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Neuestes Mitglied: inteftfoulley

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Autor Thema: Ausmusterung Widersprechen  (Gelesen 1062 mal)
oleleo
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Beiträge: 3


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« am: 29. Juli 2010, 13:55:37 »

Hallo zusammen,

gestern hatte ich meine Musterung und wurde zu meinem Ersteunen als nicht tauglich eingestuft.
Die Ärztin begründete dies damit, dass ich zu lockere Schultergelenke habe.

Was jetzt mein Problem an der Entscheidung ist, dass ich garnicht ausgemustert werden wollte.
Ich hätte gerne die sechs Monate Grundwehrdienst absolviert.

Ich habe alle Test auch gut überstanden, und leide unter keiner Krankheit oder Behinderung, oder sonstige Wehwehchien.

Habt ihr einen Tipp für mich, wie ich am besten Widerspruch einlege.
Soll ich meinen Widerspruch in einem Brief lang erklären, oder soll der einfach nur sachlich geschrieben sein?

Was soll ich in meinem Brief verlangen? Eine "zweite" Musterung?


Vielen vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße
oleleo
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 29. Juli 2010, 15:16:46 »

Habt ihr einen Tipp für mich, wie ich am besten Widerspruch einlege.

ja, schriftlich.

Soll ich meinen Widerspruch in einem Brief lang erklären, oder soll der einfach nur sachlich geschrieben sein?

sachlich. Und zunächst solltest du Akteneinsicht nehmen um festzustellen, was nach Aktenlage tatsächlich zum Vorschlag geführt hat, den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" festzustellen.

-> Übersendung einer Kopie der Gesundheitsakte beantragen.

Was soll ich in meinem Brief verlangen?

Du solltest eine Änderung des Tauglichkeitsgrades beantragen.

Eine "zweite" Musterung?

so etwas gibt es nicht.
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oleleo
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 29. Juli 2010, 15:47:02 »

Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort.

Soll ich zuerst die Akteneinsicht verlangen, und dann eine Änderung des Tauglichkeitsgrades beantragen, oder soll ich beides in einem Schritt verlangen?

Danke und viele Grüße
oleleo
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 29. Juli 2010, 16:19:43 »

Soll ich zuerst die Akteneinsicht verlangen, und dann eine Änderung des Tauglichkeitsgrades beantragen, oder soll ich beides in einem Schritt verlangen?

1. Widerspruch einlegen, damit die Frist gewahrt ist
2. Aktensicht nehmen
3. Begründen und Anträge stellen.
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