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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Einladung EUF - Musterung vor 3 Jahren  (Gelesen 495 mal)
alleine
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Beiträge: 2


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« am: 11. August 2010, 21:19:34 »

Hallo,
ich habe vor paar Tagen eine Einladung zur EUF erhalten. Ich bin vor ca. 3 Jahren auf 2 gemustert worden und wurde aufgrund meiner Ausbildung zurückgestellt. Da ich jetzt mein Studium beginnen werde und bereits eingeschrieben, mittlerweile 21 bin, passt es mir überhaupt nicht. Weiterhin kommt noch die aktuelle politische Lage hinzu das keiner weiß wie lang es den Verein überhaupt noch gibt.

Welche Möglichkeit habe ich dies ganze zu umgehen?
Ich wollte einen Brief schreiben in dem ich um erneute Musterung bitte.
Habe ich weitere Möglichkeiten?

Ich bin für jede Antwort dankbar...
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 12. August 2010, 10:06:28 »

Hallo,
ich habe vor paar Tagen eine Einladung zur EUF erhalten. Ich bin vor ca. 3 Jahren auf 2 gemustert worden

Nein, "auf 2 gemustert" wurdest du ganz bestimmt nicht, sowas gibt es nämlich nicht.

Im Gesetz steht folgendes (§ 8a Wehrpflichtgesetz):

(1) Folgende Tauglichkeitsgrade werden festgesetzt:

- wehrdienstfähig,
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
- nicht wehrdienstfähig.

(2) Wehrdienstfähige Wehrpflichtige sind nach Maßgabe des ärztlichen Urteils voll verwendungsfähig oder verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten. Im Rahmen ihrer Verwendungsfähigkeit stehen sie für den Wehrdienst zur Verfügung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Welche Möglichkeit habe ich dies ganze zu umgehen?

Du hast nur wenige Möglichkeiten dem Wehr- und Zivildienst dienst sicher zu entgehen.

Ich wollte einen Brief schreiben in dem ich um erneute Musterung bitte.

Das gibts nicht. Du kannst aber eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Das ändert aber erstmal auch nichts an der EUF.

Erreichst du den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig", dann ist das Thema erledigt.

Habe ich weitere Möglichkeiten?

heiraten, Vater werden.
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alleine
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 12. August 2010, 10:22:13 »

Danke für die Antwort.

Zitat
Nein, "auf 2 gemustert" wurdest du ganz bestimmt nicht, sowas gibt es nämlich nicht.
Ok - tut mir Leid für die falsche Ausdrucksweise.
"sind Sie wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten"


Zitat
Das gibts nicht. Du kannst aber eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Das ändert aber erstmal auch nichts an der EUF.

Erreichst du den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig", dann ist das Thema erledigt.
Sprich ich bitte nicht oder sonst was sondern beantrage eine Überprüfungsuntersuchung der Musterung? Muss ich den Antrag begründen?

Was wäre wenn ich die 1. Einladung zur EUF nicht bekommen habe? Damit sich das ganze etwas hinauszögert oder den Termin erst einmal verschiebe weil ich finde die Terminankündigung schon realtiv kurzfristig.
« Letzte Änderung: 12. August 2010, 10:26:16 von alleine » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 16. August 2010, 14:55:09 »

Sprich ich bitte nicht oder sonst was sondern beantrage eine Überprüfungsuntersuchung der Musterung? Muss ich den Antrag begründen?

Weil seit der letzten musterungsärztlichen Untersuchung mindestens 2 Jahre vergangen sind, braucht der Antrag nicht weiter begründet werden.

Was wäre wenn ich die 1. Einladung zur EUF nicht bekommen habe?

Dann bekommst du sicherlich bald eine neue. Oder auch nicht.

Damit sich das ganze etwas hinauszögert oder den Termin erst einmal verschiebe weil ich finde die Terminankündigung schon realtiv kurzfristig.

Man kann das probieren. Wenn dir der Termin nicht zusagt, dann gehst du eben nicht hin.
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