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Neuestes Mitglied: pish15047

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Autor Thema: "nicht wehrdienstfähig" - so hat's bei mir geklappt  (Gelesen 8033 mal)
pommi
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Beiträge: 3


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« am: 25. Februar 2007, 13:49:13 »

Hallo zusammen,
seit Donnerstag habe ich es endlich schwarz auf weiß: "nicht wehrdienstfähig". Ich möchte hier kurze beschreiben wie es bei mir geklappt hat, vielleicht kann ich ja anderen damit helfen.

  • Im Oktober 2005 habe ich die erste Ladung zur Musterung und EUF erhalten. Die Ladung ist in meinem Papierkorb geladen - also muss die Post wohl irgendwo verschlampt haben.
  • Bis zum März 2006 folgenden 6 weitere Ladungen, mal als normaler Brief, mal als Einschreiben und mal als Postzustellungsurkunde. Alle Musterungsterminen konnte ich nicht wahrnehmen, da ich entweder krank war (natrülich mit gelbem Schein vom Arzt) oder aufgrund wichtiger beruflicher / privater Termine die bereits lange feststanden verhindert war. Einige Briefe sind natürlich auch mal wieder nicht angekommen. :-) Einem Brief habe ich auch ein Attest meines Hausarztes über die eingeschränkte Belastbarkeit meines Rückens beigelegt. Das Attest wurde aber vollkommen ignoriert, keine Reaktion vom Amt.
  • Im Januar 2007 folgte nun nach langer "Pause" eine Dauerladung, die mir per PZU zugestellt wurde. So einfach drücken war also nicht mehr. Zur Musterung wollte ich nicht und habe deshalb folgenden Brief ans Amt geschrieben:

    Zitat
    ...
    Hiermit beantrage ich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die Aussetzung meiner Musterung.

    Seit dem 18. August 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Ziel der Einführung dieses Gesetzes ist, die Benachteiligung des Einzelnen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigten (§1 AGG).

    Meine Musterung bzw. in Folge dessen die eventuelle Einberufung zum Grundwehrdienst oder die Ableistung von Ersatzdienst stellt für mich eine erhebliche Benachteiligung dar, die in meinem Geschlecht begründet ist und aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von mir nicht weiter toleriert werden kann. 

    Ich befindet mich derzeit im xx. Lebensjahr und damit beim „Start“ ins Leben. Eine neunmonatige Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Ersatzdienstes würde mich in meiner privaten Lebensführung stark beeinträchtigen. Desweiteren wären Einschränkungen in der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit und nicht zuletzt eine starke Einschränkung gewohnter sozialer Kontakte die Folge.

    Die genannten Faktoren lassen für mich nur die Schlussfolgerung zu, dass die Benachteilung die ich zweifelsohne durch die Musterung und den eventuell anschließenden Grundwehrdienst bzw. Ersatzdienst erleiden würde, derzeit nicht zulässig ist.
    ...
  • Die Reaktion habe ich nun erhalten:
    Zitat
    Befreiung von der Vorstellungpflicht
    ...
    auf Grund der mir vorliegenden Unterlagen sind Sie von der Pflicht, sich zur Musterung vorzustellen, befreit.
    In Auswertung dieser Unterlagen sind Sie nicht wehrdienstfähig.
    Sie stehen nicht für den Wehrdienst zur Verfügung.
    Sie unterliegen nicht der Wehrüberwachung.
    ...

« Letzte Änderung: 27. Februar 2007, 10:21:04 von pommi » Gespeichert
Andy1985
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« Antworten #1 am: 25. Februar 2007, 14:25:35 »

Guter Tipp. Auch wenn ich schon gemustert worden bin, und ich im Moment noch zurückgestellt bin, denke ich dass ich das auch versuchen werde.
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Fahrrad
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« Antworten #2 am: 25. Februar 2007, 16:06:27 »

hääää? jetzt sag nicht, dass ich nur so einen Brief dahin schicken muss und das wars?! Ich meine, dann kann ja jeder kommen.  Grinsend schon seltsame welt  Grinsend
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Dave
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« Antworten #3 am: 27. Februar 2007, 09:25:22 »

Sowas hatte ich auch mal versucht allerdings mit ein anderen Gesetz wohl... Naja da ging es nicht so leicht. Zwinkernd


Kannst du uns sagen ob der Breif vom Kreiswehrersatzamt direkt bearbeitet wurde oder von deren Wehrverwaltung geschrieben?

Die scheinen da nähmlich für die Rechtlichen sachen ehr zuständig zu sein und hatten mir da auch geantwortet.


Und nochwas. Wie kann ich den schreiben das ich aus Beruflichen gründen nicht zu deren Termin kann. Ich mein da hab ich ja kein Gelben Zettel als Beweis oder so. Zwinkernd Hast du dir da was von der Arbeit bescheinigen lassen oder nur so geschrieben?
« Letzte Änderung: 27. Februar 2007, 09:33:28 von Dave » Gespeichert
svennie
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« Antworten #4 am: 27. Februar 2007, 10:25:05 »

Die scheinen da nähmlich für die Rechtlichen sachen ehr zuständig zu sein und hatten mir da auch geantwortet.

