Hallo,
ich habe vor paar Tagen eine Einladung zur EUF erhalten. Ich bin vor ca. 3 Jahren auf 2 gemustert worden
Nein, "auf 2 gemustert" wurdest du ganz bestimmt nicht, sowas gibt es nämlich nicht.
Im Gesetz steht folgendes (§ 8a Wehrpflichtgesetz):
(1) Folgende Tauglichkeitsgrade werden festgesetzt:
- wehrdienstfähig,
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
- nicht wehrdienstfähig.
(2) Wehrdienstfähige Wehrpflichtige sind nach Maßgabe des ärztlichen Urteils voll verwendungsfähig oder verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. Im Rahmen ihrer Verwendungsfähigkeit stehen sie für den Wehrdienst zur Verfügung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Welche Möglichkeit habe ich dies ganze zu umgehen?
Du hast nur wenige Möglichkeiten dem Wehr- und Zivildienst dienst sicher zu entgehen.
Ich wollte einen Brief schreiben in dem ich um erneute Musterung bitte.
Das gibts nicht. Du kannst aber eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Das ändert aber erstmal auch nichts an der EUF.
Erreichst du den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig", dann ist das Thema erledigt.
Habe ich weitere Möglichkeiten?
heiraten, Vater werden.