User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.968 Mitglieder
Neuestes Mitglied: inteftfoulley

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Verzicht auf KDV  (Gelesen 503 mal)
Potty
Newbie
*
Beiträge: 4


Profil anzeigen E-Mail
« am: 27. Oktober 2009, 12:57:06 »

So Ich habe letzte Woche Donnerstag mein Schreiben per Fax zum Bundesamt für Zivildienst geschickt das ich auf mein Recht als KDV verzichte.

Normaler Weiße müsste ja im laufe dieser oder nächster Woche mein Zivildienst aufhören soweit ich das alles Richtig nach gelesen hatte, weiß einer von euch vieleicht wie ungefär das abläuft?

Und weiß einer vieleicht ob ich das Recht dann wieder habe Ersatzdienst beim THW oder Feuerwehr zu leisten. Weil sobal man einen einberufungbescheid hat, hat man das recht ja nicht mehr das zu machen nur da ich ja so zu sagen einen neuen bekomme müsste irgend wann mal vom Kreiswehrersatzamt, das ich zum Bundmüsste also müsste es mir doch in diesem Zeitraum wieder zustehen oder?

Oder könnte ich nicht auch noch eine Nachuntersuchung beantragen, um Ausgemustert zu werden, weil meine Allergien haben sich verstärkt und Migräne habe ich auch schon seit meiner Kindheit das ich mir das alles von einem Arzt bescheinigen lasse sowas müsste doch auch gehen oder!

Hoffe um schnelle Antwort!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 27. Oktober 2009, 13:12:27 »

Normaler Weiße müsste ja im laufe dieser oder nächster Woche mein Zivildienst aufhören soweit ich das alles Richtig nach gelesen hatte, weiß einer von euch vieleicht wie ungefär das abläuft?

Du wirst in den nächsten Tagen einen Entlassungsbescheid bekommen.

Und weiß einer vieleicht ob ich das Recht dann wieder habe Ersatzdienst beim THW oder Feuerwehr zu leisten.

Du kanst dich immer im Katastrophenschutz verpflichten, eine die EInberufung verhindernde Wirkung hat dies in deinem Fall nur, wenn du entlassen bist und die maßgebliche Altersgrenze nicht erreicht hast.

Oder könnte ich nicht auch noch eine Nachuntersuchung beantragen, um Ausgemustert zu werden,

Natürlich kansnt du das und das wäre letztlich auch viel sinnvoller, als dieser Unsinn mit dem Katastrophenschutz.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken
Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits