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Autor Thema: Facharztbescheid Allergie, reicht das?  (Gelesen 1895 mal)
musk
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« am: 3. Dezember 2009, 17:26:09 »

Hallo,
nachdem ihr mir bei meinen letzten Fragen schon so gut geholfen habt kommt jetzt noch eine.
Ihr hattet mir empfohlen, zwecks Ausmusterung, zu einem Facharzt zu gehen und mir meine Allergien bescheinigen zu lassen.
Dem habe ich auch alles erzählt was ich so habe, er hat einen Testgemacht, aber ich weiß nicht genau ob dieser Bescheid reicht um Ausgemustert zu werden.
Es steht auf jedenfall eine Sellerieallergie und Haselnussallergie drin!
Leider nicht vom oral allergischen Syndrom.
Im Anhang ist der Befund.

http://www.filedealer.com/freeupload/3f1a977f5e6adf9535042c40226bed05.pdf

Gruß
musk
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svennie
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« Antworten #1 am: 3. Dezember 2009, 23:19:23 »

Ihr hattet mir empfohlen, zwecks Ausmusterung, zu einem Facharzt zu gehen und mir meine Allergien bescheinigen zu lassen.
Dem habe ich auch alles erzählt was ich so habe, er hat einen Testgemacht, aber ich weiß nicht genau ob dieser Bescheid reicht um Ausgemustert zu werden.

Dieser "Bescheid" (Ärzte stellen keine Bescheide aus) ist ein Arztbrief an den überweisenden Arzt, vermutlich an deinen Hausarzt.

Du solltest nochmal mit dem Allergologen sprechen und ihn konkret auf ein Attest für das Kreiswehrersatzamt ansprechen.

Ich gehe davon aus, dass du tatsächlich mit Hautreizungen im Mund auf Sellerie reagierst und der Arzt sollte dir dann bescheinigen, dass (durch den Test deutlich nachgewiesen) eine Allergie gegen Sellerie besteht, du Sellerie meidest und dass zumindest die Gefahr eines oralallergischen Syndroms drohen könnte, wenn du Sellerie zu dir nehmen würdest.

Sofern eine Hyposensibilisierung gegen Sellerie nicht durchgeführt wurde, sollte hierzu auch nichts weiter ausgeführt werden.

Der Arztbrief des Facharztes an deinen Hausarzt geht das KWEA aber wirklich nichts an.
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musk
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« Antworten #2 am: 9. Dezember 2009, 17:41:48 »

Nabend, nachdem ich vorgestern beim Arzt angerufen habe und der Arzthelferin gesagt habe, dass ich einen Brief an das KWEA brauche, ist heute der Brief gekommen. Der Arzthelferin habe ich zusätzlich gesagt das ich ein oral Allergie Syndrom habe (hatte ich vorher auch mit der Ärztin durchgesprochen) und jetzt steht im Brief folgendes.
Also erstmal ist er fast gleich, bis auf das als Betreff folgendes steht: Nachricht: Kreiswehrersatzamt.
Ansonsten wurde die Diagnose geändert: Kreuzallergie auf Äpfel und Nüsse im Sinne eines oralen Allegie Sydroms

Ist das in Ordnung und reicht dafür ausgemustert zu werden, oder muss ich nochmal persönlich mit ihr sprechen?!

Gruß
musk
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svennie
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« Antworten #3 am: 10. Dezember 2009, 00:05:55 »

Ist das in Ordnung und reicht dafür ausgemustert zu werden, oder muss ich nochmal persönlich mit ihr sprechen?!

Das oral-allergische Syndrom sollte möglichst auch im Zusammenhang mit Sellerie bestehen und dann natürlich entsprechend attestiert werden, dann wird dem Musterungsarzt nichts anderes übrigbleiben, als deine Ausmusterung vorzuschlagen.
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musk
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« Antworten #4 am: 17. Dezember 2009, 18:10:50 »

