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Autor Thema: KDV-Antrag zurückziehen, wie genau?  (Gelesen 17609 mal)
SSJ
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« am: 6. März 2007, 20:26:16 »

Also,

ich habe psychische Probs. und könnte bei einer Diensttauglichkeitsuntersuchung, wenn ich die schildere, dann ausgemustert werde. Doch das kann ich nicht.
Habe dies Probleme schon seit Jahren, bin aber deswegen noch nie um Arzt gegangen.

Deswegen ziehe ich mein KDV-Antrag zurück.

WIe soll ich das formulieren?
Reicht ein kurzer Satz aus, oder wie?
Kann das "Zurückziehen" abgelehnt werden, oder ist das reine Formsache?

Danke.
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svennie
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« Antworten #1 am: 6. März 2007, 21:02:40 »

Also,

ich habe psychische Probs. und könnte bei einer Diensttauglichkeitsuntersuchung, wenn ich die schildere, dann ausgemustert werde. Doch das kann ich nicht.

Ich nehme an, du willst nicht, kannst aber schon.

Habe dies Probleme schon seit Jahren, bin aber deswegen noch nie um Arzt gegangen.

Das macht nichts.

Deswegen ziehe ich mein KDV-Antrag zurück.

WIe soll ich das formulieren?

"Ich bin nicht mehr durch mein Gewissen gehindert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten."

Reicht ein kurzer Satz aus, oder wie?

ja.

Kann das "Zurückziehen" abgelehnt werden,

nein

oder ist das reine Formsache?

Es ist ein Verzicht auf das Grundrecht auf Kriegsdiensatverweigerung mit der Folge, dass es dir nicht mehr gestattet ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Damit fällt der Zivildienst flach und du unterliegst der Wehrpflicht.
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SSJ
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« Antworten #2 am: 7. März 2007, 12:21:51 »

Jo, danke für die HIlfe.

Ich werde mich meinen psychischen Problemen gg. einem Arzt stellen müssen und zwar spätestens dann wenn das KWEA mich wieder einberuft. Schweigend Unentschlossen
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Dave
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« Antworten #3 am: 26. April 2007, 09:54:24 »

Dann ist es womöglich zu spät Denn wenn die Einberufung kommt hast du womöglich nur 1 Monat zeit zu reagieren, Dann stehst du schon in der Kaserne, und nur 14 Tage um der Einberufung zu wiedersprechen wofür du aber keine Wiederspruchs Gründe hast.
Es sei denn du willst erst in der Kaserne auf deine Probleme aufmerksam machen...

Du hast den Wehrdienst also schon erfolgreich verweigert. Wahrum hast du bei der Mustertung nicht bereits auf deine Probleme aufmerksamm gemacht?

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AndyF
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« Antworten #4 am: 21. Mai 2007, 16:24:04 »

Hi, ich (20 Jahre, Schule vor kurzem abgeschlossen) bin neu in diesem Forum und überlege ebenfalls, meinen KDV-Antrag zurückzuziehen. Meine Frage: gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, ab wann dies nicht mehr möglich ist?
Ich habe vom Bundesamt für Zivildienst den Bescheid erhalten, dass ich (nach mehrmaligem Verschieben) bis zum 29. Mai definitiv eine Zivildienststelle haben muss, da ich andernfalls irgendwo deutschlandweit eingesetzt werde. In diesem Fall würde ich den Wehrdienst präferieren, da Ort und Art der Zivildienststelle mir dann zu ungewiss wären. Ich erhalte eventuelle Zusagen für die Zivi-Stellen bei denen ich mich bereits beworben habe erst Ende Mai, bzw. Anfang Juni. Kann ich dann notfalls, wenn keine der Stellen zusagt, meinen KDV-Antrag revidieren?
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svennie
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« Antworten #5 am: 21. Mai 2007, 17:03:00 »

Meine Frage: gibt es einen bestimmten Zeitpunkt, ab wann dies nicht mehr möglich ist?

nein.

Kann ich dann notfalls, wenn keine der Stellen zusagt, meinen KDV-Antrag revidieren?

Nein aber du kannst jederzeit auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.
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AndyF
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« Antworten #6 am: 21. Mai 2007, 17:13:01 »

Alles klar, dann bin ich ja beruhigt, danke
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sontyp
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« Antworten #7 am: 7. September 2007, 13:49:46 »

So, ich mische mich da jetzt grad mal dazu ein Zwinkernd


Bin mir nicht sicher, ob das hier schon beantwortet wurde, aber ich habe seit heute meine Einberufung zum Zivildienst vorliegen.
Möchte jedoch diesen aus diversen Gründen nicht antreten, und meinen KDV-Antrag zurückziehen.
Muss ich das möglichst schnell machen, oder kann ich das etwas gemächlicher machen und erst nächste Woche einen entsprechenden Brief ans Bundesamt für den Zivildienst schicken?
« Letzte Änderung: 7. September 2007, 14:01:58 von sontyp » Gespeichert
svennie
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« Antworten #8 am: 7. September 2007, 14:48:30 »

Bin mir nicht sicher, ob das hier schon beantwortet wurde, aber ich habe seit heute meine Einberufung zum Zivildienst vorliegen.
Möchte jedoch diesen aus diversen Gründen nicht antreten, und meinen KDV-Antrag zurückziehen.

