und wie soll ich das dann deiner meinung nach anstellen?
ich meine, für wen sollte dieses gesetzt mit dem sozialen härtefall dann sonst greifen? was muss man vorweisen, dass dieses gesetzt greift?
Das Gesetz (mit einem t

) greift immer. Man beachte aber den Wortlaut des Gesetzes, das "soziale Gründe" nicht kennt:
"Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung für ihn wegen
persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, ..."
Und dann folgt ein Katalog mit Beispielen, die näher definieren, wann eine besondere Härte aus persönlichen Gründen vorliegt:
- die Versorgung der Familie oder hilfsbedürftiger Personen denen man aus sittlicher Verpflichtung hilft ist gefährdet.
- für Verwandte ersten Grades sind besondere Notstände zu erwarten
- ein eigenes Unternehmen kann anders nicht weitergeführt werden
- eine Schulausbildung müsste abgebrochen werden
- eine Berufsausbildung könnte nicht angetreten werden
- ein Studium müsste nach dem 3. Semester unterbrochen werden
- ...
Die Zentralstelle KDV ist nun der Meinung, diese Gründe müssten dann etwas weiter gefasst werden, wenn deutlich mehr Dienstpflcihtige verfügbar sind als Einberufungen vorgesehen sind und einzelne Dienstpflichtige werden von einer Einberufung ungleich härter getroffen als andere Dienstpflichtige.
Nun war es in der Vergangenheit aber fast immer so, dass alle verfügbaren Zivildienstpflichtigen auch zum Zivildienst einberufen wurden, jedenfalls diejenigen, die kurz vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze noch verfügbar waren.
Auch jetzt gibt es - zumindest auf dem Papier - mehr Zivildienstplätze als verfügbare Zivildienstpflichtige, die noch keinen Zivildienst geleistet haben.
Denkt man jetzt aber ganz konkret daran, die Zahl der Einberufungen zu begrenzen oder ganz konkret zu sagen, in 6 Monaten wird nur noch einberufen, wer dies selbst beantragt, dann kann man in deinem Fall eine besondere Härte sehen, die womöglich schwerer wiegt als die Gründe, die andere Dienstpflichtige einem Einberufungsbescheid entgegenhalten könnten.
Du musst aber folgendes einsehen: Dein Studienplatz läuft dir nicht weg, du hast nächstes Jahr schon dadurch bessere Chancen, dass du Wartesemester angerechent bekommst, einen gewissen Härteausgleich gibt es also. Als du deinen Arbeitsplatz gekündigt hast, wusstest du, dass du deinen Zivildienst noch nicht geleistet hast.
Und du solltest auch verstehen, dass du mit deinem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer deine Einberufungswahrscheinlichkeit etwa verdoppelt hast. Das war ein - unüberlegtes - Eigentor. Aber offenbar hast du auch Glück, Sunknown hat dir ja schon einen recht interessanten Hinweis gegeben.