Aber angenommen: Ich habe den Kriegsdienst verweigert.
Diese Annahme würde in den meisten Fällen schon bedeuten, dass man etwas falsch gemacht hat.
Wuerde ich dann die Einberufung zum Zivildienst nur dann bekommen, wenn ich auch die Einberufung zur Wehr bekommen wuerde?
Die Bundeswehr beruft pro Quartal ca. 11.000 bis 13.000 Wehrpflichtige ein, das sind Pro Jahr etwa 45.000 bis 55.000, Tendenz derzeit eher fallend. Voraussetzung für die Einberufung ist, dass ein Wehrpflichtiger für den Wehrdienst verfügbar ist, also tauglich ist und keine Ausnahme wie etwa Befreiung oder Zurückstellung vorliegt.
Völlig unabhängig davon hat das Bundesamt für den Zivildienst im Jahr 2009 90.555 anerkannte Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen.
Da etwa die Hälfte der tauglichken Wehrpflichtigen einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellt (meisetns ohne Not und viel zu früh), kann man grob sagen, dass ein Kriegsdienstverweigerer mit der doppelten Wahrscheinlichkeit zum Zivildienst einberufen wird, wie ein "normaler" Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst
Und wenn ich dann nicht von der Bundeswehr einberufen werden wuerde, wuerde ich dann von dem Zivi-Amt auch nichts bekommen?
Da besteht überhaupt kein Zusammenhang.