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Autor Thema: Zurückstellung/Befreiung wegen Lebensgemeinschaft???  (Gelesen 397 mal)
Diana19
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Beiträge: 4


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« am: 2. September 2010, 15:08:29 »

Hallo,

ich, 21 werde im Dezember 22, habe eine dringende Frage. Ich habe vor kurzem die Ladung zur Musterung und EUF bekommen. Allerdings wohne ich seit einem halben Jahr mit meiner Freundin zusammen und da sie gerade ihr Abitur macht, verdient sie kein Geld und sie bzw. wir ist/sind somit auf meinen Lohn angewiesen (keine Ausbildung - Arbeitsvertrag befristet bis 08/11, eventuell Verlängerung). Kann ich denn trotzdem eingezogen werden? Denn dann könnten wir die Wohnung nicht mehr halten und das kann doch eigentlich nicht sein oder?

Im Wehrpflichtgesetz steht folgendes dazu:

§ 12 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Zurückstellung vom Wehrdienst

(4)Die Person wird zurückgestellt,

1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen

    a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde

Vielen,vielen Dank für eure Hilfe!!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 2. September 2010, 15:55:00 »

Kann ich denn trotzdem eingezogen werden?

ja.

Denn dann könnten wir die Wohnung nicht mehr halten und das kann doch eigentlich nicht sein oder?

Deine Freundin hat Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern, ALG-II oder Bafög. Du hast im Falle einer Heranziehung zum Wehrdienst Anspruch auf Unterhaltssicherung.

Im Wehrpflichtgesetz steht folgendes dazu:

Ja das steht da, hat aber mit dem Thema wenig zu tun. Das soziale Netz in Deutschland ist recht eng, deine Freundin würde versorgt werden und du schuldest ihr weder aus rechtlicher noch aus sittlicher Verpflichtung Unterhalt. Es ist "nur" eine Freundschaft. Im Falle einer Verlobung sieht das wieder etwas anders aus.
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Diana19
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 2. September 2010, 17:34:51 »

Ja und wenn wir verlobt wären, gilt das dann?
Sie bekommt zwar schon Unterhalt von ihren Eltern aber
das würde nicht ausreichen um die Wohnung unser Auto usw. zu bezahlen..
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DerFreiheitskaempfer
Newbie
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Beiträge: 24


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« Antworten #3 am: 2. September 2010, 18:03:59 »

Auch "verlobt" gibt es rechtlich gesehen nicht. Verheiratete Männer werden vom Wehrdienst befreit. Ich würde einen anderen Weg wählen oder heiraten.
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #4 am: 2. September 2010, 19:42:14 »

Auch "verlobt" gibt es rechtlich gesehen nicht.

Nein? Nicht mehr?

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Verl%C3%B6bnis#Deutschland

Natürlich wäre die Wirkung hier nur, dass dann eine sittliche Verpflichtung zum Unterhalt bestünde. Besondere Notstände im Sinne des Wehrpflichtgesetzes kann man daraus aber nicht ableiten.

Ein Verlöbnis führt aber in der Regel zur Nichtheranziehungszusage, wenn abzusehen ist, dass sehr bald die Ehe geschlossen wird.
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