@ alexis: meinst du wirklich der vom KWEA würde auf die Idee kommen, da nachzuhaken? Der hat doch bestimmt besseres zu tun, da die Kapazitäten in den KWEA doch sowieso ausgelastet sind, oder?
Was das FSJ angeht weiß ich allerdings nicht, ob mir das nachträglich als Zivildienstersatz angerechnet werden würde (wenn ich nach Antritt des FSJ erst gemustert würde). Mein PoWi-Lehrer hat jedenfalls erzählt, dass bei seinem Stiefsohn das FSJ nicht nachträglich anerkannt wurde.
Insofern würde es mich schon interessieren, ob ich mir Hoffnungen machen kann.
Also wahrscheinlich ist es sicher nicht, dass der da nachhakt - Behörde und Winterschlaf kann man normalerweise schon als Synonym sehen ...
Zu dem FSJ vor einer Musterung - lies mal
http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/BJNR000100960.htmldas Zivildienstgesetz §14c Freiwilliges Jahr Abschnitt 1 und 3
(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich
n a c h ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz schriftlich verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf zusammenhängende Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub (Vollzeittätigkeit) zu umfassen. Die Verpflichtung ist gegenüber einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassen ist.
...
"
3) Weisen anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nach, dass sie Dienst gemäß Absatz 1 geleistet haben, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall. Wird der Dienst vorzeitig beendet, so ist die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den Zivildienst anzurechnen."
Für mich als juristischer Laie scheint das die Aussage Deines Lehrers zu bestätigen -
allerdings ist nicht 100% sicher ob bei vorheriger Ableistung eines FSJ (vor Anerkennung als KDV) nicht auch eine Anrechnung möglich ist ... wenn Dir hier im Forum keiner weiterhelfen kann, empfehle ich die Platform zentralstelle-kdv.de - die sollten da weiterhelfen können.