Den KDV-Antrag zurückzuziehen macht keinen Sinn, über den Antrag ist doch längst entschieden worden.

Du müsstest auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Muss ich das möglichst schnell machen, oder kann ich das etwas gemächlicher machen und erst nächste Woche einen entsprechenden Brief ans Bundesamt für den Zivildienst schicken?

Wann soll denn der Zivildienst angetreten werden.
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sontyp
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« Antworten #9 am: 7. September 2007, 19:31:37 »

oh, stimmt sorry, hab mich falsch ausgedrückt (zum ersten)

zum zweiten: Beginn des Zivildienstverhältnisses, oder wie's auch immer heißt, is am 16.10.
Läge also schon nach dem 1.10. (diese erleuchtung!), sprich bei mir im 3. Semester.


Eben habe ich jedoch entdeckt, dass ich mich schon jetzt zurückmelden kann - habe ich auch getan - und somit halte ich gerade jetzt meine Studienbescheinigung fürs 3. Semester in der Hand.
Kann also getrost ablassen von einem KDV-Verzicht, sehe ich das richtig?
Mein Plan ist jetzt einfach, die nächsten Tage meinem Sachbearbeiter vom Ziviamt zu schreiben, in dem ich Einspruch erhebe.

Könnte mir dazu bitte jemand sagen, nach welchem Gesetz genau festgelegt ist, dass man ab dem 3. Semester eine Begründung hat, den Zivildienst nicht zu diesem Zeitpunkt ableisten zu müssen? So dass ich in etwa formulieren kann

Sehr geehrter Herr <egal>,

In Ihrem letzten Schreiben wiesen Sie mir eine Zivistelle zu <blah...>, laut Gesetzt [hier würde ich gerne den richtigen Paragrafen zitieren, bzw. eifnach seine Nummer nennen] habe ich mit meiner Studienbescheinigung eine Begründung im Anhang mitgeschickt, warum ich diesen Dienst nicht antreten kann.

oder so, auf die exakte formulierung kommt es mir hier nicht an, mich interessiert nur der §Paragraf. Danke schonmal =)
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svennie
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« Antworten #10 am: 7. September 2007, 22:10:42 »

oh, stimmt sorry, hab mich falsch ausgedrückt (zum ersten)

zum zweiten: Beginn des Zivildienstverhältnisses, oder wie's auch immer heißt, is am 16.10.
Läge also schon nach dem 1.10. (diese erleuchtung!), sprich bei mir im 3. Semester.


Eben habe ich jedoch entdeckt, dass ich mich schon jetzt zurückmelden kann - habe ich auch getan - und somit halte ich gerade jetzt meine Studienbescheinigung fürs 3. Semester in der Hand.

Auf die Bescheinigung käme es letztlich nicht mal an.

Kann also getrost ablassen von einem KDV-Verzicht, sehe ich das richtig?

vermutlich, vorausgesetzt die Einspruchsfrist ist noch nicht verstrichen.

Mein Plan ist jetzt einfach, die nächsten Tage meinem Sachbearbeiter vom Ziviamt zu schreiben, in dem ich Einspruch erhebe.

Erhebe mal lieber Widerspruch, einen Einspruch kennt das Zivildienstgesetz nämlich nicht. Frist beachten!

Könnte mir dazu bitte jemand sagen, nach welchem Gesetz genau festgelegt ist, dass man ab dem 3. Semester eine Begründung hat, den Zivildienst nicht zu diesem Zeitpunkt ableisten zu müssen? So dass ich in etwa formulieren kann

§ 11 Zivildienstgesetz.

Sehr geehrter Herr <egal>,

In Ihrem letzten Schreiben wiesen Sie mir eine Zivistelle zu <blah...>, laut Gesetzt [hier würde ich gerne den richtigen Paragrafen zitieren, bzw. eifnach seine Nummer nennen] habe ich mit meiner Studienbescheinigung eine Begründung im Anhang mitgeschickt, warum ich diesen Dienst nicht antreten kann.

neeeee, besser:

gegen den Einberufungsbescheid vom xx.xx.xx erhebe ich Widerspruch. Der Einberufungsbescheid ist rechtswidrig und daher aufzuheben. Ich kann der Heranziehung zum Zivildienst entgegenhalten, dass eine Einberufung für mich wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Ich befinde mich am dem 1. Oktober 2007 im 3. Semester eines Hochschulstudiums, einen Nachweis füge ich bei. Sofern mich die Aufhebung des Einberufungsbescheids nicht rechtzeitig erreicht, werde ich beim zuständigen Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung de Widerspruchs beantragen.

