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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Anderes Wehchen  (Gelesen 4908 mal)
Grendizer
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« am: 4. September 2010, 16:55:16 »

Nachdem ich mit der hyperaktiven Blase bisher keinen Erfolg hatte, mich auszumustern, ging ich zum Orthopäden wegen meiner Schulter.

Dieser bestätigte meine habituelle Schulterluxation mit Schmerzen und Funktionsstörung. Ich habe ihn nicht angelogen, da ich 2004 wegen diesem Problem schonmal da war und eit her die Kugel 5 mal raus flutschte.

Er verordntete darafhin Krankengeymnastik an und meinte eventuell könne ich mich operieren lassen.

Jedoch sei auf dem Röntgen kein Schaden der Schulter zu sehen.

So in der Art wird es in seinem angefertigten Befundbericht stehen. Dieses werd ich direkt an das BAZ weiterleiten.

Ersichtlich ist nun, dass ich laut der ZDv als untaglich eingestuft werden müsste ? http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-59.pdf

Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass man trotz Beschwerden, als tauglich eingestuft wird (s. mein voriges Thema hyperaktive Blase).

Ich erwäge, auf meine Anerkennung als KDV zu verzichten und dann erst mit dem KWEA die Tauglichkeitsüberprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, da  laut dem BAZ ich bestimmt wieder als tauglich eingestuft werde.

Was meint ihr dazu?
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svennie
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« Antworten #1 am: 4. September 2010, 18:25:13 »

Nachdem ich mit der hyperaktiven Blase bisher keinen Erfolg hatte, mich auszumustern, ging ich zum Orthopäden wegen meiner Schulter.

...

Dieser bestätigte meine habituelle Schulterluxation mit Schmerzen und Funktionsstörung.

Wieder so ein schönes Attest mit ner Diagnose aber ohne Schlussfolgerung?

Er verordntete darafhin Krankengeymnastik an und meinte eventuell könne ich mich operieren lassen.

Das ist schön, die eventuelle OP wäre ein Zurückstellungsgrund.

Jedoch sei auf dem Röntgen kein Schaden der Schulter zu sehen.

Das ist für diesen Plan leider weniger schön.

So in der Art wird es in seinem angefertigten Befundbericht stehen. Dieses werd ich direkt an das BAZ weiterleiten.

Ja und dann hat das BAZ einen Befundbericht in der Akte. Was soll es damit machen!?

Ersichtlich ist nun, dass ich laut der ZDv als untaglich eingestuft werden müsste ? http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-59.pdf

Für den Laien ist das durchaus "ersichtlich". Die Frage ist nur, ob der beauftragt Arzt des BAZ bzw. der ärztliche Dienst dies auch so sieht.

Auch dein Arzt sollte peinlichst genau auf Formulierungen achten.

Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass man trotz Beschwerden, als tauglich eingestuft wird (s. mein voriges Thema hyperaktive Blase).

"Beschwerden" sind ja auch nicht Maßstab von Tauglichkeit. Es kommt auf Belastbarkeit an.

Ich erwäge, auf meine Anerkennung als KDV zu verzichten und dann erst mit dem KWEA die Tauglichkeitsüberprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, da  laut dem BAZ ich bestimmt wieder als tauglich eingestuft werde.

Was meint ihr dazu?

Das kann durchaus sinnvoll sein. Orthopädische "Probleme" führen jedoch auch beim KWEA meistens zu nichts, zumal ja auf dem Röntgenbild offenbar nichts zu sehen ist.

Du solltest nochmals mit deinem Arzt sprechen und ihn bitten, sein Attest an die Formulierungen aus der zDv 46/1 anzupassen und darzulegen, warum konkrete einzelne Tätigkeiten aus der Grundausbildung nicht zumutbar sind.
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« Antworten #2 am: 5. September 2010, 04:54:43 »

Wenn im Befundbericht steht: HABITULLE LUXATION LINK, SCHMERZEN, FUNKTIONSSTÖRUNG.............wie soll ich da bitte schön noch tauglich sein???
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svennie
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« Antworten #3 am: 5. September 2010, 12:43:01 »

Wenn im Befundbericht steht: HABITULLE LUXATION LINK, SCHMERZEN, FUNKTIONSSTÖRUNG.............wie soll ich da bitte schön noch tauglich sein???

Wenn im Befundbericht nur ein Befund steht und keine Schlussfolgerung und erst recht nichts zur Ausprägung, warum ist die ganze Geschichte dann wohl für den Arsch? Dämmert es langsam?
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Grendizer
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« Antworten #4 am: 5. September 2010, 17:07:16 »

Die Schlussfolgerung ist, ich habe eine Funktionsstörung soll bestimmte Bewegungen meiden.
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svennie
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« Antworten #5 am: 5. September 2010, 17:32:26 »

Die Schlussfolgerung ist, ich habe eine Funktionsstörung soll bestimmte Bewegungen meiden.

Das ist keine Schlussfolgerung im Sinne einer Tauglichkeitsfeststellung.

