User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Zurückstellung wegen Urlaub  (Gelesen 1207 mal)
blissneso
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« am: 12. Januar 2010, 15:02:47 »

Servus hier,

ich hab ein Problem mit meiner Einberufung.
Ich schreib im Juni mein Abitur und muss zum 1. Juli 2010 höchstwahrscheinlich (99,9%) beim Bund antreten. Dieses Jahr fallen die Abiturprüfungen in Bayern sehr ungelegen, sodass man an Pfingsten nicht wegfliegen kann und nach dem 25.6. (Tag der Entlassung) ist auch keine Zeit mehr. Ich möchte halt meinen Sommer noch genießen. Lächelnd
Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich erst zum 1. Oktober eingezogen werde??
Die bekommen mich ja sowieso noch die 9 Monate lang und dann hätte ich vor meinem Wehrdienstantritt 3 Monate Pause und nach dem Wehrdienst bis zum Studium noch 3 Monate Pause. Wenn ich zum 1. Juli eingezogen werde, habe ich vom 1. April bis zum Oktober "nichts" zu tun.
Da muss es doch eine Möglichkeit geben erst zum 1. Oktober einberufen zu werden oder?
Ist es möglich den Wehrdienst vllt um 1 Woche zu verschieben??

Ich hoffe es gibt irgendeine Lösung!!

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Mfg blissneso
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 12. Januar 2010, 15:25:43 »

ich hab ein Problem mit meiner Einberufung.
Ich schreib im Juni mein Abitur und muss zum 1. Juli 2010 höchstwahrscheinlich (99,9%) beim Bund antreten.

Das schließt du woraus?

Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich erst zum 1. Oktober eingezogen werde??

Möglichkeiten gibts da schon, nur werden sie dir nicht unbedingt gefallen. Ggf. könntest du einen KDV-Antrag stellen oder es alternativ mit einem Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung versuchen.

Da muss es doch eine Möglichkeit geben erst zum 1. Oktober einberufen zu werden oder?

Weil du Urlaub machen möchtest? Nein.

Ist es möglich den Wehrdienst vllt um 1 Woche zu verschieben??

 Zwinkernd

Nein! Oder glaubst du, man verschiebt für dich die Grundausbildung um eine Woche!?
Gespeichert
blissneso
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 12. Januar 2010, 15:35:11 »

ich hab ein Problem mit meiner Einberufung.
Ich schreib im Juni mein Abitur und muss zum 1. Juli 2010 höchstwahrscheinlich (99,9%) beim Bund antreten.

Das schließt du woraus?


Hab da im Kreiswehrersatzamt angerufen. Die haben mir das gesagt.



Wenn ich einen KDV Antrag stelle fängt dann der Zivildienst nicht auch am 1. Juli an? Ist doch eigentlich die selbe Regelung habe ich gedacht. Und dann hab ich ja das selbe Problem.


Irgendwelche anderen Vorschläge wie man das um ein viertel Jahr hinauszögern kann? Vielleicht irgendwelche Aktivitäten die ich da machen kann im Sommer damit sich das verschiebt??



Ist es möglich den Wehrdienst vllt um 1 Woche zu verschieben??

 Zwinkernd

Nein! Oder glaubst du, man verschiebt für dich die Grundausbildung um eine Woche!?

Ja ich weiß nicht wie hier die Struktur ist!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 12. Januar 2010, 22:51:41 »

Hab da im Kreiswehrersatzamt angerufen. Die haben mir das gesagt.

Dann muss da aber jemand in die Glaskugel geguckt haben...

Wenn ich einen KDV Antrag stelle fängt dann der Zivildienst nicht auch am 1. Juli an?

Warum sollte er? Gibt es denn schon einen Zivildienstplatz für dich?

Ist doch eigentlich die selbe Regelung habe ich gedacht. Und dann hab ich ja das selbe Problem.

