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Autor Thema: KDV und "echtes" duales Studium, Berufsausbildung bereits absolviert  (Gelesen 1353 mal)
lancr
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« am: 22. Dezember 2009, 18:26:28 »

Hallo,

Ich bin mittlerweile 23 Jahre alt und seit 5 Jahren anerkannter KDV.
Während der Zurückstellung in den letzten 5 Jahren, habe ich eine einjährige Schulform und eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration absolviert.
Zurzeit besuche ich eine Fachoberschule zur Erwerbung der Fachhochschulreife.
Nun habe ich das große Glück gehabt einen Platz für ein duales Studium (Studium mit IHK-Abschlussprüfung) zu ergattern. Normalerweise gibt es jetzt rechtlich kein Problem weiterhin vom Zivildienst freigestellt zu werden...ABER:

Die Firma, in der ich die betriebliche Ausbildung absolvieren würde, bietet mir die Möglichkeit meinen bereits erworbenen Berufsabschluss anrechnen zu lassen. Der Ausbildungsberuf für das Studium ist der gleiche, wie der, den ich bereits abgeschlossen habe. Das heisst außerdem, dass ich die IHK-Prüfung nach 1.5 Jahren nicht ablegen müsste. Die gleiche Ausbildung noch einmal zu machen, ist nicht möglich.
Zum 1.7.2010 werde ich für den Zivildienst eingezogen, das Studium beginnt erst am 1.8.2010 und kann nicht vordatiert werden.

Würde mir das BAZ hier nun einen dicken Stich durch die Rechnung machen?
Ist es klug jetzt dort nachzufragen oder sollte ich es vielleicht sogar riskieren meine KDV zu widerrufen, damit der Einberufungsbescheid vom KWEA erst nach Beginn des dualen Studiums bei mir eintrifft?

Vielen Dank schonmal für kluge Ratschläge. :-)
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2009, 18:31:35 von lancr » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2009, 19:31:16 »

...Normalerweise gibt es jetzt rechtlich kein Problem weiterhin vom Zivildienst freigestellt zu werden...ABER:

Freigestellt nicht, aber zurückgestellt.

Die Firma, in der ich die betriebliche Ausbildung absolvieren würde, bietet mir die Möglichkeit meinen bereits erworbenen Berufsabschluss anrechnen zu lassen. Der Ausbildungsberuf für das Studium ist der gleiche, wie der, den ich bereits abgeschlossen habe. Das heisst außerdem, dass ich die IHK-Prüfung nach 1.5 Jahren nicht ablegen müsste. Die gleiche Ausbildung noch einmal zu machen, ist nicht möglich.
Zum 1.7.2010 werde ich für den Zivildienst eingezogen

Das ist sicher!? Oder Wunschdenken der Behörde? Wieso hast du überhaupt einen KDV-Antrag gestellt, obwohl deine Wehrpflichtkarriere offensichtlich nur aus Zurückstellungen bestand?

das Studium beginnt erst am 1.8.2010 und kann nicht vordatiert werden.

Das würde auch nichts bringen.

Würde mir das BAZ hier nun einen dicken Stich durch die Rechnung machen?

Ja.

Ist es klug jetzt dort nachzufragen

Nein.

oder sollte ich es vielleicht sogar riskieren meine KDV zu widerrufen, damit der Einberufungsbescheid vom KWEA erst nach Beginn des dualen Studiums bei mir eintrifft?

Naja ...

Dann wäre immer noch eine Einberufung zum Ende des 1. Semesters denkbar sein. Du solltest also die Sache erstmal weiter herauszögern, ggf. einen Zivildienstplatz mit spätem Dienstantrittstermin suchen, sofern eine Einberufung nicht vorliegt.

Erst wenn es nicht anders geht, sollte ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgen, dann ggf. eine Überprüfungsuntersuchung beantragen und die Sache weiter in die Länge ziehen. Eine professionell begleitete "Ausmusterung" wäre aber wohl die beste Option.
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lancr
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 22. Dezember 2009, 20:10:09 »

Das ist sicher!? Oder Wunschdenken der Behörde? Wieso hast du überhaupt einen KDV-Antrag gestellt, obwohl deine Wehrpflichtkarriere offensichtlich nur aus Zurückstellungen bestand?

Ich bin bis zum 30.06.2010 vom Zivildienst zurückgestellt. Ich hatte damals mit 18 verweigert, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche hatte und direkt zum Bund hätte gehen müssen. Kurz darauf kam dann der Ausbildungsvertrag Traurig

Vielleicht sollte ich noch folgendes erwähnen.:
Der ergatterte duale Studiengang ist ziemlich elitär (20 Studenten pro Semester mit 100%iger Übernahmegarantie durch die Firma). Im übernächsten Jahr werden zwei Abiturjahrgänge gleichzeitig auf den Markt kommen (12te und 13te Klasse) und somit sind die Chancen auf eine erneute Möglichkeit dieses Studium zu beginnen sehr gering.
Ein "normales" Studium nach dem Zivildienst kann ich mir aufgrund meiner finanziellen Situation nicht leisten.
Würde es hier Sinn ergeben einen Antrag auf Zurückstellung wegen persönlicher Härte zu stellen?

Weiterhin beinhaltet der duale Studiengang sehr wohl eine IHK-Abschlussprüfung (Normalfall), nur in meinem Fall kann ich meine bereits abgeleistete Prüfung anrechnen lassen.
Wird hier vielleicht für die Zurückstellung der Normalfall berücksichtigt?

Ist es klug jetzt dort nachzufragen
Nein.
Was bleibt mir übrig, wenn ich in ca. 14 Tagen den Ausbildungsvertrag unterschreiben muss? Traurig
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2009, 16:06:43 »

Ich bin bis zum 30.06.2010 vom Zivildienst zurückgestellt. Ich hatte damals mit 18 verweigert, weil ich zu dem Zeitpunkt noch keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche hatte und direkt zum Bund hätte gehen müssen.

Na so direkt ja nun eigentlich auch wieder nicht. Aber gut, passiert ist passiert.

Ein "normales" Studium nach dem Zivildienst kann ich mir aufgrund meiner finanziellen Situation nicht leisten.
Würde es hier Sinn ergeben einen Antrag auf Zurückstellung wegen persönlicher Härte zu stellen?

So dumm es klingt, das ist keine persönliche Härte.

Weiterhin beinhaltet der duale Studiengang sehr wohl eine IHK-Abschlussprüfung (Normalfall), nur in meinem Fall kann ich meine bereits abgeleistete Prüfung anrechnen lassen.

Eben und deshalb führt dies nicht zu einem neuen beruflichen Abschluss. Es dürfte also kein Regelfall im Sinne des § 12 Wehrpflichtgesetz vorliegen.

Das BAZ dürfte ja von deiner ursprünglichen Berufsausbildung wissen, da du ja eine Zurückstellung beantragt hast.

Wird hier vielleicht für die Zurückstellung der Normalfall berücksichtigt?

Es kommt allein darauf an, ob eine besondere Härte vorliegt. Diese liegt meines Erachtens nach dem Wortlaut des Gesetzes eher nicht vor. Das BAZ kann natürlich anders entscheiden.


Was bleibt mir übrig, wenn ich in ca. 14 Tagen den Ausbildungsvertrag unterschreiben muss? Traurig

Unterschreiben ...

Dein Wehrpflichtproblem wirst du wohl wahrscheinlich auf einem anderen Wege, also mit einer anderen Begründung lösen müssen, also etwa über eine Änderung des Tauglichkeitsgrades.
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