User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Kein Wehrdienst und kein Zivildienst  (Gelesen 876 mal)
mirias
Newbie
*
Beiträge: 1


Profil anzeigen
« am: 12. Juli 2010, 18:02:36 »

Hallo!

Ich (21) habe heute eine Einberufung zur Musterung bekommen! Ich arbeite seit über einem Jahr in einem IT Start-Up Unternehmen und möchte den Job nicht verlieren, weil ich nach sechs Monaten sicher nicht mehr so einfach wieder aufgenommen werden kann. (Auch wenns Pflicht wäre)

Nun, ausgemustert werden wird bei mir sicherlich nicht schlimm:

- Rückenleiden (= kein Training + Bürojob)
- Marihuana-Konsument (Möchte ich nach Möglichkeit aber nicht angeben!)
- zur Not Kriegsdienstverweigerer

Wäre da nicht noch der Zivildienst. Jedoch habe ich ein eigenen Gewerbeschein und biete Webentwicklung und -Design an. Zählt das nicht auch schon als Selbstständig und wäre dies nicht ein Grund für die Befreiung von diesem Dienst?
« Letzte Änderung: 12. Juli 2010, 18:46:28 von mirias » Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 12. Juli 2010, 19:23:57 »

Ich (21) habe heute eine Einberufung zur Musterung bekommen!

Nein, du hast eine Ladung zur Musterung bekommn.

- Rückenleiden (= kein Training + Bürojob)

Deshalb wird ja bei der Grundausbildung trainiert ...

- Marihuana-Konsument (Möchte ich nach Möglichkeit aber nicht angeben!)

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

- zur Not Kriegsdienstverweigerer

 Huch


Wäre da nicht noch der Zivildienst.

Gut, das du selbst erkennst, das Kriegsdienstverweigerung nicht zum Ziel führt.

Jedoch habe ich ein eigenen Gewerbeschein und biete Webentwicklung und -Design an. Zählt das nicht auch schon als Selbstständig

ja, das zählt auch als Selbständigkeit.

und wäre dies nicht ein Grund für die Befreiung von diesem Dienst?

Nein, Selbständigkeit führt nie zur Befreiung vom Wehrdienst und nur befristet zur Zurückstellung.

Und die Frage wäre!?
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits