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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Kriegsdienst verweigern oder nicht?  (Gelesen 680 mal)
Gödda
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« am: 6. September 2010, 12:46:15 »

Guten Tag an alle Forumsmitglieder,
ich habe ein kleines Anliegen. Ich wurde letzte Woche T2 gemustert und ich sollte naechstes Jahr nach dem Abitur einberufen werden. Allerdings wuerde ich gerne den Kriegsdienstverweigern. Diesbezueglich wuesste ich gerne, wann es sinnvoll waere, den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.
Zudem wuesste ich gerne in Hinblick auf die Ausschaltung der Wehrpflicht, ob ich dann wegen des Kriegsdienstverweigerungsantrags (bzw. der stattgegeben Verweigerung) trotzdem Zivildienst machen muesste, obwohl es dann keine Wehrpflicht mehr gibt. Oder passiert dann gar nichts?
oder sollte ich bis naechstes Jahr warten in der Hoffnung, dass ich nicht einberufen werde?

Ich hoffe ihr koennt mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen Gödda
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 6. September 2010, 12:54:45 »

Ich wurde letzte Woche T2 gemustert

Nein, das steht so nämlich nicht auf dem Musterungsbescheid.

und ich sollte naechstes Jahr nach dem Abitur einberufen werden.

Wer sagt das? Du bist derzeit zurückgestellt und ob du nächstes Jahr einberufen wirst, entscheidet sich nach dem "Bedarf" der Bundeswehr im nächsten Jahr.

Allerdings wuerde ich gerne den Kriegsdienstverweigern. Diesbezueglich wuesste ich gerne, wann es sinnvoll waere, den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.

Das hängt von deiner weiteren Lebensplanung ab.

Zudem wuesste ich gerne in Hinblick auf die Ausschaltung der Wehrpflicht,

Die Wehrpflicht wird nicht ausgeschaltet, sondern - vielleicht - ausgesetzt. Und das gilt dann selbstverständlich auch für den Zivildienst.

Schon mal darüber nachgedacht, gegen den Musterungsbescheid Widerspruch einzulegen.
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Gödda
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 6. September 2010, 13:02:20 »

Was passiert denn, wenn ich gegen den Musterungsbescheid Widerspruch erhebe? und wie mache ich das? Entschuldigt meine Unwissenheit.
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. September 2010, 13:40:43 »

Was passiert denn, wenn ich gegen den Musterungsbescheid Widerspruch erhebe?

Dann prüft das Kreiswehrersatzamt, ob es an dem Bescheid festhalten will.

Falls ja, muss es die Sache an die vorgesetzte Behörde (Wehrbereichsverwaltung) abgeben und diese entschedet dann.

Im Widerspruchsverfahren kann man weitere Tatsachen und Argumente vorbringen, die für einen anderen Tauglichkeitsgrad ("nicht wehrdienstfähig") sprechen.

und wie mache ich das?

Indem du ein Blatt Papier nimmst, es an das KWEA adressierst, deine Pkz einträgst und schreibst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Musterungsbescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach.

Während des Widerspruchsverfahrens ist eine Einberufung nicht möglich.
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Gödda
Newbie
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« Antworten #4 am: 6. September 2010, 14:47:36 »

okay, vielen dank.
Aber angenommen: Ich habe den Kriegsdienst verweigert. Wuerde ich dann die Einberufung zum Zivildienst nur dann bekommen, wenn ich auch die Einberufung zur Wehr bekommen wuerde? Und wenn ich dann nicht von der Bundeswehr einberufen werden wuerde, wuerde ich dann von dem Zivi-Amt auch nichts bekommen?

Danke
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svennie
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« Antworten #5 am: 6. September 2010, 17:08:54 »

Aber angenommen: Ich habe den Kriegsdienst verweigert.

Diese Annahme würde in den meisten Fällen schon bedeuten, dass man etwas falsch gemacht hat.

Wuerde ich dann die Einberufung zum Zivildienst nur dann bekommen, wenn ich auch die Einberufung zur Wehr bekommen wuerde?

Die Bundeswehr beruft pro Quartal ca. 11.000 bis 13.000 Wehrpflichtige ein, das sind Pro Jahr etwa 45.000 bis 55.000, Tendenz derzeit eher fallend. Voraussetzung für die Einberufung ist, dass ein Wehrpflichtiger für den Wehrdienst verfügbar ist, also tauglich ist und keine Ausnahme wie etwa Befreiung oder Zurückstellung vorliegt.

Völlig unabhängig davon hat das Bundesamt für den Zivildienst im Jahr 2009 90.555 anerkannte Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen.

Da etwa die Hälfte der tauglichken Wehrpflichtigen einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellt (meisetns ohne Not und viel zu früh), kann man grob sagen, dass ein Kriegsdienstverweigerer mit der doppelten Wahrscheinlichkeit zum Zivildienst einberufen wird, wie ein "normaler" Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst

Und wenn ich dann nicht von der Bundeswehr einberufen werden wuerde, wuerde ich dann von dem Zivi-Amt auch nichts bekommen?

Da besteht überhaupt kein Zusammenhang.
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Gödda
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« Antworten #6 am: 6. September 2010, 17:59:33 »

ahh, okay, jetzt begreife ich das Smiley vielen dank fuer die antwort.
Also sollte ich den kriegsdienst auch erst verweigern, wenn ich den einberufungsbescheid vom kreiswehrersatzamt bekomme, verstehe ich das richtig?

Danke MfG
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svennie
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« Antworten #7 am: 6. September 2010, 18:14:01 »

verstehe ich das richtig?

ja.
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