Nein sind sie nicht. Sie sind für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens nach der Abhilfeprüfung durch das KWEA zuständig.
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pommi
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« Antworten #5 am: 27. Februar 2007, 10:31:20 »

Ich habe den Brief direkt vom Kreiswehrersatzamt bekommen, so wie auch alle anderen Briefe.

Und zur Ausrede wegen "wichtigen beruflichen Terminen": Ich habe denen geschrieben, dass ich in einem Dienstleistungsunternehmen arbeite und oft verschiedene Kundentermine habe, die bereits Wochen/Monate im vorraus feststehen. Außerdem bin ich gelegentlich auf Dienstreisen. Das wurde auch jedesmal anstandslos akzeptiert, ich musste keine Nachweise erbringen.
Ich war aber auch so nett und hatte teilweise folgende Formulierung in meinen Schreiben genutzt:

...
Bei der Festsetzung eines neuen Termins, möchte ich Sie desweiteren bitten, die im folgenden genannten Zeiträume nicht zu beanspruchen.

  • 06.04. - 07.04.2006   (Grund: lange geplante, nicht verschiebbare berufliche Termine)
  • 10.04. - 14.04.2006   (Grund: lang geplanter Urlaub)
  • 05.05.2006                (Grund: lang geplanter, nicht verschiebbarer beruflicher Termin
...
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Dave
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« Antworten #6 am: 27. Februar 2007, 11:35:18 »

Gut.. weil ich hab zwar keine Kundentermine aber ich hab Meetings ab und an. Einige kann man halt nicht aufschieben würd ich mal behaupten.

Speziel da ich ja auch unter release druck stehe und der zeitverlust dadurch zu problemen führt.
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Maddin85
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« Antworten #7 am: 22. Mai 2007, 21:15:57 »

ehh mal ne blöde frage:
kann man das einfach so benutzen? gleich beim ersten brief zur musterungseinladung an das KWEA einen ähnlichen Brief und schon ist man zu 99% befreit??!!
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svennie
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« Antworten #8 am: 23. Mai 2007, 13:37:22 »

ehh mal ne blöde frage:
kann man das einfach so benutzen? gleich beim ersten brief zur musterungseinladung an das KWEA einen ähnlichen Brief und schon ist man zu 99% befreit??!!

Natürlich darf man, es wird nur in aller Regel nicht funktionieren.
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shox
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« Antworten #9 am: 23. Juni 2007, 14:34:55 »

kann ich so ein Brief auch noch schreiben wenn ich schon gemustert wurde und schon Zurückgestellt wurde auf grund einer BErufausbildung, so das ich da auch noch komplett rauskomme?

mfg felix
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svennie
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« Antworten #10 am: 23. Juni 2007, 17:27:55 »

kann ich so ein Brief auch noch schreiben wenn ich schon gemustert wurde und schon Zurückgestellt wurde auf grund einer BErufausbildung, so das ich da auch noch komplett rauskomme?

Versuchen kann man viel, das AGG hat aber mit der Wehrpflicht nichts zu tun.
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Megger
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« Antworten #11 am: 26. Juni 2007, 19:15:14 »

Bin am 03.07.2007 bei der Musterung. Gehe im Moment davon aus das ich T2 gemustert werde da ich kern Gesund bin (in diesem Fall muss man schon "leider2 sagen). Werde nicht verweigern denn wenn man das im Vorfeld tut ist die Wahrscheinlichkeit das man mindestens zum Zivildienst muss sehr hoch. Ohne Verweigerung kann es passieren das nie eine Einberufung kommt (Chance 50 zu 50). Wenn dann doch meine Einberufung kommt werde ich dieses Schreiben aufsetzen, und natürlich noch um einige Punkte ausweiten. Mal sehn was dann passiert....
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Megger
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« Antworten #12 am: 2. Juli 2007, 16:05:48 »

Bin am 03.07.2007 bei der Musterung. Gehe im Moment davon aus das ich T2 gemustert werde da ich kern Gesund bin (in diesem Fall muss man schon "leider2 sagen). Werde nicht verweigern denn wenn man das im Vorfeld tut ist die Wahrscheinlichkeit das man mindestens zum Zivildienst muss sehr hoch. Ohne Verweigerung kann es passieren das nie eine Einberufung kommt (Chance 50 zu 50). Wenn dann doch meine Einberufung kommt werde ich dieses Schreiben aufsetzen, und natürlich noch um einige Punkte ausweiten. Mal sehn was dann passiert....

Morgen ist es soweit: Muserung  Weinen Weinen Weinen
Kann mir jemand sagen oder einschätzen wie hoch die Chancen sind mit diesem Schreiben im Nachhinein (sollte man ein Einberufungsschreiben bekommen) ausgemustert zu werden? Was sollte man anoch alles ergänzen, evtl unabkömmlichkeit im Betrieb und finanzielle Situation (die sich bei mir um knapp 1000 € reduzieren würde was bei den Ausgaben die ich im Moment monatlich habe sehr, sehr viel ist)!? Oder wären das schon wieder zu viele Punkte die den Anschein geben das man mit Macht ausgemustert werden will (wie es nunmal auch so ist  Zwinkernd) Huch Bitte um letzte Tipps.
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