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Autor Thema: Verkürzung von Wehr- und Zivildienst auf 6 Monate  (Gelesen 4860 mal)
derD
Gast
« am: 18. Dezember 2009, 19:36:37 »

Ab Januar 2011 soll ja der Wehr- und Zivildienst auf 6 Monate verkürzt werden. Bedeutet das dann, wenn man im Januar schon 6 Monate geleistet hat (von Juli bis Dezember zum Beispiel), dass man dann einfach kündigen und aufhören kann?
Wenn nicht, was würde passieren, wenn man dann im Januar einfach den KDV-Antrag beim Zivildienst zurückzieht und die Stelle kündigt?
Liebe Grüße
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alexis
Jr. Member
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Beiträge: 99


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« Antworten #1 am: 18. Dezember 2009, 22:38:42 »

Ab Januar 2011 soll ja der Wehr- und Zivildienst auf 6 Monate verkürzt werden. Bedeutet das dann, wenn man im Januar schon 6 Monate geleistet hat (von Juli bis Dezember zum Beispiel), dass man dann einfach kündigen und aufhören kann?
Wenn nicht, was würde passieren, wenn man dann im Januar einfach den KDV-Antrag beim Zivildienst zurückzieht und die Stelle kündigt?
Liebe Grüße

Gute Frage, aber die Details sind noch nicht gesetzlich geregelt, so dass man nur mutmassen kann ...

Meine Vermutung bzgl. Deiner ersten Frage : diejenigen die ab 01.07.2010 eingezogen werden KÖNNTEN tatsächlich zum 31.12.2010 wieder entlassen werden, ein längerer Dienst wäre ja nicht "kompatibel" zur 6 Monats-Regelung, die WAHRSCHEINLICH ab 01.01.2011 gilt. Stand heute ist letzteres aber nur Teil der Koalitionsvereinbarung zwischen der ZWANGSDIENSTPARTEI CDU/CSU und der Steigbügelhalter-Partei FDP, die zwar angeblich gegen ZWANGSDIENSTE ist, aber sehr, sehr schnell umgefallen ist ...

Aber die Regelung könnte auch anders aussehen, so dass sie nur für die AB 01.01.2011 gezogenen gilt  ...  Willkür ist ja die einzige Konstante im ZWANGSDIENST-System Deutschlands.

Und zu Deiner zweiten Frage : auch da liegst Du MÖGLICHERWEISE richtig. Schon heute gilt :  wer  n a c h  6 Monaten Zivildienst auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet hat sich wohl den Rest erspart, denn zu einer Grundausbildung beim Bund reicht es wohl nicht ... so dass jedes KWEA wohl auf eine Einberufung verzichtet.

UNTER DEM STRICH :

Jungs, bemüht Euch jetzt schon NICHT zum 01.04.2010 einberufen zu werden ... weder zum Wehrdienst noch zum Zivildienst.

Hinweise wie man das macht findet Ihr genug auf dieser Website.

Die Wahrscheinlichkeit dass alle die erst zum 01.07.2010 oder zum 01.10.2010 eingezogen werden nur 6 Monate ZWANGSDIENST leisten müssen kann man als relativ hoch einschätzen ... sicherer und empfehlenswerter ist aber schon heute natürlich die AUSMUSTERUNG.

Und genau das ist das was dieses männerdiskriminierende ZWANGSDIENST-System verdient ...


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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2009, 23:43:51 »

Ab Januar 2011 soll ja der Wehr- und Zivildienst auf 6 Monate verkürzt werden.

richtig, soll ...

Bedeutet das dann, wenn man im Januar schon 6 Monate geleistet hat (von Juli bis Dezember zum Beispiel), dass man dann einfach kündigen und aufhören kann?

Zivildienststellen kann man nicht "kündigen". Wird das Gesetz zum 1.1.2011 umgesetzt und erfolgt die Änderung genau so, wie Dienstzeitverkürzungen in der Vergangenheit immer geregelt wurden, so wird man einfach zum Ablauf des 31.12.2010 entlassen.

Wenn nicht, was würde passieren, wenn man dann im Januar einfach den KDV-Antrag beim Zivildienst zurückzieht

Da gibts nichts "zurückzuziehen", du kannst lediglich auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

und die Stelle kündigt?

Dann wird man dir ganz freundlich erklären, dass du dich nicht in einem (bürgerlich-rechtlichen) Arbeitsverhältnis befindest und du da nix kündigen kannst.

Meinst du nicht, da würde jeder einfach mal so kündigen, wenn es ein Kündigungsrecht bei Zivildienstplätzen gäbe?
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