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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Späte Musterung-spät Einberufen werden?  (Gelesen 2024 mal)
SailorMoon
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« am: 3. September 2010, 22:05:05 »

Hallo Leute,

Mein Problem mit dem Bund begann damit, dass sie mich sehr spät angeschrieben haben. Den ersten Musterungstermin hab ich knapp nach der Abientlassung bekommen, im Juni 2010. Da ich zu dem Termin im Urlaub war, hab ich ihn verschoben. Seitdem habe ich nichts mehr von ihnen gehört und dachte mir, fang erstmal mit dem Studium an, ich kann doch nicht die ganze Zeit warten, bis die mich einziehen. Meine ganzen gleichaltrigen Freunde machen schon ihren Zivi.

So also fängt das WS in ca. 1 Monat an und ich hab gestern wieder einen neuen Musterungstermin bekommen. So spät einen noch mustern zu wollen, ist schon eine wahre Leistung vom Bund

Meine Fragen:

1.Kann ich die Sache so lange herauszögern, bis ich im 3. Semester bin?

2.Wie oft kann ich der Musterung fernbleiben, bis sie mich zwingen an dieser Teilzunehmen? Soll ich denen schreiben, dass ich nicht kann, oder den Termin einfach sausen lassen?

3.Welche guten Ausreden würden glaubwürdich klingen, um die Musterung zu verschieben?

4.Ist das viele Verschieben des Musterungstermins eine Straftat, kann da etwas auf mich zukommen? Nach welchem Schreiben, sollte ich mich doch Mustern lassen, und dann die Einberufung versuchen zu verzögern?

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 3. September 2010, 22:17:23 »

Mein Problem mit dem Bund begann damit, dass sie mich sehr spät angeschrieben haben. Den ersten Musterungstermin hab ich knapp nach der Abientlassung bekommen, im Juni 2010.

Das ist jetzt aber nicht wirklich spät.

So also fängt das WS in ca. 1 Monat an und ich hab gestern wieder einen neuen Musterungstermin bekommen. So spät einen noch mustern zu wollen, ist schon eine wahre Leistung vom Bund

Ich weiß nicht, was für dich spät ist. Wie als bist du jetzt?

1.Kann ich die Sache so lange herauszögern, bis ich im 3. Semester bin?

Ja das wäre denkbar.

2.Wie oft kann ich der Musterung fernbleiben, bis sie mich zwingen an dieser Teilzunehmen?

Das hängt vom Einzelfall ab, u.a. auch von der Auslastung des Kreiswehrersatzamtes.

Soll ich denen schreiben, dass ich nicht kann, oder den Termin einfach sausen lassen?

"Dass du nicht kannst" wäre die denkbar schlechteste Ausrede. Entweder lieferst du einen vernünftigen Grund (Krankheit mit Nachweis, heimatferne Abwesenheit) oder du tust so, als wäre der Brief nicht gekommen.

3.Welche guten Ausreden würden glaubwürdich klingen, um die Musterung zu verschieben?

s.o.

4.Ist das viele Verschieben des Musterungstermins eine Straftat, kann da etwas auf mich zukommen?

nein.

Nach welchem Schreiben, sollte ich mich doch Mustern lassen, und dann die Einberufung versuchen zu verzögern?

Wenn eine Dauerladung, also eine Ladung zu mehreren Terminen kommt, dann solltest du schon hingehen, es sei denn du hast für jeden der Termine eine Entschuldigung.
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SailorMoon
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 3. September 2010, 22:24:33 »

Wow, danke für die schnelle Antwort. Hast mir echt geholfen.

Ich bin 19, alle die ich kenne wurden mit 17-18 gemustert. Ok nicht ganz spät.

Ich werde dann einfach nicht erscheinen, aber rein hypothetisch, wenn ich denen schreibe z.B. ich bin bis Anfang 1011 im Ausland. Können die das überprüfen?
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DerFreiheitskaempfer
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Beiträge: 24


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« Antworten #3 am: 4. September 2010, 10:40:04 »

Ich werde dann einfach nicht erscheinen, aber rein hypothetisch, wenn ich denen schreibe z.B. ich bin bis Anfang 1011 im Ausland. Können die das überprüfen?

Können sie nicht überprüfen. Auslandsaufenthalte länger als 3 Monate muss das KWEA aber genehmigen. Einfach wegbleiben ist das schlechteste. Es ist viel besser du schreibst du warst krank, das akzeptieren die beim ersten Mal auch ohne Nachweis. Oder du schreibst du bist bei dem Termin im Urlaub an einem Ort weiter weg vom KWEA als dein Hauptwohnsitz. Dann geben sie dir stressfrei einen neuen Termin.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #4 am: 4. September 2010, 11:54:11 »

Ich bin 19, alle die ich kenne wurden mit 17-18 gemustert. Ok nicht ganz spät.

Wir hatten hier einige Fragesteller, die ihre Ladung zur Musterung mit 22 bekommen haben. Das wäre spät (aber rechtlich gesehen nicht zu spät).

Ich werde dann einfach nicht erscheinen, aber rein hypothetisch, wenn ich denen schreibe z.B. ich bin bis Anfang 1011 im Ausland. Können die das überprüfen?

Und wer soll dir später glauben, dass du im 3. Semester eines ununterbrochen durchgeführten Hochschulstudiums bist? Man würde dir dann deinen Zurückstellungsantrag kräftig um die Ohren hauen.
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