oder so, auf die exakte formulierung kommt es mir hier nicht an, mich interessiert nur der §Paragraf. Danke schonmal =

Was nützt der Paragraph, wenn die Formulierung Käse ist!? Du kannst den Dienst ja antreten...
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sontyp
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« Antworten #11 am: 8. September 2007, 13:34:04 »

zum letzten: ja, klar, habe das etwas überspitzt formuliert. Zwinkernd

auf jeden Fall mal ein großes Danke! für die ausgiebige Hilfe, jetzt weiß ich endlich genaues. Sehr gut.
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sontyp
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« Antworten #12 am: 22. September 2007, 01:48:12 »

Hallo nochmal...

ich möchte grad nochmal kurz fragen, ob jemand hier weiß, was denn die vom Ziviamt / KWEA alles von mir brauchen, damit sie mich, da ich mich nun (bzw. ab 1.10.) im 3. Semester befinde, tatsächlich in Ruhe lassen...

habe denen das letzte mal besagten Widerspruch geschickt, dazu einer offiziellen Studienbescheinigung... ok, kam ein Brief zurück dass das akzeptiert wurde, anbei noch so ein Formular, das auch nochmal eine Bestätigung darstellt und welches ich ausfüllen und offiziell vom entsprechenden Amt in unsrer Fakultät unterschreiben lassen sollte.
Auch wenn die Sekretärin da sowas noch nie gesehen hatte,hab ich das ausgefüllte Ding jetzt inklusive Stempel und Unterschrift.
Das müsste doch zur endgültigen Zurückstellung reichen, oder?

bzw. Zurückstellung für dieses Semester, im nächsten Semester muss ich denen dann ja wohl wieder eine aktuelle Bescheinigung schicken, so wie ich das sehe...

gruß
matthias
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« Antworten #13 am: 22. September 2007, 12:20:34 »

Hallo nochmal...

ich möchte grad nochmal kurz fragen, ob jemand hier weiß, was denn die vom Ziviamt / KWEA alles von mir brauchen, damit sie mich, da ich mich nun (bzw. ab 1.10.) im 3. Semester befinde, tatsächlich in Ruhe lassen...

Das Gesetz ist etwas schwammig formuliert, es orientiert sich an Beispielen, die aussagen sollen, wann in der Regel eine besondere Härte vorliegt. Sie liegt i. d. R. vor, wenn man das 3. Semester eines Hochschulstudiums erreicht hat. Nachweisen kann man dies in aller Regel mit einer entsprechenden Bescheinigung aus der eben genau das hervorgeht.

habe denen das letzte mal besagten Widerspruch geschickt, dazu einer offiziellen Studienbescheinigung... ok, kam ein Brief zurück dass das akzeptiert wurde,

was stand denn da genau?

anbei noch so ein Formular, das auch nochmal eine Bestätigung darstellt und welches ich ausfüllen und offiziell vom entsprechenden Amt in unsrer Fakultät unterschreiben lassen sollte.

hm, entweder wurde das nun akzeptiert oder nicht.  Huch

bzw. Zurückstellung für dieses Semester, im nächsten Semester muss ich denen dann ja wohl wieder eine aktuelle Bescheinigung schicken, so wie ich das sehe...

Das hängt vom genauen Wortlaut der Bescheids ab. Häufig enthält der Bescheid die Auflage, halbjährlich nachzuweisen, dass man noch (im selben Studiuengang) studiert.
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sontyp
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« Antworten #14 am: 22. September 2007, 18:12:50 »

Den genauen Wortlaut kann ich dir gern sagen:

"auf Ihren Antrag [...] ergeht folgender Bescheid:
Der Einberufungsbescheid vom ... wird nach §21 ZDG widerrufen. Bitte vernichten Sie den Ihnen übersandten Einberufungsbescheid und die sonstigen Unterlagen.
Zur weiteren Bearbeitung Ihres Zurückstellungsantrages bitte ich Sie, die als Anlage beigefügte Fachbereichsleiterbescheinigung ausfüllen und unterschreiben zu lassen und an mich zurück zu senden.
Als Posteingang habe ich den 2.10.2007 vorgemerkt.

Zusätzlicher Hinweis (nicht Bestandteil dieses Bescheids):
Aufgrund des Widerrufes des Einberufungsbescheides [vom ...] dürfte sich Ihr Widerspruch erledigt haben."


So steht's geschrieben, und habe auch kein Problem damit das denen zurückzuschicken, da ich den Wisch ja ausgefüllt und abgestempelt hier habe. Natürlich zusätzlich noch eine Bestätigung dass ich deren Unterlagen vernichtet habe (froh, die loszuwerden, bin ich ja =D).

gruß
matthias
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