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Autor Thema: Musterung - KDV gestellt- nie abgegeben-Jetzt EUF  (Gelesen 1544 mal)
Spike117
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Beiträge: 3


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« am: 27. April 2010, 20:28:32 »

Hallo,
Habe da ein mächtiges Problem war bei der Musterung vor ca. 1 Jahr wurde damals T2 gemustert und habe sofort KDV gestellt.
Diesen KDV antrag aber nie abgegeben weil ich gedacht habe die werden mich irgendwann vergessen und ich werde eh bald 23 (5 Monate). was sich jetzt als dummheit herraustellte habe nun ein schreiben vom KWEA bekommen ich soll dich bitte in 2 wochen zur EUF kommen.
Da ich aber nicht zum Bund will wenn dann doch eher Zivi aber am besten nichts von beidem.
Was denkt ihr sollte ich jetzt machen.
1. kann ich meinen KDV Antrag irgendwie noch nachreichen giebt es da irgendwelche Tricks.
2. Entschuldigt die EUF so oft wie möglich verschieben in der hoffnung das ich bis dahin 23 bin
3. Von meinem Arbeitgeber eine Unabdingbarkeit schreiben lassen das es ohne mich nicht geht im Geschäft aber dann kann ich ja noch bis 25 eigezogen werden.
Noch etwas wichtiges wurde damals 3 Monate zurück gestellt wegen Blasenentzündung bedeutet das das die mich auch noch bis 25 einziehen können oder nur bis 23??

Hoffe auf schnelle Antwort vielen dank im vorraus.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 27. April 2010, 22:07:09 »

... war bei der Musterung vor ca. 1 Jahr wurde damals T2 gemustert und habe sofort KDV gestellt. Diesen KDV antrag aber nie abgegeben...

Also entweder hast du einen KDV-Antrag gestellt oder nicht!? Du hast einen gestellt, diesen aber nicht begründet, er ist dann abgelehnt worden!?

1. kann ich meinen KDV Antrag irgendwie noch nachreichen giebt es da irgendwelche Tricks.

s.o.: Lief überhaupt jemals ein Anerkennungsverfahern?

2. Entschuldigt die EUF so oft wie möglich verschieben in der hoffnung das ich bis dahin 23 bin

Die EUF ist nicht Voraussetzung für eine Einberufung, entschuldigen hilft also allenfalls bedingt.

3. Von meinem Arbeitgeber eine Unabdingbarkeit schreiben lassen

Hm....  Cool

Einen Antrag auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit!?

das es ohne mich nicht geht im Geschäft aber dann kann ich ja noch bis 25 eigezogen werden.

das dürfte die Folge sein, ja.

Noch etwas wichtiges wurde damals 3 Monate zurück gestellt wegen Blasenentzündung bedeutet das das die mich auch noch bis 25 einziehen können oder nur bis 23??

Ähm, wie oft bist du gemustert worden?

Es dürfte sich anbieten, das KWEA erstmal mit einem Terminverlegungsantrag bis zum Sommer zu beschäftigen und es dann mit einem Antrag auf Überprüfungsuntersuchung zu versuchen.
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Spike117
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 27. April 2010, 22:45:20 »


Also entweder hast du einen KDV-Antrag gestellt oder nicht!? Du hast einen gestellt, diesen aber nicht begründet, er ist dann abgelehnt worden!?

Ja genau habe einen gestellt aber nicht begründet


s.o.: Lief überhaupt jemals ein Anerkennungsverfahern?

was ist das??


Ähm, wie oft bist du gemustert worden?

1 mal

Es dürfte sich anbieten, das KWEA erstmal mit einem Terminverlegungsantrag bis zum Sommer zu beschäftigen und es dann mit einem Antrag auf Überprüfungsuntersuchung zu versuchen.

was ist eine Überprüfungsuntersuchung?
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 28. April 2010, 00:13:06 »

Ja genau habe einen gestellt aber nicht begründet

Dann müsste doch irgendwann irgendjemand über den gestellten Antrag entscheiden. Oder hab ich was verpasst!?

s.o.: Lief überhaupt jemals ein Anerkennungsverfahern?

was ist das??

