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Autor Thema: Antrag auf Nachmusterung vor Beginn des Zivildienstes? Befreiung?  (Gelesen 1875 mal)
DeeS211
Newbie
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Beiträge: 3


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« am: 2. Februar 2010, 18:16:40 »

Hallo liebe Community,

ich habe eine dringende Frage.

Ich wurde vor etwa 3 Jahren gemustert und habe die Tauglichkeitsstufe T2 (bedingt wehrdienstfähig) erhalten.

Dannach habe ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt der auch angenommen wurde. Ich bin zur Zeit in Ausbildung und müsste dannach meinen Zivildienst ableisten.

Jedoch wäre es für mich beruflich besser wenn ich den Zivildient umgehen könnte da ich dann meine Lehrzeit nicht verkürzen müsste um im Sommer 2011 mein Studium zu beginnen.

Gibt es eine Möglichkeit eine Nachmusterung zu beantragen, da meine Musterung ja schon 3 Jahre her ist.

Brauche ich bei Ausmusterung keinen Zivildienst mehr leisten?

Wäre super wenn mir einer darauf eine Antwort geben könnte.

Danke
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 2. Februar 2010, 19:54:16 »

Ich wurde vor etwa 3 Jahren gemustert und habe die Tauglichkeitsstufe T2 (bedingt wehrdienstfähig) erhalten.

Du hast den Tauglichkeitsgrad wehrdienstfähig und den Verwendungsgrad verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten erhalten.

Dannach habe ich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt der auch angenommen wurde. Ich bin zur Zeit in Ausbildung und müsste dannach meinen Zivildienst ableisten.

Warst du zum Zeitpunkt der Musterung überhaupt einberufbar? Wenn nein, warum hast du einen KDV-Antrag gestellt?

Jedoch wäre es für mich beruflich besser wenn ich den Zivildient umgehen könnte da ich dann meine Lehrzeit nicht verkürzen müsste um im Sommer 2011 mein Studium zu beginnen.

Hm, sowas sollte man sich überlegen, bevor man sich auf seine Grundrechte beruft und damit die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung etwa verdoppelt.

Gibt es eine Möglichkeit eine Nachmusterung zu beantragen, da meine Musterung ja schon 3 Jahre her ist.

Du kannst eine ärztliche Untersuchung beim Bundesamt für den Zivildienst beantragen.

Brauche ich bei Ausmusterung keinen Zivildienst mehr leisten?

Wer nicht wehrdienstfähig ist, ist auch nicht zivildienstfähig. Alles andere würde auch keinen Sinn ergeben.
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