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Autor Thema: Zurückstellung wurde im Nachhinein abgehlent! -Dringend  (Gelesen 1789 mal)
Marek
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« am: 12. März 2010, 16:26:24 »

Hallo an alle Helfer,

meine Geschichte ist ein bischen länger.

Angefangen hat es, dass ich eine Ausbildung zum 01.09.2008 angefangen habe und dadurch ein Zurückstellung von 3 Jahren seiten der Bundeswehr gewährt bekommen habe. Ich musste lediglich im jedem neuen Ausbildungsjahr einen Nachweis an die schicken.

Jedoch habe ich mich für mein gewünschtes Studium entschieden, dass ich am 01.10.2008 begonnen habe. Meine Ausbildung habe ich gekündigt.

An den Bund habe ich garnicht gedacht, denn die wollen dann über jede Änderung bescheid wissen. --> Habe ich aber nicht getan

Ich bin gemustert mit T2, jedoch ist jetzt mein Vater durch Suizid am 28.06.09 verstorben.

Am 15.02.10 bekam ich einen Brief, dass die den Ausbildungsnachweis vom 2. Lehjahr haben wollen. Daraufhin habe ich am 01.03.2010 geantwortet, dass ich jetzt studier. Ab dem 15.03.10 besuche ich das 4. Semester.

Jetzt habe ich heute (11.03.10) von der Post ein Brief geholt, dass per Einschreiben geschickt wurde. Natürlich vom Bund!

Im Betreff steht, dass mein Antrag auf Zurückstellung vom 01.03.2010 wegen meines Studium abgelehnt wurde!

Mit der Begründung, dass ich das KWE nicht über mein Studium informiert habe, sondern mein Zurückstellung zwecks Ausbildung "ausgenutzt" habe um mein Studium anzufangen.
Dieses Verhalten sei pflichtwidrig(anscheinend nicht rechtswidrig). Ich habe gegen den Grundsatz des §242 BGB des Glauben und Treue verstoßen. Dies ist dann eine missbräuchliche Rechtsausübung (Rechtsmissbrauch)
Der Rechtsmissbrauch rechtfertigt keine formelle Zurückstellung vom Wehrdienst, selbst wenn mein jetziges Studium die erforderlichen Zurückstellungsvoraussetzungen erfüllt.
Mein Bescheid wird vom 22.07.2008 "Zurückstellung vom Wehrdienst" widerrufen.

Ich kann gegen diesen Bescheid 2 Wochen(ab heute) Widerspruch erheben.

Heist das jetzt, dass die mich nicht weiterstudieren lassen und ich eine Einberufung bekomme?

Kann ich eine Nachmusterung beantragen, wegen des Suizid meines Vaters (fühle mich psychisch nicht fähig für den Bund)?

Soll ich ein Widerspruch einlegen? Wenn ja, dann wie sollte der aussehen?

Wohne jetzt in einer Mietwohnung mit meiner Freundin zusammen, wenn ich einberufen werde, dann kann Sie siche die Wohnung nicht mehr leisten.


Für mich ist die Sache langsam zu verzwickt. Bin um jede Hilfe endlos dankbar!


Marek



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sunknown
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« Antworten #1 am: 13. März 2010, 08:51:00 »

Zitat
Angefangen hat es, dass ich eine Ausbildung zum 01.09.2008 angefangen habe und dadurch ein Zurückstellung von 3 Jahren seiten der Bundeswehr gewährt bekommen habe. Ich musste lediglich im jedem neuen Ausbildungsjahr einen Nachweis an die schicken.

Jedoch habe ich mich für mein gewünschtes Studium entschieden, dass ich am 01.10.2008 begonnen habe. Meine Ausbildung habe ich gekündigt.

An den Bund habe ich garnicht gedacht, denn die wollen dann über jede Änderung bescheid wissen. --> Habe ich aber nicht getan
du hättest den wegfall des zurückstellungsgrundes zu einem geeigneten zeitpunkt melden sollen, dann wäre es recht einfach gewesen, ins dritte semester zu kommen.

Zitat
Ich bin gemustert mit T2, jedoch ist jetzt mein Vater durch Suizid am 28.06.09 verstorben.
das schreit natürlich nach einer überprüfungsuntersuchung, vorab könntest du darüber mit einem psychiater sprechen und ein entsprechendes attest einholen.

Zitat
Am 15.02.10 bekam ich einen Brief, dass die den Ausbildungsnachweis vom 2. Lehjahr haben wollen. Daraufhin habe ich am 01.03.2010 geantwortet, dass ich jetzt studier. Ab dem 15.03.10 besuche ich das 4. Semester.

Jetzt habe ich heute (11.03.10) von der Post ein Brief geholt, dass per Einschreiben geschickt wurde. Natürlich vom Bund!