Hallo und guten Abend. Ich war mal wieder beim Arzt Zwinkernd
Raus gekommen ist nun folgendes ATTEST an das KWEA.
Zitat
Diagnosen:
Kreuzallergie auf Äpfel uns Nüssen in Form eines oralen Allergie Syndroms Sensibilisierung auf Selleriewurzel.
Beurteilung:
Vorliegen einer Gräserpollenallergie und Baumpollenallergie mit Kreuzallergie auf Nüsse und Äpfel. Aus diesem Grund kann es im Rahmen der Truppenverpflegung zu allergischen Symptomen im Rahmen des bestehenden oral- allegischem Syndrom kommen. Desweiteren konnte bei dem Patienten sowohl im Hauttest, als auch in der spezifischen RAST- Untersuchung eine Sensibilisierung auf Selleriwwurzel nachgewiesen werden. Auch hier muß mit entsprechenden allergischen Reaktionen gerechnet werden.

Wie könnte die nächste Vorgehensweise aussehen?
Das KWEA kann mich nur noch einmal zum 01.04.1010 ziehen. Ich hatte jetzt vor eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen (Dezember). Frage ist nur ob das Attest schon mitgeschickt werden muss, oder ich bis zur Ladung warten soll.

Gruß
musk
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svennie
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« Antworten #5 am: 18. Dezember 2009, 00:13:27 »

Wie könnte die nächste Vorgehensweise aussehen?

Du solltest - wie von dir beschrieben - einen Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung stellen. Hierbei solltest du gleich auf deinen Urlaub hinweisen, den du in Österreich oder sonstwo bis mindestens Mitte Januar verbringen wirst, damit das nicht gleich mit einem Termin kurz nach Neujahr reagieren kann.

Derzeit werden wohl die Einberufungen für den 1.4. vorbereitet.

Das KWEA kann mich nur noch einmal zum 01.04.1010 ziehen. Ich hatte jetzt vor eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen (Dezember). Frage ist nur ob das Attest schon mitgeschickt werden muss, oder ich bis zur Ladung warten soll.

Du solltest warten und dem KWEA zunächst so wenig Informationen wie möglich zugänglich machen. Auf jeden Fall soll ja eine Untersuchung stattfinden und nicht anhand des Attestes schriftlich entschieden werden (mit Untersuchung dauert dies nämlich auf jeden Fall länger).

Ob der Antrag überhaupt begründet werden muss, hängt davon ab, wann die letzte musterungsärztliche Untersuchung war.
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musk
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« Antworten #6 am: 18. Dezember 2009, 10:55:17 »

Hallo, erstmal danke für die schnelle Antwort.

Was hat es denn für Vorteile die Überprüfungsuntersuchung zu verschieben?

Meine Musterung ist noch keine zwei Jahre her. Muss ich dann die Überprüfungsuntersuchung begründen, wenn ja wie?

musk
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sunknown
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« Antworten #7 am: 18. Dezember 2009, 11:59:47 »

Zitat
Was hat es denn für Vorteile die Überprüfungsuntersuchung zu verschieben?
in der praxis ist die wahrscheinlichkeit, dass eine einberufung erfolgt, wenn ein überprüfungsuntersuchungsverfahren läuft, eher gering.
deswegen ist es besser, wenn der termin etwas später ist, also mitte/ende januar. andererseits solltest du den antrag schon jetzt stellen, damit das KWEA schon mal einen termin nach deinem urlaub einplanen kann. der januar ist noch sehr heiß bzl. einberufungsplanung zum 1.4.

Zitat
Meine Musterung ist noch keine zwei Jahre her. Muss ich dann die Überprüfungsuntersuchung begründen, wenn ja wie?
begründung geänderter gesundheitszustand seit der musterung, den konkreten grund hast du ja erläutert.
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« Antworten #8 am: 18. Dezember 2009, 12:52:09 »

Danke für die Antwort. Ich werde den Brief so verschicken:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach § 20b Wehrpflichtgesetz eine Überprüfungsuntersuchung, da sich mein gesundheitlicher Zustand seid der letzten Musterung verändert hat.
Grund des Antrages sind Allergische Symptome in Verbindung mit Lebensmitteln.
Es wäre schön wenn sie beachten würden, dass ich vom 04.01.2010 bis zum 20.01.2010 im Auslandsurlaub befinde.