Die Entscheidung über den von dir gestellten Antrag!?

Ähm, wie oft bist du gemustert worden?

1 mal

Und wer hat dich zurückgestellt? Und wie? Was steht in dem Bescheid!?

was ist eine Überprüfungsuntersuchung?

Im Ergebnis ein Verwaltungsverfahren, bei dem die Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen überprüft wird.

Aber bei dir geht irgendwie sehr viel (oder alles) durcheinander. Das kann alles nicht so wie von dir beschrieben gewesen sein.
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Spike117
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 28. April 2010, 17:23:05 »

Hallo,
Also nochmal alles von Anfang und diesesmal langsam Grinsend

War also am 03.04.2009 bei der ersten Musterung da habe ich auch direkt KDV Antrag gestellt und musste meinen Lebenslauf und persönliche ausfürliche Beweggründe nachreichen in Köln. Dazu nachher aber mehr.
So bei dieses Musterung wurde ich T2 gemustert.
Aber beim Urintest ist rausgekommen das ich eine Blasenentzündung hatte wurde also T4 gemustert. Dazu habe ich volgenden schrieb bekommen:
nach dem Ergebnis der Musterung am 3.4.09 sind sie vorrübergehend nicht wehrpflichitg und werden bis einschließlich 31.07.2009 vom Wehrdienst zurückgezogen.
weiter steht in dem schreiben:
Über Ihren Antrag auf Anerkennung als KDVler von 3.4.09 wird das Bundesamt für den Zivieldienst erst nach Abschluss des Musterungsverfahrens entscheiden.
So dann war ich erneut bei der Musterung dieses mal wurde ich T2 gemustert das war am 21.10.09.
dann habe ich am 13.11.09 ein schreiben von köln bekommen ich soll doch bitte meine Daten Verfolständigen sprich Lebenslauf usw.
Das habe ich aber nie gemacht am 20.01.10 habe ich dann wieder einen Brief von Köln bekommenMein Antrag wurde abgelehnt weil die Unterlagen fehlen.
So nun 22.04.10 Habe ich die Ladung zur EUF bekommen.
Machen will ich am liebsten garnicht aber wenn dann doch eher Zivi kann ich nochmal KDV stellen?
Muss ich zu der EUF gehen?
Was mache ich nun am besten?
Vielen dank im vorraus Grüße
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sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #5 am: 29. April 2010, 22:53:31 »

Zitat
Machen will ich am liebsten garnicht aber wenn dann doch eher Zivi kann ich nochmal KDV stellen?
ja, du wirst aber wohl eine begründung dafür liefern müssen, dass du den antrag nicht schon beim ersten "versuch" vervollständigt hast.
derzeit ist aber kein kdv antrag nötig ode ratsam.

Zitat
Muss ich zu der EUF gehen?
die EUF ist keine einberufungsvoraussetzung, ansonsten gilt §20 WPflG:

" § 20a Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung nach der Musterung
(1) Ungediente Wehrpflichtige können auch nach ihrer Musterung vor ihrer Einberufung auf ihre Eignung für Verwendungen in den Streitkräften untersucht werden, soweit die Untersuchung erforderlich und notwendig ist. Das gilt auch, soweit die bei der Musterung getroffenen Feststellungen nicht ausreichen.
(2) § 17 Abs. 8 Satz 2 bis 4 und § 19 Abs. 5 Satz 1 bis 5 finden entsprechende Anwendung."

Zitat
Was mache ich nun am besten?
du wirst angeblich bald 23 und lt. den infos die du hier gegeben hast gilt diese altersgrenze auch noch.
das was svenni in seiner ersten antwort ganz unten geschrieben hat die antwort auf deine frage.
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