisen, der sich mit soetwas auskennt, das könnte ein Neurologe sein, vielleicht auch ein Psychiater, zumindest aber ein Psychologe.

Die Tätigkeit in deiner Dienststelle macht dich krank. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, dich krankzuschreiben, dann abzuwarten und dich dann wieder genau dorthin zu schicken, wo das Problem wieder auftreten wird.

Ich hatte meine Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt erst 1 Monat nach Diensteintritt (warum auch immer).

Das ist schön, dass du dort eine Vorsorgeuntersuchung hattest.

Die Frage ist aber, ob du eine vom Bundesamt für den Zivildienst angeordnete Diensteintrittsuntersuchung hattest.

Dieser meinte nur, das er nicht versteht, warum ich damals nicht ausgemustert wurde.

Das braucht er auch nicht zu verstehen, die Frage ist allenfalls, wie schätzt er deine Dienstfähigkeit ein.

Wie lange würde es dauern, bis ich einen Untersuchungstermin bekomme?

Ich schätze mal so 2-4 Wochen.

Wo wird das Stattfinden? In meiner Näher oder beim BAZ in Köln? Mein Cheff hatte mal etwas erwähnt von Gesundheitsamt.

Vermutlich im Gesundheitsamt oder bei einem vom Bundesamt beuaftragten (niedergelassenen) Arzt.

Er meinte, er könnte dort einen Termin machen für so eine Untersuchung - Ist da was dran?

Wie gesagt, du hättest in den ersten Tagen deines Zivildienstes durch einen vom Bundesamt beauftragten Arzt untersucht werden müssen.

Das, was da jetzt läuft, ist doch kein Zustand.
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recon
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« Antworten #4 am: 6. September 2010, 23:23:35 »

Zitat
Das ist schön, dass du dort eine Vorsorgeuntersuchung hattest.

Die Frage ist aber, ob du eine vom Bundesamt für den Zivildienst angeordnete Diensteintrittsuntersuchung hattest.

Zitat
Vermutlich im Gesundheitsamt oder bei einem vom Bundesamt beuaftragten (niedergelassenen) Arzt.

Jetzt wo du es sagst. Ja, hatte am Anfang beim Gesundheitsamt einen Termin für die Eintrittsuntersuchung. Diesem hat es auch herzlich wenig interessiert, das ich hohen Blutdruck/Puls habe und unter Belastung nicht lang Stand halte.

Werde mich dann mal nächsten Montag mit meinem Cheff unterhalten und ihn fragen, ob er für mich das in die Wege leitet. Er hatte es mir ja auch schon einmal angeboten. Und da ich noch einen Resturlaub von 17Tagen habe, bekomme ich den sicherlich auch noch kurzfristig gestellt. Wenigstens mit dem Cheff habe ich etwas Glück, das dieser so einsichtig ist.

Danke für deine schnellen Infos
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. September 2010, 23:48:30 »

Wenigstens mit dem Cheff habe ich etwas Glück, das dieser so einsichtig ist.

Da hast du aber wirklich Glück.

Und ja, deinen Resturlaub solltest du möglichst noch "verbraten", der würde ansonsten nämlich verfallen.
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recon
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« Antworten #6 am: 9. September 2010, 05:52:29 »

Die Frage ist nur, ob ich den komplett bekomme. Sind noch 17 Tage und wenn ich nun in sagen wir mal 4 Wochen "ausgemustert" werde, dann stehen mir doch eigentlich weniger zu, oder sehe ich das falsch?
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svennie
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« Antworten #7 am: 9. September 2010, 12:39:19 »

Die Frage ist nur, ob ich den komplett bekomme. Sind noch 17 Tage und wenn ich nun in sagen wir mal 4 Wochen "ausgemustert" werde, dann stehen mir doch eigentlich weniger zu, oder sehe ich das falsch?

Jetzt stehen dir 17 Tage zu. Weil Urlaub ohnehin möglichst usammenhängend genommen werden sollte, könntest du 17 Tage Urlaub am Stück beantragen.

Das du früher aus dem Zivildienstverhältnis entlassen wirst, ändert erstmal nichts daran. Dann hast du zwar im Nachhinein prozentual etwas zu viel Urlaub gehabt, unzulässig ist dies aber nicht, schadensersatzpflichtig machst du dich auch nicht.
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recon
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« Antworten #8 am: 10. September 2010, 17:44:26 »

Das mit der Tauglichkeitsuntersuchung hat sich nun von selbst ergeben.

Heute ein Schreiben vom BAZ bekommen:
"Entbindung der Schweigepflicht"

Ich soll das also unterschrieben bis 27.09. zurückschicken oder es wird nach Aktenlage (also Willkür?) entschieden - Ggf wird ein Untersuchungstermin vereinbart, wenn die Akten nicht ausreichend sind.

Kann ich da nun anrufen und sagen, das ich direkt einen Termin möchte? Da das BAZ die Unterlagen vom KKH möchte in dem ich letztens war (Wegen den Schwindelanfällen etc). Ich glaube nicht, das ich anhand dessen Unterlagen ausm Zivi dann raus komme. Die Unterlagen vom Hausarzt wären da sicherlich besser. Laut dem Entlassungsgespräch im KKH, habe ich stark erhöhten Blutdruck bei leichter bis mittelmäßger Belastungg (Puls ebenfalls), aber ob das genau so im Bericht steht ist fraglich.

Wie gehe ich nun weiter vor?
« Letzte Änderung: 10. September 2010, 17:51:12 von recon » Gespeichert
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