Mit freundlichen Grüßen

Der Brief geht noch dieses Wochenende raus. Ich hoffe es klappt dann vom Zeitlichen her.

musk
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« Antworten #9 am: 20. Dezember 2009, 19:04:53 »

-Also ist das nur eine Zeitschiebetaktik um evtl. über den 01.04. hinauszukommen falls es mit dem Attest nicht klappt Ausgemustert zu werden?
-Wie stehen denn die Chancen auf Ausmusterung mit dem Attest?
-Was ist zu machen, wenn in der Zwischenzeit, also noch vor dem Überprüfungsuntersuchungstermin, der Einberufungsbescheid kommt?

musk
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« Antworten #10 am: 21. Dezember 2009, 15:03:45 »

-Also ist das nur eine Zeitschiebetaktik um evtl. über den 01.04. hinauszukommen falls es mit dem Attest nicht klappt Ausgemustert zu werden?

Du könntest ggf. noch Widerspruch einlegen, der Widerspruch hat zwar formal keine aufschiebende Wirkung, meistens wartet das KWEA aber trotzdem einfach ab. Ggf. könnte noch ein (unvollständiger) KDV-Antrag gestellt werden, der dann abgelehnt wird, in der Regel erfolgt dann aber auch eine Aufhebung des Einberufungsbescheids aus "organisatorischen Gründen".

-Wie stehen denn die Chancen auf Ausmusterung mit dem Attest?

Nicht wirklich schlecht.

-Was ist zu machen, wenn in der Zwischenzeit, also noch vor dem Überprüfungsuntersuchungstermin, der Einberufungsbescheid kommt?

Dann müsste Widerspruch eingelegt werden, es ist aber eher unwahrscheinlich, dass das passiert.
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musk
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« Antworten #11 am: 30. Dezember 2009, 16:00:00 »

Einen schönen guten Abend!
Heute ist ein Brief vom KWEA gekommen. Ich soll mich am 18.01 zur ärztlichen Untersuchung vorstellen. Im Brief habe ich aber geschrieben, dass ich bis zum 20.01 im Urlaub bin.
Wie soll ich darauf reagieren?
Hilft es die Untersuchung weiterzuschieben, oder ist das Attest so Aussagekräftig das es sowieso zur Ausmusterung reicht.

Achja, reicht das Attest alleine, oder muss ich detaillierte Berichte (z.B. der Bluttest oder Pricktest) vom Arzt mitbringen?
Die habe ich leider nicht mitbekommen, aber ich denke die kann ich noch holen.

Achja, ist das normal das die so schnell antworten? Das waren jetzt gute 10 Tage?!

Gruß und einen guten Rutsch ins neue Jahr
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« Antworten #12 am: 3. Januar 2010, 14:06:17 »

Könnt ihr mir nochmal zu dem Vorpost einen Rat geben?
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« Antworten #13 am: 4. Januar 2010, 04:11:26 »

Einen schönen guten Abend!
Heute ist ein Brief vom KWEA gekommen. Ich soll mich am 18.01 zur ärztlichen Untersuchung vorstellen. Im Brief habe ich aber geschrieben, dass ich bis zum 20.01 im Urlaub bin.
Wie soll ich darauf reagieren?

In dem du das dem KWEA noch einmal mitteilst und um Auskunft bittest, ob es sich um ein Versehen handelt oder ob die Reisekosten erstattet werden.

Hilft es die Untersuchung weiterzuschieben, oder ist das Attest so Aussagekräftig das es sowieso zur Ausmusterung reicht.

Letztlich sitzt das KWEA jetzt erstmal am längeren Hebel und lässt dich antanzen, ob sinnvoll oder nicht.

Achja, reicht das Attest alleine, oder muss ich detaillierte Berichte (z.B. der Bluttest oder Pricktest) vom Arzt mitbringen?

Niemand muss müssen. Du kannst anbieten, den Arzt für die Übersendung der Berichte von der Schweigepflicht zu entbinden.

Die habe ich leider nicht mitbekommen, aber ich denke die kann ich noch holen.

In Kopie hast du auf jeden Fall Anspruch darauf.

Achja, ist das normal das die so schnell antworten? Das waren jetzt gute 10 Tage?!

Hängt vom Amt ab und auch davon, wie viel sie zur Zeit zu tun haben, im Moment wohl eher garnichts.
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