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Autor Thema: Nachmusterung als anerkannter KDV  (Gelesen 12275 mal)
BerndK
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« am: 14. Dezember 2006, 18:57:23 »

Hi !

Erstmal bin ich froh darüber das ich dieses Forum hier gefunden habe. Ich weiß nicht so recht ob dieser Beitrag hier so recht hinpasst, aber ich hab n ziemliches Problem und stecke total in der Klemme ...

Vor ca. 3 Jahren wurde ich mit dem Tauglichkeitsgrad T2 gemustert, habe aber zeitgleich einen KDV-Antrag an das Bundesamt für Zivildienst gestellt, der auch anerkannt wurde. Nach meiner Ausbildung erhielt ich einen befristeten Vertrag für 12 Monate bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Während dieser Zeit wurde ich einmal vom BAZ (Bundesamt für Zivildienst) zurückgestellt. Vor 4 Wochen lief mein Vertrag aus und ich habe erneut einen befristeten Vertrag für 12 Monate erhalten, der bis Ende Januar 2008 läuft. Wieder einmal habe ich den Vertrag zum BAZ geschickt, dem Antrag auf erneute Zurückstellung konnte aber leider nicht stattgegeben werden.

Nun zu meinem Problem. Ich leider seit meiner Geburt an nächtlichem Einnässen (Enuresis Nocturna), habe dies aber aus Scham bei der Musterung nicht angegeben und auch in keinster Weise bei den Schreiben an das BAZ erwähnt. Ich habe einiges diesbezüglich probiert, von Tabletten über Klingelmatten, Kuren, Blasenspiegelungen, Ultraschall, Psychologie, Neurologie, etc.

Nun zu meiner weiteren Situation .... Ich habe mehrere Möglichkeiten ...

1. Ich könnte mir eine Zivistelle fürs Frühjahr suchen um dann nach den 9 Monaten Zivi wieder in meinen Arbeitsvertrag zu kommen und evtl. auf eine unbefristete Übernahme hoffen.

2. Ich könnte bis Dezember 2007 warten um noch ein wenig das volle Gehalt "auszukosten". Wenn ich dann aber Ende Dezember 2007 meinen Zividienst antrete komme ich über meine Vertragslaufzeit bei meinem Arbeitgeber hinaus und bin dann definitiv ausgeschieden und hätte keine Möglichkeit wieder in dieses Unternehmen "hineinzukommen".

3. Siehe nachfolgender Text ....

Nun meine Frage ...

Ist es mir möglich eine Nachmusterung bei meinem zuständigen Kreiswehrersatzamt einzureichen um Ihnen mein nächtliches Einnässen bekannt zu geben.
Ist es überhaupt ein Ausmusterungsgrund ?
Habe ich noch die Möglichkeit, da ich ja bereits schon einmal gemustert wurde ?

Über eure Antworten wäre ich sehr sehr sehr dankbar.

MfG BerndK
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svennie
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« Antworten #1 am: 14. Dezember 2006, 19:49:24 »

Ist es mir möglich eine Nachmusterung bei meinem zuständigen Kreiswehrersatzamt einzureichen um Ihnen mein nächtliches Einnässen bekannt zu geben.

Es gibt keine "Nachmusterung", allenfalls eine Überprüfungsuntersuchung. Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind die Kreiswehrersatzämter aber überhaupt nicht zuständig, es müsste eine "ärztliche Untersuchung" beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden.

Ist es überhaupt ein Ausmusterungsgrund ?

Grundsätzlich schon, das BAZ wird da aber anderer Meinung sein. Man müsste halt nachweisen, inwieweit dich dies beim Grundwehrdienst einschränken würde.

Habe ich noch die Möglichkeit, da ich ja bereits schon einmal gemustert wurde ?

Wie bereits geschrieben, es gibt keine "Nachmusterung".
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BerndK
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« Antworten #2 am: 14. Dezember 2006, 20:46:01 »

Zitat
Es gibt keine "Nachmusterung", allenfalls eine Überprüfungsuntersuchung. Für anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind die Kreiswehrersatzämter aber überhaupt nicht zuständig, es müsste eine "ärztliche Untersuchung" beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt werden.

Darf ich das jetzt so verstehen, das nach meinem anerkannten KDV-Antrag nur noch das Bundesamt für Zivildienst für mich zuständig ist ? Mein zuständiges Kreiswehrersatzamt ist nach meiner Verweigerung "aus dem Schneider" ?

Zitat
Grundsätzlich schon, das BAZ wird da aber anderer Meinung sein. Man müsste halt nachweisen, inwieweit dich dies beim Grundwehrdienst einschränken würde.

Was bedeutet hier grundsätzlich schon ? Entweder es ist ein Ausmusterungsgrund oder es ist keiner ... Hätte ich bei meiner Musterung das Problem angegeben wäre ich ausgemustert worden und hätte auch keinen         
Ersatzdienst leisten müssen aber da ich jetzt verweigert habe ist es auf einmal kein Grund mehr auf den Ersatzdienst verzichten zu dürfen ? Irgendwas versteh ich an der Sache nicht ...
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svennie
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« Antworten #3 am: 14. Dezember 2006, 20:55:50 »

Darf ich das jetzt so verstehen, das nach meinem anerkannten KDV-Antrag nur noch das Bundesamt für Zivildienst für mich zuständig ist ? Mein zuständiges Kreiswehrersatzamt ist nach meiner Verweigerung "aus dem Schneider" ?

ja, du Zuständigkeit endete mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Den Antrag hast du vermutlich viel zu früh gestellt.