Jetzt sagt sich das BAZ einfach, die im Attest genannte Bewegung kommt nicht vor und kommt ohne dich je untersucht zu haben zu dem Schluss, dass du wehrdienstfähig (=zivildienstfähig) bist.
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« Antworten #6 am: 5. September 2010, 17:51:12 »

Was wäre dann denn eine Schlussfolgerung in Bezug auf meine beiden Anliegen?
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svennie
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« Antworten #7 am: 5. September 2010, 18:31:01 »

Was wäre dann denn eine Schlussfolgerung in Bezug auf meine beiden Anliegen?

Immer etwas, was sich konkret und wissenschaftlich begründbar (und begründet) auf die Belastbarkeit in der Grundausbildung auswirkt.

Für die Tätigkeiten in der Grundausbildung gibt es einen verbindlichen Katalog:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152
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« Antworten #8 am: 5. September 2010, 19:00:26 »

Naja bsp.weise sind 5 Stunden Schlaf mit mehreren nächtlichen Toilettengängen nicht so erträglich. Wo soll ich da Tiefschlaf finden?
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #9 am: 5. September 2010, 19:33:23 »

Deine Interpretation der Dinge, und sei sie noch so sinnvoll, interessiert leider weder BAZ noch KWEA. Deren Aufgabe ist leute zum Wehrdienst zu zwingen, nicht deren Ausmusterung. Sprich: Die haben dich im Visier und werden nur aufgeben, wenn es Gruende gibt die eine Einberufung unmoeglich machen. Diesen Grund liefern deine Atteste nicht zwingend, da sie sehr viel Interpretationsspielraum lassen. Sie sagen zwar welche Leiden du hast, aber weder wie stark noch wie sich diese explizit auf den konkreten Fall der Grundausbildung auswirken. Das Attest muesste z.B. deine Leiden aufzeigen gefolgt von einer Darlegung warum diese Leiden konkret benannte fuer die erfolgreiche Grundausbildung notwendige Taetigkeiten unmoeglich machen.
« Letzte Änderung: 5. September 2010, 19:35:50 von DerFreiheitskaempfer » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 5. September 2010, 19:52:05 »

Nunja mein Bruders Attest, womit er sich hat ausmustern lassen, sagte nix über die Tätigkeiten in der AGA aus. Es waren 4 Sätze mit irgendwelchen Schmerzsymptomen der Schulter und irgend einen kleinen Schaden auf dem Röntgenbild, ohne diesen mitzusenden.
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svennie
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« Antworten #11 am: 5. September 2010, 20:32:21 »

... mein Bruders Attest ...

Dein Bruder hat - offensichtlich - einfach Glück gehabt.

Und wenn er Akteneinsicht beantragen würde, dann würde er vielleiht sogar feststellen, dass die Ausmusterung nichts mit dem Attest zu tun hatte.
« Letzte Änderung: 14. September 2010, 03:31:40 von svennie » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 5. September 2010, 20:44:00 »

Also ich glaube, ich verzichte vorerst auf die Anerkennung meiner KDV und beantrage dann, sobald sich mein KWEA meldet, eine Tauglichkeitsüberprüfung. Bis dahin werde ich meinen Urologen/Neurologen beauftragen, darzulegen, welche Belastung es für mich sei, mit meinen Beschwerden eine AGA mit wenig Schlaf zu überstehen.
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #13 am: 6. September 2010, 01:18:29 »

Sorry aber du machst mir einen sehr planlosen Eindruck auf dem Irrweg durch den Wehrpflichtdschungel. Aber ist ja nicht schlimm, das Problem haben sehr viele. Ist wirklich ein kompliziertes und auch belastendes Thema. Ich denke aber bei dir wären die 30€ in den Schnupperbeitrag der Zentralstelle KDV wirklich gut angelegt. Ausserdem, sie die 30€ als Spende für einen guten Zweck. Die Zentralstelle macht wichtige Arbeit für uns alle. Die haben 100% Ahnung und erklären dir alles am Telefon ausführlich, nachdem du ihnen eine Mail mit deiner Geschichte geschrieben hast. Das nur so als Vorschlag, damit du deine Sorgen bald los bist. :-)
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« Antworten #14 am: 6. September 2010, 04:24:49 »

Planlos? Wenn ich nicht bald meine KDV widerruf, müsst ich meinen Zivildienst antreten und auf mein Studium verzichten.

Sobald das KWEA für mich wieder zuständig ist, kann ich in Ruhe und wie du angegeben hast mich durch die KDV-Zentralstelle helfen lassen, dann beantrage ich eine neue Tauglichkeitsüberprüfung aufgrund meiner Schulter- und Blasenprobleme.

Ich glaube kaum, dass die BW verantworten will, dass ich durch meine ständigen Toilettengänge in der Nacht irgendwann krepiere und neurologisch ernsthaft erkranke. Meine Blasendruckmessung mit Höchstkapazität von 65ml (normal 400ml bis 600ml) sollte das KWEA überzeugen.

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