Nachdem ich mit der hyperaktiven Blase bisher keinen Erfolg hatte, mich auszumustern, ging ich zum Orthopäden wegen meiner Schulter.
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Dieser bestätigte meine habituelle Schulterluxation mit Schmerzen und Funktionsstörung.
Wieder so ein schönes Attest mit ner Diagnose aber ohne Schlussfolgerung?
Er verordntete darafhin Krankengeymnastik an und meinte eventuell könne ich mich operieren lassen.
Das ist schön, die eventuelle OP wäre ein Zurückstellungsgrund.
Jedoch sei auf dem Röntgen kein Schaden der Schulter zu sehen.
Das ist für diesen Plan leider weniger schön.
So in der Art wird es in seinem angefertigten Befundbericht stehen. Dieses werd ich direkt an das BAZ weiterleiten.
Ja und dann hat das BAZ einen Befundbericht in der Akte. Was soll es damit machen!?
Für den Laien ist das durchaus "ersichtlich". Die Frage ist nur, ob der beauftragt Arzt des BAZ bzw. der ärztliche Dienst dies auch so sieht.
Auch dein Arzt sollte peinlichst genau auf Formulierungen achten.
Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass man trotz Beschwerden, als tauglich eingestuft wird (s. mein voriges Thema hyperaktive Blase).
"Beschwerden" sind ja auch nicht Maßstab von Tauglichkeit. Es kommt auf Belastbarkeit an.
Ich erwäge, auf meine Anerkennung als KDV zu verzichten und dann erst mit dem KWEA die Tauglichkeitsüberprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, da laut dem BAZ ich bestimmt wieder als tauglich eingestuft werde.
Was meint ihr dazu?
Das kann durchaus sinnvoll sein. Orthopädische "Probleme" führen jedoch auch beim KWEA meistens zu nichts, zumal ja auf dem Röntgenbild offenbar nichts zu sehen ist.
Du solltest nochmals mit deinem Arzt sprechen und ihn bitten, sein Attest an die Formulierungen aus der zDv 46/1 anzupassen und darzulegen, warum konkrete einzelne Tätigkeiten aus der Grundausbildung nicht zumutbar sind.