Was bedeutet hier grundsätzlich schon ? Entweder es ist ein Ausmusterungsgrund oder es ist keiner ...

Der Arzt könnte folgende (verschiedenen) Gedanken haben:

a) Oh je, der Arme, da wird er ja ausgelacht wenn er immer ins Bett macht, der ist nicht gemeinschaftsfähig

b) dann soll er halt vor dem Schlafen noch mal aufs Klo gehen

c) jaja, der kann mir ja viel erzählen

Hätte ich bei meiner Musterung das Problem angegeben wäre ich ausgemustert worden und hätte auch keinen         
Ersatzdienst leisten müssen aber da ich jetzt verweigert habe ist es auf einmal kein Grund mehr auf den Ersatzdienst verzichten zu dürfen ?Irgendwas versteh ich an der Sache nicht ...

Du verstehst nicht, dass es im Zweifel nicht auf irgendwelche Diagnosen ankommt sondern auf die Schlussfolgerungen, die man aus ihnen zieht.

Was der Arzt bei der Musterung (wie auch bei einer ärztlichen Untersuchung im Auftrage des BAZ) machen soll ist eine sogenannte Belastbarkeitsprognose. Macht er aber nicht, er orientiert sich an irgendwelchen Tabellen mit Beispiel in die sich so einiges hineininterpretieren lässt. Dass du ins Bett machst ist für den Dienstablauf normalerweise ja nicht wirklich ein Problem, beim Zivildienst mit Heimschlaferlaubnis wohl sicher noch weniger. Und so könnte das BAZ eben (theoretisch) argumentieren.
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BerndK
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2006, 21:36:21 »

wir werden sehen, habe sämtliche dokumente hier die mir meine krankheit bescheinigen, war unter anderem schon in charité und in hamburg deswegen ... am besten ich werde nochmal einen brief an das bundesamt schicken und denen das mal schildern, wenn ich neuigkeiten hab meld ich mich ...
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. Dezember 2006, 22:17:41 »

... am besten ich werde nochmal einen brief an das bundesamt schicken und denen das mal schildern, wenn ich neuigkeiten hab meld ich mich ...

Ich würde hier lediglich eine ärztliche Untersuchung beantragen mit dem Hinweis, der Gesundheitszustand hätte sich seit der Musterung verändert.

Das BAZ würde es nämlich ansonsten fertig bringen, aufgrund der übersandten Akten irgendeine (merkwürdige) Entscheidung zu treffen, die im Zweifel nicht sinnvoll anfechtbar ist, denn es handelt sich ja um Tatsachen, die dir im Zeitpunkt der Musterung bereits bekannt waren.

Ich würde die Unterlagen also erst dem Arzt übergeben und sie keinesfalls dem Antrag auf eine ärztliche Untersuchung quasi als Begründung beifügen.
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BerndK
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« Antworten #6 am: 15. Dezember 2006, 13:56:16 »

Okay, danke, dein Verschlag kling plausibel. Ich werde noch dieses Wochenende einen Brief verfassen und ihn gleich am Montag an das Bundesamt schicken.
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BerndK
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« Antworten #7 am: 15. Dezember 2006, 16:51:18 »

Nochmal was anderes. Angenommen das BAZ stimmt dem ganzen nicht zu, kann ich's dann nochmal auf die Schiene versuchen ... Antrag beim Kreiswehrersatzamt den KDV-Antrag zurückzuziehen, das die mich nochmal mustern und denen dann das Problem bei der erneuten Musterung zu schildern um so dann ausgemustert zu werden ...
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svennie
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« Antworten #8 am: 15. Dezember 2006, 18:23:24 »

Nochmal was anderes. Angenommen das BAZ stimmt dem ganzen nicht zu...

Das wird nicht passieren, da eine Änderung des Gesundheitszustandes anzunehmen ist, weil 2 Jahre seit der Musterung vergangen sind. Eine etwaige Einberufung ohne vorherige Untersuchung dürfte dann rechtswidrig sein.

...kann ich's dann nochmal auf die Schiene versuchen ... Antrag beim Kreiswehrersatzamt den KDV-Antrag zurückzuziehen,

Nein, so bestimmt nicht. Es ist ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu erklären und zwar beim Bundesamt für den Zivildienst und nicht beim KWEA. Danach ist dann wieder das KWEA zuständig.

das die mich nochmal mustern

Nochmal: Eine weitere Musterung sieht das Gesetz in diesem Fall nicht vor, nur (bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern) eine "ärztliche Untersuchung), ansonsten eine "Überprüfungsuntersuchung" bzw. "Prüfung der Verfügbarkeit". Die rechtlichen Voraussetzungen sind aber in etwa die gleichen.
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