Im Betreff steht, dass mein Antrag auf Zurückstellung vom 01.03.2010 wegen meines Studium abgelehnt wurde!

Mit der Begründung, dass ich das KWE nicht über mein Studium informiert habe, sondern mein Zurückstellung zwecks Ausbildung "ausgenutzt" habe um mein Studium anzufangen.
Dieses Verhalten sei pflichtwidrig(anscheinend nicht rechtswidrig). Ich habe gegen den Grundsatz des §242 BGB des Glauben und Treue verstoßen. Dies ist dann eine missbräuchliche Rechtsausübung (Rechtsmissbrauch)
Der Rechtsmissbrauch rechtfertigt keine formelle Zurückstellung vom Wehrdienst, selbst wenn mein jetziges Studium die erforderlichen Zurückstellungsvoraussetzungen erfüllt.
Mein Bescheid wird vom 22.07.2008 "Zurückstellung vom Wehrdienst" widerrufen.
formal hat das KWEA absolut recht, wenn man dir jetzt ohne weiteres die zurückstellung genehmigt hätte, hättest du dir den zurückstellungsgrund quasi erschlichen.
ich würde versuchen zunächst nochmal einen "bettelbrief" ans KWEA zu senden, in dem du darlegst, dass du dachtest, dass das nicht-einsenden der ausbildungsbestätigung automatisch zu einem wegfall der zurückstellung geführt hätte. mit glück genehmigt das KWEA dann doch noch eine zurückstellung oder erteilt wenigstens eine nichtheranziehungszusage.


 
Zitat
Heist das jetzt, dass die mich nicht weiterstudieren lassen und ich eine Einberufung bekomme?
ob eine einberufung kommt läßt sich nicht vorhersagen.

Zitat
Kann ich eine Nachmusterung beantragen, wegen des Suizid meines Vaters (fühle mich psychisch nicht fähig für den Bund)?
ja. wie lange ist die musterung her?
 
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Marek
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« Antworten #2 am: 13. März 2010, 14:43:38 »

Hi,

danke für die Antwort!

Ich habe gestern noch ein Brief von der Bundeswehr bekommen.
Darin steht, dass mein Dienstantritt entweder am 01.07.2010 oder am 04.10.2010 ansteht und das ich demnächst einen Einberufungsbescheid bekomme.
Ich kann auch etwaige Gründe, die meiner Einberufung entgegenstehen könnten, innherhalb von 8 Tagen mitteilen. Dazu hab ich so ein Formblatt bekommen. Da kann ich angeben, ob sich Gesundheitlich bei mir was geändert hat seit meiner letzten ärztlichen Untersuchung vom KWEA. Wann und wie oft ich in ärztlicher Behandlung war.

Bei der Musterung war ich am 26.11.2007

Ich wollte zu meinem Hausarzt gehen und die Sache mit Ihm besprechen, da er meine Geschichte schon kennt. Die Psychiater sind immer so ausgebucht, da kriegt man so spät immer erst ein Termin.
Auf den letzten Brief den ich bekommen habe muss ich innerhalb von 8 Tagen antworten, da würde ich gerne schon ein Attest mitschicken. Reicht das vom Hausarzt?

Soll ich den "Bettelbrief" als Widerspruch schreiben?

Habe jetzt irgendwo gelesen, dass wenn ich den Einberufungsbescheid per Post kriege, dann soll ich am Besten noch am selben Tag zum KWEA fahren und den KDVA abgeben. Soll ich mir dann eine Bestätigung geben lassen, dass ich den da an dem Tag abgegeben hab, oder stempeln die es mit einem "eingangsdatum" den Brief?
Wenn ich jetzt aber den KDVA abgebe, kann ich nicht mehr wegen der Sache von meinem Dad ausgemustert werden?
Könnte ich den Zivi dann nach dem Studium machen?

Marek

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« Antworten #3 am: 15. März 2010, 11:08:42 »

Hallo,

ich war heute beim Hausarzt und der hat mir eine Überweisung zum Psychiater gegeben. Den Termin beim Psychiater habe ich am 17.03.10

Ich hoffe das ist der richtige Weg?

Marek
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Marek
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« Antworten #4 am: 17. März 2010, 15:29:33 »

Hallo,

war heute beim Psychiater und der hat bei mir ein Post-Traumatisches Traume wegen der Sache mit meinem Dad festgestellt. Morgen bekomme ich das Attest und schicke es sofort an den Bund.

Bekomme jetzt auch eine Therapie.

Marek
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« Antworten #5 am: 17. März 2010, 20:17:33 »

Zitat
Ich habe gestern noch ein Brief von der Bundeswehr bekommen.
Darin steht, dass mein Dienstantritt entweder am 01.07.2010 oder am 04.10.2010 ansteht und das ich demnächst einen Einberufungsbescheid bekomme.
die "strafe" dafür, dass du der meldepflicht nich nachgekommen bist.

Zitat
Ich kann auch etwaige Gründe, die meiner Einberufung entgegenstehen könnten, innherhalb von 8 Tagen mitteilen. Dazu hab ich so ein Formblatt bekommen. Da kann ich angeben, ob sich Gesundheitlich bei mir was geändert hat seit meiner letzten ärztlichen Untersuchung vom KWEA. Wann und wie oft ich in ärztlicher Behandlung war.

Bei der Musterung war ich am 26.11.2007
sehr gut, wenn du dem KWEA das attest zukommen läßt, dann wird man dich zu einer überprüfungsuntersuchung laden. dort solltest du dann nach schilderung deiner probleme zum facharzt überwiesen werden (phsychiater) und den mußt du dann davon überzeugen, dass du zumindest vorrübergehend wehrdienstunfähig bist.
 
Zitat
Reicht das vom Hausarzt?
ein fachärztliches attest ist natürlich besser. grundsätzlich brauchst du aber gar kein attest, es reicht, wenn du deine beschwerden im KWEA vorträgst.

Zitat
Soll ich den "Bettelbrief" als Widerspruch schreiben?
ich würde trotzdem nochmal versuchen, dass KWEA zu einer zurückstellung zu bewegen, wg. des studiums. ein widerspruch triffts nicht wirklich, da der bescheid des KWEA ja rechtlich korrekt ist, hier kann man nur auf die kulanz des KWEA hoffen. die formulierung bleibt dir überlassen, man kann ja auch einfach neutral formulieren.

du solltest event. mal bei einem kundigen anwalt oder der zentralstelle kdv anfragen, ob der zurückstellungsgrund studium für dich komplett wegfällt. ich hab so einen fall leider noch nie, beobachtet.

Zitat
Habe jetzt irgendwo gelesen, dass wenn ich den Einberufungsbescheid per Post kriege, dann soll ich am Besten noch am selben Tag zum KWEA fahren und den KDVA abgeben. Soll ich mir dann eine Bestätigung geben lassen, dass ich den da an dem Tag abgegeben hab, oder stempeln die es mit einem "eingangsdatum" den Brief?
das was du erhalten hast, ist eine "ankündigung der heranziehung zum grundwehrdienst", oder ?!
zum jetzigen zeitpunkt ist (noch) kein kdv antrag sinnvoll.

Zitat
Wenn ich jetzt aber den KDVA abgebe, kann ich nicht mehr wegen der Sache von meinem Dad ausgemustert werden?
falls der kdv antrag zuerst bearbeitet wird (also vor dem antrag auf überprüfungsuntersuchung), wird auch das BAZ die untersuchung vornehmen.
das wäre ungünstig, da das BAZ eher zu tauglich tendiert als das KWEA:

Zitat
Könnte ich den Zivi dann nach dem Studium machen?
nein, die verfügbarkeitskriterien für grundwehrdienst und zivi sind identisch.
 
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Marek
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« Antworten #6 am: 21. März 2010, 18:30:51 »

Danke für deine Unterstützung.

Habe das Fachärztliche Attest jetzt mit einem Entschuldigungsbrief an das KWEA geschickt.

Wie wird die Überprüfungsuntersuchung ablaufen? Ich war ja schon beim Facharzt?

Haltet mir die Daumen  Grinsend
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« Antworten #7 am: 21. März 2010, 20:10:38 »

Zitat
Habe das Fachärztliche Attest jetzt mit einem Entschuldigungsbrief an das KWEA geschickt.
bin gespannt auf die reaktion!

Zitat
Wie wird die Überprüfungsuntersuchung ablaufen? Ich war ja schon beim Facharzt?
nochmal die frage, du hast eine ankündigung der heranziehung zum grundwehrdienst erhalten, mit anhörung?!
die musterung war ja 2007, insofern sollte es keine probleme bzl. der genehmigung der untersuchung geben.
vermutlich wird die untersuchung ganz ähnlich wie damals die musterung ablaufen, im KWEA wird man dich dann, wenn du deine probleme überzeugend darlegst, zum psychiater überweisen. dieser ist entweder gleich direkt im KWEA oder ein vertragsarzt des KWEA. bei zweiterem müßtest du nochmal einen extratermin vereinbaren.
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Marek
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« Antworten #8 am: 29. März 2010, 07:20:38 »

Hi,

ich habe eine Ankündigung zur Heranziehung zum Grundwehrdienst erhalten.

Neuester stand: Muss jetzt nächsten Monat zum KWEA zu einer ärztlichen Untersuchung.

Bin mal gespannt Smiley


Marek
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Marek
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« Antworten #9 am: 19. Mai 2010, 07:02:53 »

Hi,

ich wurde letzten Monat ausgemustert Smiley

Danke für eure Hilfe! Ohne die wäre es mir nicht gelungen.


Ciao

Marek
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