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Autor Thema: Nachmusterung nach erfolgreichen Kdv Antrag!  (Gelesen 627 mal)
Leshan
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Beiträge: 1


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« am: 4. März 2010, 04:48:05 »

hey leute habe folgendes problem.....
bin 21 jahre alt... abiturient bald fertig mit dem abi... und meine kdv wurde anerkannt!

wurde damals(knapp 8monate her) mit t2 gemustert und will und kann aus religösen gründen nicht zur....... bundeswehr soviel erstmal dazu

naja mitlerweile habe ich die chance auf einen studiums platz in den niederlanden und leider kommt mir da der zivil dienstin die quere!
möchte nicht 9monate in den sand setzen und meinen studiums platz in den niederlanden deswegen aufgeben!

wie kann ich denn jetzt am besten vorgehen ?
ich muss an die dienstelle für zivildienstleistende doch sowas wie eine ärztliche nachuntersuchung beantrage oder nicht?wie mach ich das denn genau?
achso grund dafür sind heftige rücken und nacken schmerzen unter denen  ich seid monaten leide, desweiteren habe ich auch atem probleme .
naja würde mich sehr über schnelle hilfe freuen
mfg leshan
« Letzte Änderung: 4. März 2010, 04:59:45 von Leshan » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 4. März 2010, 12:53:02 »

hey leute habe folgendes problem.....
bin 21 jahre alt... abiturient bald fertig mit dem abi... und meine kdv wurde anerkannt!

Dann hast du den Antrag aber wirklich etwas sehr früh gestellt...

wurde damals(knapp 8monate her) mit t2 gemustert und will und kann aus religösen gründen nicht zur....... bundeswehr soviel erstmal dazu

Im Zeitpunkt der Musterung warst du aber nicht einberufbar, deswegen hättest du - Religion hin oder her - erstmal keinen Antrag stellen sollen.

...
möchte nicht 9monate in den sand setzen und meinen studiums platz in den niederlanden deswegen aufgeben!

wie kann ich denn jetzt am besten vorgehen ?

Die Frage ist jetzt aber wirklich etwas sehr pauschal.

ich muss an die dienstelle für zivildienstleistende doch sowas wie eine ärztliche nachuntersuchung beantrage oder nicht?wie mach ich das denn genau?

Du kannst beim Bundesamt für den Zivildienst einen Antrag auf ärztliche Untersuchung stellen, hierfür musst du darlegen, dass sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung geändert hat.

Beim BAZ ist aber - rein statistisch - eine Änderung des Tauglichkeitsgrades unwahrscheinlicher als es beim Kreiswehrersatzamt wäre.
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