Die Regelungen des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes ähneln sich zwar, was die Heranziehung angeht, gehen sie in der Praxis aber vollkommen in eine andere Richtung. Während das Kreiswehrersatzamt einem Wehrpflichtigen einfach an einen (kleinen) Teil der Wehrpflichtigen eine Einberufung zustellt, so setzt das Bundesamt für den Zivildienst darauf, dass sich die Zivildienstpflichtigen selbst ans Messer liefern, in dem sie einen Einebrufungsvorschlag unterbreiten. Hierzu werden sie einfach - irgendwann - aufgefordert.

Irgendwelche anderen Vorschläge wie man das um ein viertel Jahr hinauszögern kann? Vielleicht irgendwelche Aktivitäten die ich da machen kann im Sommer damit sich das verschiebt??

Ich weiß nicht, an was du da denkst. Du könntest einen Ausbildungsplatz nachweisen, dann wird man dich zurückstellen. Aber der Wunsch, Urlaub machen zu wollen, hindert eben keine Einberufung.

Ja ich weiß nicht wie hier die Struktur ist!!

Dann fürchte ich, deine Ausbilder und Hilfsausbilder werden noch eine Menge Spaß mit dir haben. Wenn du dann im Gleichschritt mit 50 anderen zur Essensausgabe marschieren darfst kannst du ja mal fragen, ob du nicht auch ne Stunde später gehen kannst.  Zwinkernd
Gespeichert
blissneso
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 13. Januar 2010, 16:25:56 »

Was soll das heißen, dass der da in die Glaskugel gekuckt hat?^^
Ist die Wahrscheinlichkeit erst am 1.Okt eingezogen zu werden doch etwas höher??


Nein, habe keinen Zivildienstplatz.
Habe ja aber auch vor zur Bundeswehr zu gehen!
Aber als aller-allerletzter Ausweg müsste ich mir das nochmal überdenken!!


Nein eine Ausbildung will ich deswegen nicht gleich machen ZwinkerndLächelnd
Ich stell mir da so etwas vor wie ein Praktikum, zum Beispiel so ein 3 Wochenpraktikum, welches man nicht unbedingt immer bekommt.
Solche Aktivitäten meine ich!
Meinst du das ist ein Zurückstellungsgrund??
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 13. Januar 2010, 23:31:07 »

Was soll das heißen, dass der da in die Glaskugel gekuckt hat?^^

Das soll heißen, dass er nicht wissen kann, dass du zum 1. Juli einberufen wirst, weil darüber noch nicht entschieden ist. Es ist natürlich möglich, dass du zu diesem Dienstantrittstermin einberufen wirst, sicher ist das aber nicht.

Ist die Wahrscheinlichkeit erst am 1.Okt eingezogen zu werden doch etwas höher??

Meine Glaskugel ist leider defekt. Es besteht aber durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt nicht einberufen wirst.

Nein, habe keinen Zivildienstplatz.

Natürlich hast du keinen, du bist ja auch kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Demnach dürfte eine Einberufung zum Zivildienst zum 1.7. wohl kaum möglich sein. Das ist jetzt im Übrigen ein Wink mit dem Zaunpfahl ...

Habe ja aber auch vor zur Bundeswehr zu gehen!

ja aber nur nach deinen Spielregeln, also nach einer Auslandsreise. Und weil das KWEA dieses Spielchen so wohl kaum mitspielen wird, müsstest du halt überlegen was du machst. Ob das SPiel nach deinen Regeln gespielt werde soll oder nach den Regeln der Behörde.

Aber als aller-allerletzter Ausweg müsste ich mir das nochmal überdenken!!

Es hat niemand davon gesprochen, dass du Zivildienst leisten sollst. Alleine schon der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hindert die Einberufung. Ob der Antrag letztlich Erfolg haben wird oder mangels ausreichender Begründung oder wegen Formfehlern ohnehin zur Ablehnung führen muss, ist ein ganz anderes Thema.

Nein eine Ausbildung will ich deswegen nicht gleich machen ZwinkerndLächelnd
Ich stell mir da so etwas vor wie ein Praktikum, zum Beispiel so ein 3 Wochenpraktikum, welches man nicht unbedingt immer bekommt.
Solche Aktivitäten meine ich!
Meinst du das ist ein Zurückstellungsgrund??

Es ist keiner. Du verlierst nichts, wenn du das Praktikum später oder überhaupt nicht machst.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits